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Richtlinie über Verbraucherrechte (2011/83)

WAS IST DAS ZIEL DIESER RICHTLINIE?

  • Mit dieser Richtlinie soll der Verbraucherschutz durch die Harmonisierung verschiedener wesentlicher Aspekte nationaler Rechtsvorschriften zu Verträgen zwischen Verbrauchern und Verkäufern angehoben werden.
  • Die Richtlinie fördert den Handel zwischen EU-Ländern, insbesondere für Verbraucher, die Online-Käufe tätigen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

In dieser Richtlinie werden Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen (darunter die Lieferung von Wasser, Gas, Strom und Wärme) sowie von digitalen Online-Inhalten behandelt. Nicht behandelt werden bestimmte Ausnahmen, wie z. B. Pauschalreisen oder Finanzdienstleistungen wie etwa Verbraucherkrediteund Versicherung. Diese Richtlinie ersetzt die Fernabsatzrichtlinie (97/7/EG) sowie die Richtlinie über Haustürgeschäfte (85/577/EWG).

Informationspflichten

Der Unternehmer muss dem Kunden vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Sprache Auskunft geben über:

  • seine Identität und Kontaktdaten,
  • die wesentlichen Eigenschaften des Produkts sowie
  • die geltenden Bedingungen, darunter Zahlungsbedingungen, Lieferzeit, Erfüllung und Laufzeit des Vertrags sowie Kündigungsbedingungen.

In Geschäften muss nur über die Punkte Auskunft erteilt werden, die nicht bereits ersichtlich sind.

Für postalische, telefonische oder über das Internet abgeschlossene Verträge sowie für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden (wobei der Unternehmer dem Kunden einen Besuch zu Hause abstattet), gelten umfassendere Informationspflichten, insbesondere in Bezug auf das Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Waren bzw. Abschluss des Dienstleistungsvertrags ohne Erklärung und zusätzliche Kosten von Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, zurücktreten, wobei jedoch bestimmte Ausnahmen möglich sind. Ein vom Verkäufer zur Verfügung gestelltes Standardformular für den Widerruf ist ausreichend. Wird der Kunde nicht auf seine Rechte hingewiesen, wird die Widerrufsfrist um 12 Monate verlängert.

Ausnahmen gelten für leicht verderbliche Waren, versiegelte Waren, die vom Kunden geöffnet wurden und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zurückgegeben werden können, sowie Hotelreservierungen oder Autovermietungen, die an ein bestimmtes Datum geknüpft sind.

Keine ungerechtfertigten Kosten für Zahlungen bzw. Zusatzkosten

Unternehmern ist es untersagt, von Verbrauchern Entgelte zu verlangen, die über die dem Unternehmer für die Nutzung des betreffenden Zahlungsmittels entstehenden Kosten hinausgehen.

Bei telefonischen Anfragen oder Beschwerden ist der Verbraucher nicht verpflichtet, mehr als den Grundtarif zu zahlen.

Der Unternehmer muss vom Verbraucher eine ausdrückliche Zustimmung einholen, wenn kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten werden. Bereits mit einem Haken versehene Felder dürfen auf dem Bestellformular für solche Zahlungen nicht verwendet werden.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 13. Dezember 2013 in nationale Recht umsetzen. Die Richtlinie gilt für Verträge, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen sind unter Die Richtlinie zu den Rechten der Verbraucher auf der Website der Europäischen Kommission erhältlich.

RECHTSAKT

Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64-88)

Letzte Aktualisierung: 08/08/2018

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