Die Europäische Union fördert alternative Streitbeilegungsverfahren wie die Mediation aktiv. Die Mediationsrichtlinie gilt in allen EU-Ländern. Sie regelt die Mediation in Zivil- und Handelssachen.
Durch die Inanspruchnahme einer Mediation wird die Beilegung von Streitigkeiten erleichtert und dazu beigetragen, die Unannehmlichkeiten, den Zeitaufwand und die Kosten in Verbindung mit einer gerichtlichen Streitbeilegung zu vermeiden; die Bürger können durch eine Mediation somit auf effiziente Weise ihre Rechte wahren.
Die Richtlinie über Mediation findet in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung. Sie betrifft Streitigkeiten, bei denen mindestens eine der Parteien zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vereinbaren, die Mediation zu nutzen, oder zu dem die Mediation von einem Gericht angeordnet wird, ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem einer der anderen Parteien hat.
Wichtigstes Ziel des Rechtsinstruments ist es, die Inanspruchnahme der Mediation in den Mitgliedstaaten zu fördern.
Zur Erreichung dieses Ziels enthält die Richtlinie fünf wesentliche Regeln:
Mit Unterstützung der Kommission hat eine Gruppe von Interessenträgern einen Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren (21 Kb)
mit Grundsätzen erstellt, zu deren Einhaltung sich einzelne Mediatoren freiwillig verpflichten können.
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