Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Englisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Swipe to change

Recht der Mitgliedstaaten

Schottland

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Recht des Vereinigten Königreichs und Hinweise auf dazugehörige Datenbanken unter besonderer Berücksichtigung des schottischen Rechts.

Inhalt bereitgestellt von
Schottland
Es gibt keine amtliche Übersetzung der Sprachfassung, die Sie ansehen.
Zur maschinellen Übersetzung dieses Inhalts. Sie dient lediglich zur Orientierung. Der Urheber dieser Seite übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Qualität dieses maschinell übersetzten Texts.

Rechtsquellen

Das schottische Recht stützt sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsquellen:

  • das Primärrecht in Form von Gesetzen, die das Parlament des Vereinigten Königreichs und das Schottische Parlament verabschieden
  • das Recht der Europäischen Union
  • das Sekundärrecht (oder abgeleitete Recht) in Form von Durchführungsbestimmungen zu Gesetzen des britischen oder schottischen Parlaments oder in Form von Verwaltungsvorschriften
  • das im Wege der Rechtsprechung entwickelte gemeine Recht (Common Law)

Typologie der Rechtsakte – Beschreibung

Die Gesetze, die vom Parlament in London verabschiedet werden, stellen das Primärrecht dar, das für das Vereinigte Königreich insgesamt oder für Teile davon gelten kann. Das britische Parlament hat ferner der Abtretung legislativer Befugnisse an die regionalen Parlamente und Versammlungen zugestimmt, die zu einer begrenzten Themenpalette Gesetze erlassen können, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gelten. Zum Primärrecht gehören auch verschiedene Vorrechte des Staatsoberhaupts, zum Beispiel Verordnungen des Kronrats („Orders in Council”), Proklamationen, Ernennungen zu Hoflieferanten sowie Königliche Weisungen, Verordnungen und Bestallungsurkunden.

Das Sekundärrecht beruht auf Vollmachten, die von der Königin als Staatsoberhaupt, von einem Minister, einem Ministerium, den schottischen Ministern oder anderen Organen oder Personen erteilt werden. Es wird auch als abgeleitetes Recht bezeichnet, und das Gesetz, das die Befugnis zum Erlass von Sekundärrecht verleiht, wird „Empowering Act“ (Ermächtigungsgesetz) oder „Parent Act“ (Ursprungsgesetz) genannt. Das Sekundärrecht kann in verschiedenen Formen kodifiziert sein, zum Beispiel als „Order in Council“, „Regulation“ oder „Rule“, der Sammelbegriff für alle diese Formen lautet „Statutory Instruments“ oder „Scottish Statutory Instruments“.

Mit dem Schottland-Gesetz von 1998 (Scotland Act 1998) wurde das Schottische Parlament in Edinburgh eingerichtet und mit gesetzgeberischen Vollmachten versehen. Nach einer Volksabstimmung gab es in Schottland damit erstmals seit der Vereinigung mit England und Wales im Jahr 1707 wieder ein eigenes Parlament. Da Schottland jedoch weiterhin Teil des Vereinigten Königreichs ist, kann das Parlament des Vereinigten Königreichs immer noch für bestimmte Bereiche Rechtsvorschriften erlassen. Das Schottische Parlament hat die Befugnis, Primärrecht für die Bereiche, die ihm mit dem Scotland Act von 1998 (und dem Scotland Act von 2012) zugestanden wurden, festzulegen. Zu diesen Bereichen gehören: Gesundheit, Bildung, lokale Verwaltung, Sozialarbeit, Wohnungswesen, Planung, Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung, einige Unterbereiche im Verkehrssektor, Freiheit, Sicherheit und Recht einschließlich eines Großteils des Privat- und Strafrechts, Polizei und Feuerwehr, viele Teilbereiche der Umweltpolitik, Landwirtschaft und Fischerei, Sport und Kultur sowie die Umsetzung internationaler Verpflichtungen in den dezentralisierten Bereichen. Mit dem Scotland Act von 2012 wurden diese primärrechtlichen Befugnisse u. a. auf bestimmte Aspekte des Steuerrechts erweitert. Scottish Statutory Instruments (SSI) können auch von den schottischen Ministern erlassen werden, denen durch Gesetze des Parlaments des Vereinigten Königreichs oder Gesetze des Schottischen Parlaments die entsprechende Befugnis übertragen wurde.

Internationale Verträge im Namen des Vereinigten Königreichs fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krone – d. h. der Königin, die allerdings dem Rat der Regierung folgt. Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge derzeit keine offiziellen Befugnisse; wenn ein solcher Vertrag allerdings eine Gesetzesänderung oder die Bewilligung öffentlicher Gelder voraussetzt, so stimmt das Parlament wie üblich darüber ab. Da sämtliche EU-Verträge neue Gesetze oder Gesetzesänderungen im Vereinigten Königreich erfordern, müssen sie dem Parlament vorgelegt werden. Nach Inkrafttreten des Constitutional Reform and Governance Act 2010 werden andere Regeln gelten. Danach kann ein Vertrag erst ratifiziert werden, nachdem a) ein Minister der Krone dem Parlament eine Kopie des Vertrags vorgelegt hat, b) der Vertrag bekanntgemacht worden ist und c) 21 Sitzungstage verstrichen sind, ohne dass sich eine Kammer des Parlaments gegen die Ratifizierung ausgesprochen hat.

Normenhierarchie

Für die Beseitigung von Widersprüchen, die sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben, sind in erster Linie die Gerichte zuständig. Auch Streitigkeiten über die Auslegung von Gesetzen können vor Gericht geklärt werden. Da das Vereinigte Königreich aber keine geschriebene Verfassung besitzt, ist es nicht möglich, ein Parlamentsgesetz wegen „Verfassungswidrigkeit“ gerichtlich anzufechten. Nach der Verfassungsdoktrin der Souveränität des Parlaments ist das Parlament des Vereinigten Königreichs die höchste gesetzgeberische Instanz, kann also nach eigenem Ermessen Gesetze verabschieden oder aufheben. Keine andere Institution hat das Recht, ein Parlamentsgesetz außer Kraft zu setzen oder in Frage zu stellen

Die Doktrin von der Souveränität des Parlaments wird allerdings durch die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union abgeschwächt. Mit dem European Communities Act von 1972 wurde das EU-Recht in das Recht von England und Wales (sowie von Schottland und Nordirland) überführt. Seither muss innerstaatliches Recht nach Möglichkeit so ausgelegt werden, dass es mit EU-Recht vereinbar ist.

Mit dem Human Rights Act von 1998 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auf diese Weise erhielten die Gerichte eine weitere Handhabe für die Anfechtung von Parlamentsgesetzen. Die Gerichte müssen das innerstaatliche Recht so weit wie möglich in einer mit der Menschenrechtskonvention zu vereinbarenden Weise auslegen.

Entscheidungen der Gerichte, insbesondere der höherinstanzlichen Gerichte, tragen in starkem Maße zur Weiterentwicklung des Rechts bei. Die Gerichte erlassen nicht nur maßgebliche Urteile zur Auslegung der Gesetze, sondern bilden auch die Grundlage für das gemeine Recht („Common Law“), das aus früheren Gerichtsurteilen abgeleitet wird und daher bisweilen auch als Fallrecht bzw. Richterrecht („Case Law“) bezeichnet wird. Urteile eines Gerichts sind für ein anderes grundsätzlich nur dann bindend, wenn sie von einem übergeordneten Gericht erlassen wurden. Die oberste Instanz für Fragen des EU-Rechts ist der Europäische Gerichtshof. Der High Court of Justiciary ist der oberste Strafgerichtshof in Schottland, während die Law Lords, die dem Oberhaus (House of Lords) angehören, bislang als oberster Gerichtshof für Zivilsachen in Schottland fungierten. An ihre Stelle trat jedoch am 1. Oktober 2009 der Supreme Court als neuer Oberster Gerichtshof. Zu seinen ersten Richtern wurden die Law Lords berufen, das Amt des Vorsitzenden übernahm der bisherige Senior Law Lord.

Institutioneller Rahmen

Organe der Legislative und Gesetzgebungsverfahren

Das Primärrecht wird vom Parlament des Vereinigten Königreichs in London erlassen. Jeder Gesetzentwurf („Bill“) muss von beiden Kammern, dem Unterhaus („House of Commons“) und dem Oberhaus („House of Lords“), verabschiedet werden, bevor er als Parlamentsgesetz in Kraft treten kann. Dabei durchläuft er in beiden Kammern folgendes Verfahren:

  • erste Lesung (Vorstellung des Gesetzentwurfs ohne Aussprache)
  • zweite Lesung (Generaldebatte)
  • Besprechung in den Ausschüssen (genaue Prüfung, Erörterung und Änderungen. Im Unterhaus übernimmt diese Aufgabe für gewöhnlich ein eigens zu diesem Zweck eingesetzter Ausschuss)
  • Berichterstattung (Gelegenheit zu weiteren Änderungen);
  • dritte Lesung (letzte Gelegenheit zur Aussprache, Änderungen sind im Oberhaus noch möglich).

Hat ein Gesetzentwurf beide Kammern durchlaufen, wird er erneut der Kammer vorgelegt, die ihn eingebracht hat. Diese prüft die Änderungsvorschläge der jeweils anderen Kammer.

Der endgültige Wortlaut muss von beiden Kammern gutgeheißen werden. Bis sich beide Kammern auf den endgültigen Wortlaut geeinigt haben, kann die Vorlage zwischen ihnen mehrmals hin und her gehen. Erst nach einer Einigung kann der Entwurf der Königin zur Zustimmung vorgelegt werden.

Das Verfahren im Schottischen Parlament läuft ähnlich ab (Einbringung eines Gesetzentwurfs, Prüfung, Aussprache und Abstimmung), auch wenn das Parlament nur eine einzige Kammer besitzt. Das Verfahren besteht aus drei Stufen:

  • Stufe 1: Der zuständige parlamentarische Ausschuss (bzw. die zuständigen Ausschüsse) behandelt den Gesetzentwurf und fasst die Kernpunkte in einem Bericht zusammen. In einer parlamentarischen Sitzung wird der Bericht geprüft und erörtert, ob die Kernpunkte mehrheitsfähig sind. Ist das der Fall, erreicht der Gesetzentwurf die Stufe 2.
  • Stufe 2: Der Gesetzentwurf wird von einem Fachausschuss oder (gelegentlich) von einem parlamentarischen Ausschuss geprüft. In dieser Phase können Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen werden.
  • Stufe 3: Der Gesetzentwurf wird erneut in einer parlamentarischen Sitzung geprüft und kann nochmals geändert werden. Nach einer abschließenden Debatte stimmt das Parlament über den endgültigen Wortlaut ab.

Sobald ein Gesetzentwurf im Vereinigten Königreich oder im Schottischen Parlament alle Stufen der parlamentarischen Beschlussfassung durchlaufen hat, wird die Zustimmung der Königin („Royal Assent“) eingeholt. Erst dann erlangt er als „Act“ Gesetzeskraft. In Schottland gibt es eine vierwöchige Frist, in der die Generalanwälte der Krone („Law Officers“) Einspruch gegen den Entwurf erheben können, wenn sie der Ansicht sind, dass das Schottische Parlament damit seine Befugnisse überschreitet.

Primärrecht kann in der Regel nur durch neues Primärrecht geändert oder aufgehoben werden. In Ausnahmefällen ist dies jedoch auch durch Sekundärrecht möglich. Beispiele hierfür sind die Umsetzung von Verpflichtungen gegenüber der EU oder Gesetzesreformen, mit denen Verwaltungsvorschriften vereinfacht oder abgeschafft werden sollen. Rechtsakte dieser Art bedürfen aber in jedem Fall der Zustimmung beider Kammern des Parlaments.

Primärrecht tritt zu dem in dem betreffenden Gesetz festgelegten Zeitpunkt in Kraft, zum Beispiel unmittelbar im Anschluss an die Zustimmung durch das Staatsoberhaupt, zu einem späteren Datum (in der Regel spätestens zwei Monate nach Zustimmung des Staatsoberhaupts) oder zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt, der von einem Minister oder einem Ministerium in einer dazugehörigen Verordnung festzulegen ist. Dabei können verschiedene Teilbestimmungen eines Gesetzes durchaus zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden.

Der Zeitpunkt, zu dem eine Regelung des Sekundärrechts in Kraft tritt, wird gewöhnlich in dem entsprechenden Rechtsakt selbst festgelegt. In Ausnahmefällen kann das Datum auch per Mitteilung in einem amtlichen Anzeiger (der London Gazette oder der Edinburgh Gazette) festgesetzt werden.

Rechtsdatenbanken

Der Öffentlichkeit steht eine Reihe von Rechtsdatenbanken zur Verfügung.

  • Die Website des Office of Public Sector Information (OPSI) veröffentlicht in vollem Wortlaut das gesamte Primärrecht, das vom Parlament des Vereinigten Königreichs, dem Schottischen Parlament, der Nordirland-Versammlung und der Walisischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, sowie das gesamte Sekundärrecht, das für das Vereinigte Königreich als Ganzes oder für Teile davon gültig ist. Der Zugang zu diesen Informationen ist kostenlos.
  • Die UK Statute Law Database enthält die neuesten Fassungen des gesamten Primärrechts, das von 1235 bis heute für sämtliche Teile des Vereinigten Königreichs verabschiedet wurde. Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.

Auf der Website des OPSI sind zwar alle schottischen Gesetzestexte verfügbar, Sie finden jedoch das gesamte schottische Primär- und Sekundärrecht, das seit der Übertragung von Befugnissen vom britischen Parlament und der britischen Regierung auf das schottische Parlament und die schottische Regierung im Jahr 1999 verfasst wurde und in Kraft getreten ist, auch auf der Website des Office of the Queen's Printer for Scotland. Der Zugang zu den Gesetzestexten ist kostenlos.

Die Rechtsdatenbank OPSI und die UK Statute Law Database haben inzwischen Eingang in die amtliche Rechtsdatenbank Legislation.gov.uk gefunden, die alle Rechtstexte des Vereinigten Königreichs umfasst einschließlich der Gesetzestexte auf der Website des Office of the Queen's Printer for Scotland.

Links zum Thema

Office of Public Sector Information (OPSI), Statute Law Databaselegislation.gov.uk, Office of the Queen’s Printer for Scotland

Letzte Aktualisierung: 04/05/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.