Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
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Recht der Mitgliedstaaten

Nordirland

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Rechtsordnung und Rechtsdatenbanken im Vereinigten Königreich unter besonderer Berücksichtigung der Situation in Nordirland.

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Nordirland
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Rechtsquellen

Die wichtigsten Rechtsquellen in Nordirland sind:

  • das Primärrecht in Gestalt von Gesetzen des Parlaments des Vereinigten Königreichs und der Nordirland-Versammlung (Northern Ireland Assembly), wobei ein Teil des Primärrechts für Nordirland vom Staatsoberhaupt „Sovereign in Council“ in Form von „Orders in Council“ (Regierungsverordnungen - Statutory Instruments) erlassen wird
  • das Recht der Europäischen Union
  • Sekundär- bzw. abgeleitetes Recht in Form von Durchführungsbestimmungen zu Gesetzen oder auch in Form von Verwaltungsvorschriften
  • das im Wege der Rechtsprechung entwickelte gemeine Recht („Common Law“).

Typologie der Rechtsakte – Beschreibung

Das Primärrecht (Acts of Parliament) wird vom Parlament in Westminster für das gesamte Vereinigte Königreich oder Teile davon erlassen. Das Parlament von Westminster hat ferner der Abtretung legislativer Befugnisse an die regionalen Parlamente und Versammlungen zugestimmt, die in einem begrenzten Regelungsbereich für ihr Gebiet Gesetze erlassen können. Weiteres Primärrecht kann von der Königin unmittelbar in verschiedener Form erlassen werden, beispielsweise als Regierungsverordnungen („Orders in Council“), Proklamationen, Ernennungen von Hoflieferanten, Königliche Weisungen, Verordnungen und Bestallungsurkunden.

Das Sekundärrecht beruht auf Vollmachten, die von Her Majesty in Council oder einem Minister, Ministerium, der Regierung von Nordirland oder anderen Organen oder Personen erteilt werden. Es wird auch als abgeleitetes Recht bezeichnet; das Gesetz, das die Befugnis zum Erlass von Sekundärrecht verleiht, wird „Empowering Act“ (Ermächtigungsgesetz) oder „Parent Act“ (Ursprungsgesetz) genannt. Das Sekundärrecht kann in unterschiedlichen Formen kodifiziert sein; die Sammelbezeichnung für alle diese Formen lautet „Statutory Instruments“ oder „Statutory Rules“.

In Nordirland gehören zur Gesetzgebung Gesetze oder Rechtsakte, die vom Parlament in Westminster, dem Northern Ireland Parliament (1921-1972) oder der Northern Ireland Assembly in Belfast erlassen wurden. Immer wieder wurden die Nordirland übertragenen Befugnisse ausgesetzt und stattdessen Rechtsvorschriften in Form von „Orders in Council“ erlassen, die eigentlich Sekundärrecht sind, aber als Primärrecht behandelt werden. Zu den Rechtsnormen zählen ferner Durchführungsbestimmungen (Sekundär- bzw. abgeleitetes Recht), die aufgrund eines Gesetzes des Parlaments von Westminster, einer Regierungsverordnung (Order in Council) oder eines Gesetzes der Nordirland-Versammlung erlassen werden.

Die Befugnis zum Abschluss internationaler Verträge im Namen des Vereinigten Königreichs ist ein Vorrecht der Krone, wobei die Königin jedoch dem Rat der Regierung des Vereinigten Königreichs folgt. Das Parlament von Westminster spielt keine offizielle Rolle beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge; macht ein Vertrag jedoch Änderungen im britischen Recht oder die Bereitstellung von Steuergeldern erforderlich, stimmt das Parlament darüber nach dem üblichen Verfahren ab. Alle EU-Verträge bedürfen der Umsetzung in das Recht des Vereinigten Königreichs und müssen daher das Parlament passieren. Nach dem Inkrafttreten der Paragrafen 20-25 des „Constitutional Reform and Governance Act 2010“ am 11. November 2010 darf ein Vertrag nur ratifiziert werden, wenn a) ein Minister der Krone dem Parlament zuerst eine Kopie des Vertrages vorgelegt hat, b) der Vertrag veröffentlicht worden ist und c) nach Ablauf eines Zeitraums von 21 Sitzungstagen keine der Kammern beschlossen hat, dass der Vertrag nicht ratifiziert werden sollte.

Normenhierarchie

Für die Beseitigung von Widersprüchen, die sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben, sind in erster Linie die Gerichte zuständig. Auch Streitigkeiten über die Auslegung von Gesetzen können vor Gericht geklärt werden. Da das Vereinigte Königreich aber keine schriftlich niedergelegte Verfassung besitzt, können die Gerichte ein vom Parlament erlassenes Gesetz nicht als ‚verfassungswidrig' ablehnen. Nach der Verfassungsdoktrin der Souveränität des Parlaments ist das Parlament des Vereinigten Königreichs die höchste Gesetzgebungsinstanz, kann also Gesetze erlassen und wieder außer Kraft setzen, ohne dass ein anderes Organ den Parlamentsbeschluss aufheben oder in Frage stellen kann.

Die Doktrin von der Souveränität des Parlaments wird allerdings durch die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union eingeschränkt. Mit dem European Communities Act von 1972 wurde das EU-Recht Bestandteil der Rechtsordnung Nordirlands. Nordirische Rechtsvorschriften sind daher, wann immer möglich, so auszulegen, dass sie dem EU-Recht entsprechen.

Mit dem Human Rights Act von 1998 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auf diese Weise erhielten die Gerichte eine weitere Handhabe für die Überprüfung von Parlamentsgesetzen. Die Gerichte müssen das innerstaatliche Recht so weit wie möglich in einer mit der Menschenrechtskonvention zu vereinbarenden Weise auslegen.

Bei der Entwicklung des Rechts spielen die Entscheidungen der Gerichte, vor allem der höherinstanzlichen Gerichte, eine wichtige Rolle. Sie liefern nicht nur Vorgaben für die Auslegung der Rechtsvorschriften, sondern bilden auch die Grundlage des Common Law, das sich aus früheren Gerichtsentscheidungen (bzw. dem Fallrecht) herleitet. Generell gilt, dass Gerichte durch frühere Entscheidungen höherinstanzlicher Gerichte gebunden sind. In Fragen des Rechts der Europäischen Union ist der Europäische Gerichtshof die oberste Instanz. Die höchste gerichtliche Instanz des Vereinigten Königreichs waren lange Zeit die Law Lords, die dem Oberhaus (House of Lords) des Parlaments angehören. An ihre Stelle trat am 1. Oktober 2009 der Supreme Court als neuer Oberster Gerichtshof. Die Law Lords wurden zu obersten Richtern am Supreme Court ernannt; das Amt des Präsidenten bekleidet der frühere Senior Law Lord.

Institutioneller Rahmen

Organe der Legislative und Gesetzgebungsverfahren

Das Primärrecht wird vom Parlament des Vereinigten Königreichs in London erlassen. Jede Gesetzesvorlage (bezeichnet als „Bill“) muss von beiden Kammern des Parlaments, also vom House of Commons (Unterhaus) und vom House of Lords (Oberhaus) verabschiedet werden, bevor es als Parlamentsgesetz in Kraft treten kann. Dabei durchläuft es in beiden Kammern folgendes Verfahren:

  • erste Lesung (offizielle Einbringung der Gesetzesvorlage ohne Aussprache)
  • zweite Lesung (allgemeine Aussprache)
  • Beratung in den Ausschüssen (detaillierte Prüfung, Aussprache und Änderungen. Im Unterhaus übernimmt diese Aufgabe für gewöhnlich ein eigens zu diesem Zweck eingesetzter Ausschuss.)
  • Berichterstattung (Gelegenheit zu weiteren Änderungen)
  • dritte Lesung (letzte Gelegenheit zur Aussprache; Änderungen sind noch im Oberhaus möglich).

Hat ein Gesetzesentwurf beide Kammern durchlaufen, geht er an die Kammer zurück, die ihn eingebracht hat. Diese prüft dann die von der anderen Kammer eingebrachten Änderungsanträge.

Dem endgültigen Wortlaut müssen beide Kammern zustimmen. Bis sich beide Kammern auf den endgültigen Wortlaut geeinigt haben, kann die Vorlage zwischen ihnen mehrmals hin und her gehen. Erst nach einer Einigung kann die Gesetzesvorlage der Königin zur Zustimmung vorgelegt werden.

In der Northern Ireland Assembly läuft ein ähnlicher Prozess ab (Einbringung einer Gesetzesvorlage, Prüfung, Aussprache und Abstimmung), auch wenn diese Versammlung nur über eine Kammer verfügt. Eine Gesetzesvorlage kann von Ministern, Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern eingebracht werden; sie ist beim Präsidenten („speaker“) der Assembly einzureichen, der sie dann der Assembly zur Prüfung vorlegt. Fällt die Gesetzesvorlage seiner Meinung nach in die Zuständigkeit der Assembly, wird sie eingebracht und in der Kammer debattiert. Danach wird sie an den entsprechenden Fachausschuss überwiesen. Der Ausschuss erstattet dann der Assembly Bericht, wobei die Mitglieder die Gesetzesvorlage im Einzelnen prüfen und Änderungen vorschlagen können. Daraufhin prüft die Assembly den Entwurf weiter und stimmt schließlich darüber ab.

Hat eine Gesetzesvorlage alle parlamentarischen Phasen im Vereinigten Königreich oder in der Northern Ireland Assembly durchlaufen, wird sie der Königin zur Zustimmung vorgelegt; erst danach wird sie Gesetz.

Primärrecht kann generell nur durch neues Primärrecht geändert oder aufgehoben werden. In Ausnahmefällen ist dies jedoch auch durch Sekundärrecht möglich. Beispiele hierfür sind die Umsetzung von Verpflichtungen gegenüber der EU oder Gesetzesreformen, mit denen Verwaltungsvorschriften vereinfacht oder abgeschafft werden sollen. Vorhaben dieser Art bedürfen aber in jedem Fall der Zustimmung beider Kammern des Parlaments in London.

Primärrecht tritt zu dem in dem betreffenden Gesetz vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft, zum Beispiel unmittelbar im Anschluss an die Zustimmung durch das Staatsoberhaupt, zu einem späteren Datum (in der Regel spätestens zwei Monate nach Zustimmung durch das Staatsoberhaupt) oder zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt, der von einem Minister oder einem Ministerium in einer dazugehörigen Verordnung festzulegen ist. Dabei können verschiedene Teilbestimmungen eines Gesetzes durchaus zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden.

Das Datum des Inkrafttretens sekundärrechtlicher Bestimmungen ist normalerweise in den Bestimmungen selbst festgelegt. In Ausnahmefällen kann das Datum des Inkrafttretens per Bekanntmachung in einem amtlichen Anzeiger (London oder Belfast Gazette) festgesetzt werden.

Rechtsdatenbanken

Es stehen eine Reihe von Rechtsdatenbanken zur Verfügung.

  • Die Website zur Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs enthält in vollem Wortlaut das gesamte Primärrecht, das vom Parlament des Vereinigten Königreich, dem Schottischen Parlament, der Nordirland-Versammlung und der Walisischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, sowie das gesamte Sekundärrecht, das für das Vereinigte Königreich als Ganzes oder für Teile davon gültig ist. Der Zugang zu diesen Informationen ist kostenlos.
  • Die Website zur Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs enthält die neuesten Fassungen des gesamten Primärrechts, das von 1235 bis heute für sämtliche Teile des Vereinigten Königreichs verabschiedet wurde. Der Zugang zu dieser Datenbank ist kostenlos.

Links zum Thema

Website zur Gesetzgebung des Vereinigten Königreichs

Letzte Aktualisierung: 28/08/2018

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