Recht der Mitgliedstaaten

Italien

Diese Seite informiert über das Rechtssystem in Italien.

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Rechtsquellen

Das politische System Italiens ist wie jede moderne Demokratie durch eine Trennung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative gekennzeichnet.

Für die Gesetzgebung ist die Legislative zuständig, der Gesetzesvollzug obliegt der Exekutive, während die Judikative für die Einhaltung der Gesetze sorgt.

Typologie der Rechtsakte - Beschreibung

In Italien gibt es die folgenden Rechtsquellen. Sie werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgeführt:

  • die Verfassung
  • Gesetze (Gesetzbücher und sonstige Parlamentsgesetze, Regionalgesetze)
  • Verordnungen
  • Gewohnheitsrecht

Auch ein Referendum kann eine Rechtsquelle sein, wenn es ein bestehendes Gesetz aufhebt.

Gesetze können ausgelegt werden und die Rechtsprechung kann nachfolgende Entscheidungen beeinflussen. Die Rechtsprechung ist aber nicht unbedingt verbindlich, da Italien ein kontinentaleuropäisches Rechtssystem besitzt, in dem positives, geschriebenes Recht die wichtigste Grundlage für die Rechtsauslegung bildet.

Die Verfassung ist die wichtigste Rechtsquelle. Sie fußt auf der verfassunggebenden Gewalt und kann nur durch ein besonderes Verfahren geändert werden, das komplizierter ist als das Verfahren zur Änderung einfacher Gesetze.

Parlamentsgesetze werden von der Camera dei Deputati (Abgeordnetenkammer) und vom Senato (Senat) erlassen. Sie gelten für das gesamte italienische Hoheitsgebiet. Hiervon ausgenommen sind Sondergesetze, die nur für bestimmte Gebiete oder anlässlich bestimmter Ereignisse erlassen werden, zum Beispiel nach einem Erdbeben.

Regionalgesetze sind in ihrer Wirkung räumlich (auf die Region) und sachlich (auf bestimme Bereiche) beschränkt.

In manchen Bereichen können Regionalgesetze ggf. in staatliche Gesetze integriert werden. Wenn der Bereich nicht durch nationale Verordnungen geregelt ist, bleiben die Gesetze auf die Region beschränkt. Dies ist in den folgenden Bereichen der Fall: Handel, Bildung, wissenschaftliche Forschung, Sport, Häfen und Flughäfen, Arbeitssicherheit und Kulturgüter.

Verordnungen sind Rechtsakte zur Durchführung nationaler und regionaler Gesetze.

Normenhierarchie

Das italienische Rechtssystem steht mit dem Völkerrecht und dem Gemeinschaftsrecht (in Form von Gewohnheitsrecht und in Form von geschriebenem Recht) im Einklang.

Nach der Normenhierarchie der Rechtsquellen geht die Verfassung dem Gesetz vor, während die primären Rechtsquellen Vorrang vor den sekundären haben.

Institutioneller Rahmen

Organe der Legislative

Die gesetzgebende Gewalt liegt normalerweise beim Parlament und bei den Regionalräten.

In besonderen Fällen kann jedoch auch die Regierung Gesetze erlassen, die dann durch das Parlament bestätigt oder geändert werden. Dies ist bei Eilbedürftigkeit der Fall oder wenn das Parlament der Regierung die Befugnis hierzu übertragen hat.

Verordnungen werden normalerweise von der Regierung oder den Regionalräten erlassen. Sie regeln die Anwendung des Rechts.

Gesetzgebungsverfahren

Das normale Gesetzgebungsverfahren besteht aus drei Phasen:

  • Gesetzesinitiative: Dieses Vorrecht steht der Regierung zu sowie jedem Parlamentsmitglied, dem Volk (Wählergruppen), den Regionalräten und einigen besonderen Institutionen.
  • Beratung und Beschlussfassung: Hier gibt es je nach den internen Verfahrensregeln des Parlaments viele Möglichkeiten.
  • Verkündung und Veröffentlichung: Das Gesetz wird vom Präsidenten der Italienischen Republik verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht.

Rechtsdatenbanken

Das Projekt „Normattiva“ wurde im März 2010 gestartet, um die Informatisierung und Klassifizierung der von den öffentlichen Verwaltungen angewandten nationalen und regionalen Rechtsvorschriften zu fördern und um den Bürgen die Suche nach diesen Vorschriften und deren Abfrage zu erleichtern. Schließlich soll es die Neufassung von Rechtsvorschriften durch den Ministerpräsidenten, den Senat und die Abgeordnetenkammer vereinfachen.

In der Datenbank „Normattiva“ können die Dokumente in drei verschiedenen Versionen eingesehen werden:

  • in der im italienischen Amtsblatt veröffentlichten Originalfassung
  • in der zum Zeitpunkt der Konsultation der Datenbank geltenden Fassung
  • in der zu irgendeinem, vom Nutzer angegebenen Zeitpunkt geltenden Fassung.

Wenn die Datenbank fertig gestellt ist, wird sie alle Gesetze des Staates in Form von nummerierten Rechtsakten (Gesetze, Gesetzesdekrete, Verordnungen und andere nummerierte Rechtsakte) enthalten. Derzeit umfasst der Bestand ungefähr 75 000 Rechtsakte, die alle im Jahr 1946 oder danach angenommen wurden. Ministerialerlasse wurden ausgespart.

Das Projekt befindet sich noch in der Entwicklungsphase. Für die Zukunft ist Folgendes geplant:

  • Es soll möglich sein, über dynamische Links von der geänderten Rechtsvorschrift direkt zum entsprechenden Artikel im nächstfolgenden Änderungsrechtsakt zu springen.
  • Die Suchfunktion soll verbessert werden, so dass sie auch Suchvorgänge nach Begriffen und nach semantischen Kategorien ermöglicht.
  • Alle Rechtsakte aus der Zeit, als Italien ein Königreich war (1861-1946), sollen gesammelt und über die Datenbank zugänglich gemacht werden.
  • Über Links soll die Datenbank mit allen anderen öffentlichen Rechtsdatenbanken verbunden werden, insbesondere denjenigen, die die Regionalgesetze und das Gemeinschaftsrecht enthalten.
Letzte Aktualisierung: 18/01/2022

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