Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.
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Recht der Mitgliedstaaten

England und Wales

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Recht des Vereinigten Königreichs und Hinweise auf dazugehörige Datenbanken unter besonderer Berücksichtigung des englischen und walisischen Rechtsraums.

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England und Wales
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Rechtsquellen

Das englische und walisische Recht stützt sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsquellen:

  • das Primärrecht in Form von Gesetzen, die das Parlament des Vereinigten Königreichs verabschiedet, und von Gesetzen und Maßnahmen, die die Nationalversammlung von Wales verabschiedet;
  • das Recht der Europäischen Union;
  • das Sekundärrecht (oder abgeleitete Recht) in Form von Durchführungsbestimmungen zu Gesetzen des Staatsoberhaupts, der Regierung des Vereinigten Königreichs, der walisischen Nationalversammlung oder einer anderen Behörde. Abgeleitetes Recht kann auch in Form von Verwaltungsvorschriften ergehen;
  • das im Wege der Rechtsprechung entwickelte gemeine Recht (Common Law).

Typologie der Rechtsakte - Beschreibung

Die Gesetze, die vom Parlament in London verabschiedet werden, stellen das Primärrecht dar, das für das Vereinigte Königreich insgesamt oder für Teile davon gelten kann. Die Nationalversammlung von Wales kann Gesetze zu 20 Bereichen verabschieden, die in Anhang 7 des Government of Wales Act 2006 (Gesetz zur Regierung von Wales) aufgeführt sind. Zum Primärrecht gehören neben den „Orders in Council“ auch verschiedene andere Vorrechte des Staatsoberhaupts, zum Beispiel Proklamationen, Ernennungen zum Hoflieferanten, Königliche Weisungen, Verordnungen und Bestallungsurkunden.

Das Sekundärrecht beruht auf Vollmachten, die von der Königin als Staatsoberhaupt, von einem Minister, einem Ministerium, von walisischen Ministern oder sonstigen Organen oder Personen verliehen werden. Es wird auch als abgeleitetes Recht bezeichnet, und das Gesetz, das die Befugnis zum Erlass von Sekundärrecht verleiht, wird „Empowering Act“ (Ermächtigungsgesetz) oder „Parent Act“ (Ursprungsgesetz) genannt. Das Sekundärrecht kann in unterschiedlichen Formen kodifiziert sein, zum Beispiel als „Order in Council“, „Regulation“ oder „Rule“. Der Sammelbegriff für alle diese Formen lautet „Statutory Instruments“ oder „Statutory Rules“.

Im Juli 1999 trat das Parlament des Vereinigten Königreichs eine Reihe gesetzgeberischer Befugnisse an die Walisische Nationalversammlung in Cardiff ab. Diese Versammlung durfte seither sekundärrechtliche Vorschriften für Wales erlassen, während die Primärgesetzgebung für walisische Angelegenheiten in den Händen des Parlaments in London verblieb. Mit dem Erlass des Government of Wales Act 2006 erhielt die Nationalversammlung im Jahr 2006 weitere gesetzgeberische Vollmachten, auf deren Grundlage sie auch Maßnahmen des Primärrechts beschließen kann, sofern sich diese auf walisische Angelegenheiten beziehen, die in dem genannten Gesetz aufgeführt sind. Diese Maßnahmen erlangen allerdings erst Gesetzeskraft, nachdem ihnen die Königin als Staatsoberhaupt zugestimmt hat. Die walisische Nationalversammlung ist seither zuständig für die Ressorts wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Umwelt, Gesundheit, Wohnungswesen, Tourismus und Verkehr, nicht jedoch für das Zivil- und Strafrecht. Die Gesetze, die von der Nationalversammlung und den walisischen Ministern (der Regierung der Walisischen Nationalversammlung) erlassen werden, sind sowohl in englischer als auch in walisischer Sprache verfasst.

Internationale Verträge im Namen des Vereinigten Königreichs fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krone – d. h. der Königin, die allerdings dem Rat der Regierung folgt. Das Parlament des Vereinigten Königreichs hat derzeit beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge keine offiziellen Befugnisse. Wenn ein solcher Vertrag allerdings eine Gesetzesänderung oder die Bewilligung öffentlicher Gelder voraussetzt, so stimmt das Parlament wie üblich darüber ab. Da sämtliche EU-Verträge neue Gesetze oder Gesetzesänderungen im Vereinigten Königreich erfordern, müssen sie dem Parlament vorgelegt werden. Mit Inkrafttreten des Constitutional Reform and Governance Act 2010 kann ein Vertrag nur noch ratifiziert werden, wenn (a) ein Minister der Krone dem Parlament zunächst eine Kopie des Vertrags vorlegt; (b) der Vertrag veröffentlicht wurde und (c) eine Frist von 21 Sitzungstagen verstrichen ist, ohne dass sich eine der beiden Kammern des Parlaments gegen die Ratifizierung entschieden hat.

Normenhierarchie

Für die Beseitigung von Widersprüchen, die sich aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben, sind in erster Linie die Gerichte zuständig. Auch Streitigkeiten über die Auslegung von Gesetzen können vor Gericht geklärt werden. Da das Vereinigte Königreich aber keine schriftlich niedergelegte Verfassung besitzt, ist es nicht möglich, ein Parlamentsgesetz wegen „Verfassungswidrigkeit“ gerichtlich anzufechten. Nach dem Verfassungsgedanken der Souveränität des Parlaments ist das Parlament des Vereinigten Königreichs die höchste gesetzgeberische Instanz und kann also nach eigenem Ermessen Gesetze verabschieden oder aufheben. Keine andere Institution hat das Recht, ein Parlamentsgesetz außer Kraft zu setzen oder in Frage zu stellen.

Dieses Verständnis der parlamentarischen Souveränität wird allerdings durch die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union eingeschränkt. Mit dem die Europäischen Gemeinschaften betreffenden Gesetz von 1972 wurde das EU-Recht in das Recht von England und Wales (sowie von Schottland und Nordirland) überführt. Seither muss innerstaatliches Recht nach Möglichkeit so ausgelegt werden, dass es mit dem EU-Recht vereinbar ist.

Mit dem Human Rights Act von 1998 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auf diese Weise erhielten die Gerichte eine weitere Handhabe für die Anfechtung von Parlamentsgesetzen. Die Gerichte müssen das innerstaatliche Recht so weit wie möglich in einer mit der Menschenrechtskonvention zu vereinbarenden Weise auslegen.

Entscheidungen der Gerichte, insbesondere der höherinstanzlichen Gerichte, tragen in starkem Maße zur Weiterentwicklung des Rechts bei. Die Gerichte erlassen nicht nur maßgebliche Urteile zur Auslegung der Gesetze, sondern bilden auch die Grundlage für das gemeine Recht („Common Law“), das aus früheren Gerichtsurteilen abgeleitet und daher auch als Fallrecht bzw. Richterrecht („Case Law“") bezeichnet wird.

Urteile eines Gerichts sind für ein anderes grundsätzlich nur dann bindend, wenn sie von einem übergeordneten Gericht erlassen wurden.

Die oberste Instanz für Fragen des EU-Rechts ist der Europäische Gerichtshof. Die höchste gerichtliche Instanz des Vereinigten Königreichs waren lange Zeit die Law Lords, die dem Oberhaus (House of Lords) des Parlaments angehören. An ihre Stelle trat am 1. Oktober 2009 der Supreme Court als neuer Oberster Gerichtshof. Die Law Lords wurden zu seinen ersten Richtern berufen, und das Amt des Vorsitzenden übernahm der bisherige Senior Law Lord.

Institutioneller Rahmen

Organe der Legislative und Gesetzgebungsverfahren

Das Primärrecht wird vom Parlament des Vereinigten Königreichs in London erlassen. Jeder Gesetzentwurf („Bill“) muss von beiden Kammern, dem Unterhaus („House of Commons“) und dem Oberhaus („House of Lords“) verabschiedet werden, bevor er als Parlamentsgesetz in Kraft treten kann. Dabei durchläuft er in beiden Kammern folgendes Verfahren:

  • erste Lesung (Vorstellung des Gesetzentwurfs ohne Aussprache);
  • zweite Lesung (Generaldebatte);
  • Besprechung in den Ausschüssen (genaue Prüfung, Erörterung und Änderungen. Im Unterhaus übernimmt diese Aufgabe für gewöhnlich ein eigens zu diesem Zweck eingesetzter Ausschuss);
  • Berichterstattung (Gelegenheit zu weiteren Änderungen);
  • dritte Lesung (letzte Gelegenheit zur Aussprache, Änderungen sind im Oberhaus noch möglich).

Wenn ein Gesetzentwurf beide Kammern durchlaufen hat, wird er erneut der Kammer vorgelegt, die ihn eingebracht hat. Diese prüft die Änderungsvorschläge der jeweils anderen Kammer.

Der endgültige Wortlaut muss von beiden Kammern gutgeheißen werden. Bis sich beide Kammern auf den endgültigen Wortlaut geeinigt haben, kann die Vorlage zwischen ihnen mehrmals hin und her gehen. Sobald Einigkeit über den Wortlaut besteht, wird der Entwurf der Königin zur Zustimmung vorgelegt.

Auch die Walisische Nationalversammlung erlässt Primärrecht. Bevor ein Gesetzentwurf zu einem Gesetz der Nationalversammlung werden kann, muss er von der Nationalversammlung besprochen und verabschiedet werden und die Zustimmung der Königin erhalten. Ein „Act“ der Nationalversammlung ist ein Gesetz, das in den anwendbaren Bereichen in ganz Wales durchgesetzt wird.

Normalerweise durchläuft ein Gesetzentwurf der Regierung in der Nationalversammlung das folgende vierstufige Verfahren:

Stufe 1: Prüfung der Grundzüge des vorgeschlagenen Gesetzentwurfs/der vorgeschlagenen Maßnahme durch einen Ausschuss (oder durch Ausschüsse) und grundsätzliche Billigung durch die Nationalversammlung

Stufe 2: Detaillierte Prüfung des Gesetzentwurfs/der Maßnahme durch einen Ausschuss einschließlich eventueller Änderungsvorschläge durch Mitglieder der Nationalversammlung

Stufe 3: Detaillierte Prüfung des Gesetzentwurfs/der Maßnahme durch die Nationalversammlung einschließlich eventueller Änderungsvorschläge durch Mitglieder der Nationalversammlung – der Vorsitzende entscheidet, welche Änderungen von der Nationalversammlung geprüft werden

Stufe 4: Abstimmung der Nationalversammlung über die Endfassung des vorgeschlagenen Gesetzentwurfs/der vorgeschlagenen Maßnahme.

Sobald ein Gesetzentwurf im Vereinigten Königreich oder in der Walisischen Nationalversammlung alle Stufen der parlamentarischen Beschlussfassung durchlaufen hat, wird die Zustimmung der Königin („Royal Assent“) eingeholt. Erst dann erlangt er als „Act“ Gesetzeskraft. Die von der Walisischen Nationalversammlung beschlossenen Maßnahmen bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Monarchin in ihrer Rolle als Staatsoberhaupt.

Primärrecht kann grundsätzlich nur durch neues Primärrecht geändert oder aufgehoben werden. In Ausnahmefällen ist dies jedoch auch durch Sekundärrecht möglich. Beispiele hierfür sind die Umsetzung von Verpflichtungen gegenüber der EU oder Gesetzesreformen, mit denen Verwaltungsvorschriften vereinfacht oder abgeschafft werden sollen. Verwaltungsakte dieser Art bedürfen aber in jedem Fall der vorherigen Zustimmung beider Kammern des Parlaments.

Primärrecht tritt zu den in dem betreffenden Gesetz/der betreffenden Maßnahme festgelegten Inkraftsetzungsbestimmungen in Kraft. In dem Gesetz oder der Maßnahme kann ein bestimmtes Datum für das Inkrafttreten festgelegt sein. Dies kann zum Beispiel unmittelbar im Anschluss an die Zustimmung durch das Staatsoberhaupt sein, zu einem späteren Datum (in der Regel spätestens zwei Monate nach Zustimmung durch das Staatsoberhaupt) oder zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt, der von einem Minister oder einem Ministerium in einer dazugehörigen Verordnung festzulegen ist. Dabei können verschiedene Teilbestimmungen eines Gesetzes durchaus zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden.

Der Zeitpunkt, zu dem eine Regelung des Sekundärrechts in Kraft tritt, wird gewöhnlich in dem entsprechenden Rechtsakt selbst festgelegt. In Ausnahmefällen kann das Datum auch per Mitteilung in einem amtlichen Anzeiger (der London Gazette) festgesetzt werden.

Rechtsdatenbanken

Legislation.gov.uk, verwaltet von den National Archives, ist der offizielle Speicherort der Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs.

Legislation.gov.uk bietet Zugang zum Recht des Vereinigten Königreichs (England, Schottland, Wales und Nordirland). Diese Website enthält die gesamten allgemeinen Rechtsvorschriften seit 1988, das meiste Primärrecht vor 1988 sowohl in den ursrünglichen als auch in den geänderten Fassungen und eine große Auswahl an Sekundärrecht seit 1948, sofern diese Rechtsvorschriften nach wie vor in Kraft sind.

Letzte Aktualisierung: 05/06/2017

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