Recht der Mitgliedstaaten

Zypern

Artikel 1 der Verfassung (Σύνταγμα) legt Folgendes fest: „Der Staat Zypern ist eine unabhängige und souveräne präsidiale Republik“, die auf den Grundsätzen der Legalität, der Gewaltentrennung (vollziehende, gesetzgebende und rechtsprechende Gewalt), der Unparteilichkeit der Justiz und der Achtung und dem Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten beruht. Die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind unter Teil II der Verfassung geschützt, der die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (Ευρωπαϊκή Σύμβαση Ανθρωπίνων Δικαιωμάτων) (Ε.Σ.Α.Δ.) widerspiegelt sowie unter Artikel 35 der Verfassung: „Die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt der Republik sind dazu verpflichtet, innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs die wirkungsvolle Anwendung der Bestimmungen dieses Teils zu sichern.“ Die Legalität ist nicht nur durch die geschriebene Verfassung und die gesetzlichen Bestimmungen geschützt, sondern auch dadurch, dass sich die Regierung dazu verpflichtet, die ihr durch die Verfassung auferlegten Grenzen zu wahren und sicherzustellen, dass die gesetzgebende Gewalt verfassungsmäßige Gesetze erlässt und dass die Justiz unabhängig und unparteiisch ist.

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Zypern

Rechtsquellen

1. Recht der Europäischen Union

Zypern wurde am 1. Mai 2004 ein eigenständiges und gleichwertiges Mitglied der Europäischen Union und unterliegt dem EU-Recht. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Δικαστήριο της Ευρωπαϊκης Ένωσης), geht das EU-Recht dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten vor, und zwar sowohl den innerstaatlichen Gesetzen als auch der Verfassung.

Der Vorrang des EU-Rechts vor der Verfassung der Republik Zypern wird in der zyprischen Verfassung gewährleistet, die in dem Gesetz über die Fünfte Änderung der Verfassung (O περί της Πέμπτης Τροποποίησης του Συντάγματος Νόμος) (Gesetz 127(Ι)/2006) geändert wurde, um den Vorrang des EU-Rechts gegenüber der Verfassung festzulegen.

Die Republik Zypern hat auch ihre nationalen Gesetze dem EU-Recht angepasst und sie mit diesem harmonisiert, indem sie zahlreiche Rechtsakte erlassen und verschiedene nationale Gesetzesbestimmungen aufgehoben oder geändert hat. Dazu gehören, wie oben dargelegt, auch die Bestimmungen der Verfassung.

In der Republik Zypern ist folglich das EU-Recht die vorrangige Rechtsquelle. Zum EU-Recht gehören sowohl die von den Mitgliedstaaten angenommenen Normen, d. h. die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sowie ihre Protokolle und Anhänge in der nachfolgend ergänzten oder geänderten Fassung als auch die Rechtsvorschriften, welche die Organe der Europäischen Union in Form von Verordnungen, Richtlinien oder Beschlüssen erlassen haben. Es umfasst auch die Vorschriften der internationalen Übereinkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten oder internationalen Organisationen geschlossen wurden, allgemeine und grundlegende Rechtsgrundsätze, das Gewohnheitsrecht, die allgemeinen Bestimmungen des Völkerrechts und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der die grundlegenden Menschenrechte als allgemeiner Rechtsgrundsatz einen wesentlichen Bestandteil des europäischen Besitzstandes darstellen.


2. Die Verfassung der Republik Zypern

Die Verfassung der Republik Zypern wurde im Jahr 1960 angenommen, als die Republik Zypern ausgerufen wurde. Gemäß Artikel 179 der Verfassung stellt diese das oberste Recht der Republik dar. Nach dem Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union und der Änderung ihrer Verfassung in der im vorstehenden Abschnitt 1 genannten Weise, geht das EU-Recht der internen verfassungsmäßigen Ordnung vor und die Verfassungsbestimmungen müssen im Einklang mit dem EU-Recht stehen.

3. Internationale Übereinkommen / Verträge / Abkommen

Artikel 169 der Verfassung legt fest, dass durch Beschluss des Ministerrats geschlossene internationale Übereinkommen, Verträge und Abkommen Vorrang vor dem nationalen Recht (mit Ausnahme der Verfassung) haben, sobald sie durch Gesetz ratifiziert und im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Sollten sie mit dem nationalen Recht in Konflikt stehen, haben sie Vorrang vor diesem, sofern sie von der anderen Vertragspartei gleichermaßen angewendet werden.

4. Formelle Gesetze

Formelle Gesetze sind Gesetze, die vom Repräsentantenhaus (Βουλή των Αντιπροσώπων) verabschiedet werden, das die gesetzgebende Gewalt ausübt. Die Gesetze müssen sowohl mit dem EU-Recht als auch mit der Verfassung im Einklang stehen.

Artikel 188 der Verfassung legt fest, welche Gesetze heute in der Republik Zypern Anwendung finden. Dazu gehören die Gesetze, die bereits am Vorabend des Unabhängigkeitstages gemäß diesem Artikel im Gesetzblatt standen, sofern nicht in einem geltenden oder aufgrund der Verfassung erlassenen Gesetz eine andere Bestimmung ergangen ist oder ergeht. Auch die Gesetze, die das Repräsentantenhaus (Βουλή των Αντιπροσώπων) nach der Unabhängigkeit erlassenen hat, finden Anwendung.

5. Verordnungen

Eine Verordnung ist ein Rechtsakt, den die vollziehende Gewalt aufgrund ihrer gesetzlichen Befugnisse erlassen hat. Verordnungen müssen mit dem EU-Recht, der Verfassung und den Gesetzen im Einklang stehen.

Diese Befugnisse der Verwaltung zum Erlass zusätzlicher Rechtsregeln (abgeleitetes Recht), die zur Anwendung und Ausführung eines Gesetzes erforderlich sind, sind als normative Befugnisse bekannt. In Zypern liegt die gesetzgebende Gewalt zwar beim Repräsentantenhaus, Verordnungen sind aber dennoch zulässig, damit spezifische Fragen, Belange lokalen Interesses, technische oder Detailfragen geregelt werden können.

6. Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (Ανώτατο Δικαστήριο)

In Zypern sind alle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs für die nachgeordneten Gerichte bindend. Deshalb gilt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, in der eine Rechtsvorschrift ausgelegt wird, als Rechtsquelle.

7. Gewohnheitsrecht – Billigkeitsklauseln

Auch das Gewohnheitsrecht (κοινoδίκαιο) und Billigkeitsklauseln (επιείκεια) sind Rechtsquellen, sofern keine anderen Rechtsvorschriften vorliegen.

Typologie der Rechtsakte – Beschreibung

Schriftlich niedergelegt

  1. die Verfassung der Republik Zypern
  2. die internationalen Übereinkommen/Verträge/Abkommen, die mit Drittstaaten geschlossen, ratifiziert und im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wurden. Sie haben Vorrang vor nationalem Recht, sofern sie von der Vertragspartei gleichermaßen angewendet werden
  3. die Gesetze, die gemäß Artikel 188 der Verfassung am Vorabend des Unabhängigkeitstags entsprechend den Bestimmungen der Verfassung in Kraft waren, sofern nicht in einem geltenden oder aufgrund der Verfassung erlassenen Gesetz eine andere Bestimmung ergangen ist oder ergeht; die Gesetze, die das Repräsentantenhaus nach der Unabhängigkeit erlassen hat.
  4. Verordnungen (Κανονιστικές Πράξεις) (Κανονισμοί).

Ungeschrieben

  1. Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Gerichtshofs für Menschenrechte
  2. Gewohnheitsrecht und Billigkeitsklauseln, sofern keine andere Bestimmung ergangen ist oder aufgrund eines anzuwendenden oder gemäß der Verfassung erlassenen Gesetzes ergeht.

Normenhierarchie

Nach dem Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union besteht in der Republik Zypern die folgende Normenhierarchie:

  1. RECHT DER EUROPÄISCHEN UNON
  2. DIE VERFASSUNG DER REPUBLIK ZYPERN
  3. INTERNATIONALE ÜBEREINKOMMEN/VERTRÄGE/ABKOMMEN
  4. FORMELLE GESETZE
  5. VERORDNUNGEN
  6. RECHTSSPRECHUNG DES OBERSTEN GERICHTSHOFS
  7. GEWOHNHEITSRECHT UND BILLIGKEITSKLAUSELN

Das Gewohnheitsrecht und die Billigkeitsklauseln sind im zyprischen Recht Rechtsquellen. Sie werden angewendet, wenn keine sonstige Rechtsvorschrift/kein institutioneller Rahmen vorliegt.

Organe der Legislative

Die Verfassung der Republik Zypern trifft eine klare Unterscheidung zwischen drei Gewalten. Die vollziehende Gewalt liegt beim Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Ministerrat. Die rechtsprechende Gewalt wird von den Gerichten der Republik ausgeübt und die gesetzgebende Gewalt vom Repräsentantenhaus, das das höchste Gesetzgebungsorgan der Republik ist. Dennoch kann die vollziehende Gewalt die Rechtsregeln festlegen, die benötigt werden, um ein Gesetz anzuwenden und auf die zahlreichen Umstände zu reagieren, unter denen es gegebenenfalls angewendet werden muss. Diese Befugnisse der Verwaltung zum Erlass ergänzender Vorschriften, die zur Anwendung und Ausführung eines Gesetzes erforderlich sind, sind als normative Befugnisse bekannt.

Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren beginnt mit dem Einbringen eines Vorschlags für eine Gesetzesvorlage oder einer Gesetzesvorlage. Das Recht auf Einbringen eines Vorschlags für eine Gesetzesvorlage liegt bei den Abgeordneten und das Recht auf Einbringen einer Gesetzesvorlage bei den Ministern. Alle Gesetzesvorlagen und Vorschläge für Gesetzesvorlagen, die im Repräsentantenhaus eingebracht werden, werden zuerst zur Debatte an den zuständigen Parlamentsausschuss verwiesen. Danach erfolgt die Debatte im Plenum.

Gesetze und Beschlüsse des Repräsentantenhauses werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Abgeordneten verabschiedet. Sobald sie verabschiedet wurden, werden sie dem Büro des Präsidenten der Republik zugestellt, der sie entweder durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik erlässt oder zur erneuten Prüfung zurück an das Repräsentantenhaus verweist. Wenn das Repräsentantenhaus an seiner Entscheidung festhält, muss der Präsident das betreffende Gesetz erlassen, sofern er nicht sein verfassungsmäßiges Recht auf Verweisung an den Obersten Gerichtshof geltend macht, damit dieser darüber entscheidet, ob das Gesetz der Verfassung und dem EU-Recht entspricht. Entscheidet der Oberste Gerichtshof, dass das Gesetz im Einklang mit der Verfassung und dem EU-Recht steht, wird es sofort erlassen, andernfalls wird es nicht erlassen.

Die Gesetze treten bei ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik oder an dem im Gesetz bestimmten Tag in Kraft. Ein Gesetz kann durch ein anderes Gesetz und unter bestimmten Bedingungen auch stillschweigend, außer Kraft gesetzt werden.

Rechtsdatenbanken

In der Republik Zypern bestehen die folgenden Rechtsdatenbanken:

  1. CYLAW
  2. DAS RECHTSPORTAL ZYPERNS (ΝΟΜΙΚΟΣ ΚΟΜΒΟΣ ΣΤΟ ΔΙΑΔΙΚΤΥΟ)

Ist der Zugang zu der Datenbank kostenlos?

Der Zugang zu CYLAW ist kostenlos. Das Rechtsportal Zyperns (CYPRUS LEGAL PORTAL) steht nur Abonnenten zur Verfügung.

Kurze Beschreibung

1. CYLAW

CyLaw wurde im Januar 2002 als kostenlose Datenbank eingerichtet, um frei und unabhängig Rechtsinformationen zum zyprischen Recht und Zugang zu den Quellen des zyprischen Rechts zu geben. CyLaw ist Teil und Mitglied der internationalen Bewegung für einen freien Zugang zum Recht. Die Datenbank enthält Gerichtsentscheidungen des Obersten Gerichtshofs und des Familiengerichts 2. Instanz seit 1997, die Bestimmungen der Zivilprozessordnung und eine Reihe von Rechtsartikeln und –texten.

Die in der CyLaw-Datenbank abrufbaren Gerichtsentscheidungen wurden vom Obersten Gerichtshof auf elektronischem Wege übermittelt. Die Entscheidungen sind in der Datenbank im authentischen Wortlaut wiedergegeben, so wie sie vom Obersten Gerichtshof erlassen wurden, ohne Änderungen oder Korrekturen.

2. Das Rechtsportal Zyperns (Cyprus Legal Portal)

Das Rechtsportal Zyperns gewährt unter anderem einen einfachen Zugang zu Presseartikeln, Texten und Artikeln, die für Personen aus Rechtsberufen von unmittelbarem Interesse sind, sowie Zugang zu einer Rechtsdatenbank für Abonnenten, welche die Datenbanken „Gesetzgebung“ (‘Νομοθεσία’) und „Rechtsprechung“ (‘Νομολογία’) der Republik Zypern enthält.

Das Verzeichnis der Gesetze (Ευρετήριο των Νόμων) enthält ein Verzeichnis aller geltenden und aufgehobenen Gesetze, sowie ein Verzeichnis aller mit diesen zusammen hängenden Verordnungen. Diese Verzeichnisse werden regelmäßig bei Veröffentlichung des Amtsblatts auf den neuesten Stand gebracht.

Im Verzeichnis der Rechtsprechung (Eυρετήριο της Νομολογίας) kann mit Hilfe verschiedener Suchkriterien nach dem Text aller Entscheidungen gesucht werden.

Links zum Thema

Anwaltskanzlei (Νομική Υπηρεσία)

Oberster Gerichtshof (Ανώτατο Δικαστήριο)

Repräsentantenhaus (Βουλή των Αντιπροσώπων)

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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