Öffentliche Urkunden

Griechenland

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Griechenland

Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a - die vom betreffenden Mitgliedstaat für die Vorlage öffentlicher Urkunden bei seinen Behörden nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a zugelassenen Sprachen

Griechisch und Englisch werden gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a als Sprachen akzeptiert.

Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b - eine informatorische Liste der öffentlichen Urkunden, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen

Öffentliche Urkunden im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1191:

Zuständigkeit des Justizministeriums:

  • Bescheinigung über die Vorstrafenfreiheit

Zuständigkeit des Innenministeriums:

  • Geburtsurkunde: Nachweis der Eintragung der Geburt oder der Adoption eines Erwachsenen (die Adoption eines Minderjährigen ist geheim und wird nicht in einem Verwaltungsdokument vermerkt)
  • Geburtsbescheinigung: Nachweis der Geburt, Nachweis, dass eine Person noch am Leben ist, und Nachweis des Namens einer natürlichen Person
  • Sterbeurkunde: Nachweis des Todes
  • Heiratsurkunde: Nachweis der Eheschließung und der Ehescheidung, der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und der Ungültigerklärung einer Ehe
  • Personenstandsurkunde: Nachweis des Personenstands, der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes, Ungültigerklärung einer Ehe, Elternschaft, Staatsangehörigkeit, der eingetragenen Partnerschaft und Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Ehefähigkeitszeugnis: Nachweis der Fähigkeit zur Eheschließung
  • Bescheinigung über die eingetragene Partnerschaft: Nachweis der Eintragung einer Partnerschaft und der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Staatsangehörigkeitszeugnis: Nachweis der Staatsangehörigkeit

Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c - die Liste der öffentlichen Urkunden, denen mehrsprachige Formulare als geeignete Übersetzungshilfe beigefügt werden können

Geburtsurkunde, Geburtsbescheinigung, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Personenstandsurkunde (bei Eheschließung und eingetragener Partnerschaft sind Angaben zur Eheschließung bzw. zur eingetragenen Partnerschaft zu machen), Bescheinigung über die eingetragene Partnerschaft, Staatsangehörigkeitszeugnis.

Was die Bescheinigung über das Nichtvorliegen eines Strafregistereintrags betrifft, so gibt es keine länderspezifischen Feldüberschriften mit Ausnahme derjenigen, die im Standardteil der mehrsprachigen Formulare enthalten sind, der für alle Mitgliedstaaten gleich ist.

Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe d - die Listen der Personen, die nach nationalem Recht die Qualifikation zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen besitzen, sofern solche Listen vorhanden sind

Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Griechisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

In Bezug auf die Staatsangehörigkeit und die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen akzeptieren die zuständigen kommunalen Behörden amtliche Übersetzungen ausländischer Dokumente durch:

  1. den Übersetzungsdienst des Außenministeriums,
  2. einen befugten Beamten der griechischen Konsularbehörde im Ausstellungsstaat,
  3. einen Übersetzer mit Studienabschluss im Fachbereich Fremdsprachen, Übersetzen und Dolmetschen der Ionischen Universität oder
  4. einen griechischen Rechtsanwalt, der die Voraussetzungen des Artikels 36 des Gesetzes 4194/2013 über die Standesordnung der Rechtsanwälte erfüllt (Amtsblatt, Reihe I, Nr. 208).

Ansonsten gibt es keine Liste von Personen, die nach griechischem Recht befugt sind, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe e - eine informatorische Liste der Arten von Behörden, die nach nationalem Recht befugt sind, beglaubigte Kopien auszustellen

Zur Anfertigung beglaubigter Abschriften von Personenstandsurkunden befugt sind die Personenstandsämter, die diese Urkunden ausgestellt haben. Die Ausstellung von Kopien der von den griechischen Melderegistern ausgestellten Bescheinigungen ist nicht vorgesehen, da die Bürger jedes Mal so viele Bescheinigungen beantragen, wie sie bei den verschiedenen Behörden vorlegen müssen.

Die Bescheinigung über die Vorstrafenfreiheit wird wie folgt ausgestellt: i) Bei in Griechenland geborenen Personen wird die Bescheinigung von der Staatsanwaltschaft am Gericht erster Instanz ihres Geburtsorts ausgestellt, d. h. von der Strafregisterabteilung, während ii) bei im Ausland geborenen Personen oder bei Personen, deren Geburtsort nicht überprüft werden kann, die Bescheinigung vom Justizministerium bzw. genauer von der Abteilung für Strafregistereinträge und Begnadigungen ausgestellt wird.

Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe f - Informationen zu den Mitteln, mit denen beglaubigte Übersetzungen und beglaubigte Kopien identifiziert werden können

i. Die Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments wird nur dann als gültig angesehen, wenn in der Anlage auch das Original oder eine beglaubigte Abschrift des fremdsprachigen Dokuments beigefügt ist. Zusätzlich:

A. Bei Übersetzungen durch den Übersetzungsdienst des Außenministeriums muss der Übersetzer bestätigen, dass es sich bei dem betreffenden (übersetzten) Dokument um eine getreue Übersetzung des als Anlage beigefügten Dokuments handelt. Die Unterschrift des Übersetzers muss vom oben genannten Übersetzungsdienst beglaubigt werden. Das Dokument muss an der Stelle, an der die Seiten aneinanderstoßen, mit einem Stempel des Außenministeriums versehen sein. Außerdem muss das übersetzte Dokument die Angaben des Übersetzungsdienstes enthalten, insbesondere die Worte „AMTLICHE ÜBERSETZUNG“ in griechischer, englischer und französischer Sprache in der Kopfzeile auf jeder Seite. Die Kopfzeile muss auch die Nummer der Akte enthalten, die beim Übersetzungsdienst aufbewahrt wird, und die Fußzeile muss die Angabe des Dienstes enthalten, nämlich „HELLENISCHE REPUBLIK, AUSSENMINISTERIUM, ÜBERSETZUNGSDIENST“, ebenfalls in griechischer, englischer und französischer Sprache:

B. Im Falle einer Übersetzung durch einen Rechtsanwalt muss bescheinigt werden, dass es sich bei dem betreffenden (übersetzten) Dokument um eine getreue Übersetzung des als Anlage beigefügten Schriftstücks handelt und dass der Rechtsanwalt über ausreichende Kenntnisse der Sprache verfügt, aus der und in die das Schriftstück übersetzt wurde. Das Dokument muss an der Stelle, an der die Seiten aneinanderstoßen, mit einem Stempel des Rechtsanwalts versehen sein.

C. Bei Übersetzungen durch ein Konsulat oder eine Botschaft reicht es aus, dass die Übersetzung von diesen Behörden stammt und von diesen beglaubigt wird, unabhängig von der Identität des Übersetzers und der Art seiner Beziehung zu dem Konsulat oder der Botschaft.

ii. Die Kopie einer Bescheinigung über die Vorstrafenfreiheit wird als gültig angesehen, wenn sie von einem zertifizierten Nutzer des nationalen Strafregisterinformationssystems ausgedruckt wurde. Die Echtheit der Kopie einer Bescheinigung über die Vorstrafenfreiheit kann durch Abgleich ihrer „Prüfcodenummer“ (eindeutige Kennung), ihrer Referenznummer und ihres Ausstellungsdatums mit den Informationen auf dem nationalen Strafregisterportal unter http://www.ncris.gov.gr/portal/page/portal/epm und insbesondere mit dem „Dienst für die Überprüfung von Strafregisterauszügen“ überprüft werden.

Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe g - Informationen über die besonderen Merkmale beglaubigter Kopien

Nur ein Standesbeamter kann von Personenstandsurkunden beglaubigte Fotokopien anfertigen, die den mehrsprachigen Formularen beigefügt werden. Diese beglaubigten Fotokopien müssen die Unterschrift des Standesbeamten und den Stempel der Gemeinde tragen, die die betreffende Urkunde ausgestellt hat.

Kopien von Strafregisterauszügen weisen folgende Merkmale auf: Prüfcodenummer, Referenznummer, Datum und Wasserzeichen auf dem Formular.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2022

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