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Die Republik Kroatien akzeptiert öffentliche Urkunden nur in kroatischer Sprache; öffentliche Urkunden in anderen Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten werden nicht akzeptiert.
Liste der öffentlichen Urkunden, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen:
– Geburtsurkunde (rodni list) (Anhang I)
– Sterbeurkunde (smrtni list) (Anhang III)
– Heiratsurkunde (vjenčani list) (Anhang IV)
– Bescheinigung über den Familienstand „unverheiratet“ (potvrda o slobodnom bračnom stanju) (Anhang VI)
– Partnerschaftsurkunde (potvrda o životnom partnerstvu) (Anhang VII)
– Bescheinigung über den Wohnsitz und/oder den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (uvjerenje o prebivalištu i/ili boravištu) (Anhang X)
– Urkunde zur Bescheinigung der Vorstrafenfreiheit (potvrda o nepostojanju kaznene evidencije) (Anhang XI)
Hinweis: Die in den Anhängen I bis VII genannten öffentlichen Urkunden werden vom Ministerium für öffentliche Verwaltung (Ministarstvo uprave), Urkunden nach Anhang X vom Innenministerium (Ministarstvo unutarnjih poslova) und Urkunden nach Anhang XI vom Justizministerium (Ministarstvo pravosuđa) ausgestellt.
Liste der öffentlichen Urkunden, denen mehrsprachige Formulare als geeignete Übersetzungshilfe beigefügt werden können:
– Geburtsurkunde (Anhang I)
– Sterbeurkunde (Anhang III)
– Heiratsurkunde (Anhang IV)
– Bescheinigung über den Familienstand „unverheiratet“ (Anhang VI)
– Partnerschaftsurkunde (Anhang VII)
– Bescheinigung über den Wohnsitz und/oder den Ort des ständigen Aufenthalts (Anhang X)
– Urkunde zur Bescheinigung der Vorstrafenfreiheit (Anhang XI)
Nach kroatischem Recht besitzen Gerichtsdolmetscher die Qualifikation zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen.
Die auf der Website des Justizministeriums veröffentlichte aktuelle Liste der Gerichtsdolmetscher ist abrufbar unter:
Nach kroatischem Recht können Notare (javni bilježnici) beglaubigte Kopien von öffentlichen Urkunden anfertigen. Die Liste dieser befugten Personen, das sogenannte Notarverzeichnis (Imenik javnih bilježnika), wird vom Verwaltungsrat (Upravni odbor) der kroatischen Notarkammer (Hrvatska javnobilježnička komora) geführt; sie kann auf der Website der Kammer eingesehen werden unter: http://www.hjk.hr/Uredi.
Beglaubigte Übersetzungen und beglaubigte Kopien sind durch eine einfache Sichtkontrolle erkennbar, da jede Übersetzung und jede Kopie mit dem Stempel eines Gerichtsdolmetschers oder Notars und dem deutlichen Hinweis versehen ist, dass es sich bei dem Dokument um eine Übersetzung oder eine Kopie handelt.
Das besondere Merkmal einer beglaubigten Kopie ist der Stempel des Notars, der sie angefertigt hat.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.