Vollstreckbarkeitserklärung:
Amtsgericht (käräjäoikeus/tingsrätt)
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Amtsgerichts:
Rechtsmittelgericht (hovioikeus/hövrätt)
Gegen die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ist ein Rechtsbehelf beim Obersten Gerichtshof (Korkein oikeus/Högsta domstolen) möglich, wenn dieser den Rechtsbehelf zulässt (Kapitel 30 Artikel 1-3 der Zivilprozessordnung).
Vom Gericht mit der Vermögensaufteilung beauftragte Person
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