Fragen des ehelichen Güterstands

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ТЪРСЕНЕ НА КОМПЕТЕНТНИ СЪДИЛИЩА/ОРГАНИ

Инструментът за търсене по-долу ще ви помогне да намерите съдилища или органи, компетентни за даден европейски правен инструмент. Моля, имайте предвид, че въпреки че са положени всички усилия да се провери точността на резултатите, може да има изключения при определянето на компетентност, които не са обхванати.

Нидерландия

Семейно право – Въпроси, свързани с имуществения режим между съпрузи


*задължително поле

Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe a – die für Anträge auf Vollstreckbarerklärung gemäß Artikel 44 Absatz 1 und für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über derartige Anträge gemäß Artikel 49 Absatz 2 zuständigen Gerichte oder Behörden

Anträge auf Vollstreckbarkeitserklärung sind nach Artikel 44 Absatz 1 an den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter (voorzieningenrechter) beim Bezirksgericht (Rechtbank) zu richten.

Für Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über solche Anträge ist nach Artikel 49 Absatz 2 das Bezirksgericht zuständig, dessen Richter für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes über den Antrag auf Anerkennung oder auf Vollstreckbarkeitserklärung entschieden hat.

Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe b – die in Artikel 50 genannten Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (Hoge Raad).

Artikel 65 Absatz 1 – die Liste der in Artikel 3 Absatz 2 genannten anderen Behörden und Angehörigen von Rechtsberufen

In den Niederlanden nicht anwendbar.

Letzte Aktualisierung: 18/12/2023

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