Bescheinigungen über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen


Eine in einem EU-Mitgliedstaat angeordnete Schutzmaßnahme in Zivilsachen wird in allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens bedarf.


Die Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen gilt im Verkehr zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.

In der Verordnung sind zwei Standardformulare für Bescheinigungen vorgesehen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 939/2014 der Kommission vom 2. September 2014 zur Ausstellung der Bescheinigungen gemäß den Artikeln 5 und 14 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen eingeführt worden sind.

Links zum Thema

Weitere Informationen zu der gegenseitigen Anerkennung von Schutzmaßnahmen

Informationen zu den zuständigen Behörden und zugelassenen Sprachen

Übermittlung von Formularen an die zuständige Behörde

Die ausgefüllten Formulare sollten der zuständigen Behörde in der von der Behörde vorgegebenen Weise übermittelt werden. Weitere Informationen zu den Kontaktdaten der zuständigen Behörden, des nationalen Gesetzgebers usw. finden Sie im Abschnitt Europäischer Gerichtsatlas. Diese Seite enthält landesspezifische Informationen zum Teil mit Angaben zu den zuständigen Behörden, an die die ausgefüllten Formulare zu senden sind.

Sie können diese Formulare online ausfüllen, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen eines Formulars begonnen und es als Entwurf gespeichert haben, können Sie es hochladen, indem Sie auf „Entwurf laden“ klicken.

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr. Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren jedoch weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Darum ist es bis Ende 2024 möglich, das Vereinigte Königreich in dynamischen Online-Formularen auszuwählen – allerdings nur für die Zwecke dieser Verfahren. Ausgenommen sind Formulare für öffentliche Urkunden, in denen das Vereinigte Königreich nicht ausgewählt werden sollte.

Bitte beachten Sie, dass alle Einträge verloren gehen, wenn Sie über 30 Minuten inaktiv bleiben und keinen Entwurf gespeichert haben!

  • Bescheinigung gemäß Artikel 5
    • in Deutsch
  • Bescheinigung gemäß Artikel 14
    • in Deutsch

Falls Sie bereits ein Formular gespeichert haben, verwenden Sie bitte die Schaltfläche „Entwurf laden“.

Falls Sie bereits ein Formular gespeichert haben, verwenden Sie bitte die Schaltfläche „Entwurf laden“.


Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Letzte Aktualisierung : 26/04/2022