Informationen über die Suche nach forensischen Sachverständigen in den EU-Mitgliedstaaten
Forensische Sachverständige (auch Forensiker oder kriminaltechnische Sachverständige genannt), werden tätig, wenn es darum geht, Gegenstände oder Situationen zu untersuchen, und für diese Untersuchungen Sachkenntnisse in einem ganz bestimmten Fachbereich erforderlich sind. Ihre Aufgaben und die konkrete Berufsbezeichnung können von Land zu Land variieren.
Zu ihren häufigsten Aufgabenbereichen gehören:
Forensische Sachverständige sind nicht dafür zuständig, Rechtsvorschriften auszulegen oder deren Anwendung zu prüfen. In den meisten EU-Mitgliedstaaten sind sie entweder in staatlichen forensischen Einrichtungen angestellt oder arbeiten im Privatsektor.
Die Aufgaben und Pflichten von forensischen Sachverständigen sind in nationalen Rechtsvorschriften festgelegt, ebenso wie ihr Recht, forensische Untersuchungen durchzuführen. In den meisten Ländern gibt es Bestimmungen (Ausbildung, Fortbildung und/oder Zertifizierung) für die Anerkennung als forensischer Sachverständiger und für die Durchführung von forensischen Untersuchungen in einem bestimmten Bereich.
Die Ergebnisse einer forensischen Untersuchung werden in einem forensischen Bericht (ein sogenanntes Sachverständigengutachten) dargelegt. Darin erläutert der forensische Sachverständige die Ergebnisse der wissenschaftlichen oder physischen Untersuchung eines Gegenstands oder einer Situation, um fundierte Antworten auf die Fragen der für die Ermittlungen zuständigen Person (Ermittler oder Staatsanwaltschaft) oder des Gerichts zu liefern.
Forensische Untersuchungen werden im Zusammenhang mit straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Verfahren im Rahmen des Vorverfahrens (normalerweise auf Antrag des Ermittlers oder der Staatsanwaltschaft) oder im Laufe der Gerichtsverhandlung (auf Antrag des Gerichts) durchgeführt.
Informationen zu den anderen EU-Mitgliedstaaten folgen in Kürze.
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