Publication of official announcements

Information on the publishing of official announcements online by EU countries

An official announcement is the publication of official judicial and governmental announcements which are not of a legislative nature or do not in any other sense contain binding rules, and which are published in electronic form in State Gazettes and/or Official Journals.

Many EU countries make their official announcements available online. However, the legal frameworks and practices affecting how this is done varies between countries. In order to assist in making these publications more accessible this section collects the information on how each EU country publishes their official announcements online

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Last update: 17/11/2021

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Amtliche Bekanntmachungen - Tschechien

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Die Anwendung Link öffnet neues FensterInfoDeska ist das elektronische schwarze Brett des Justizministeriums.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Wichtige Bekanntmachungen zu Gerichtsverfahren.

Von welchen Stellen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Justizministerium der Tschechischen Republik, Gerichte, Staatsanwaltschaften.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja.

Welche Suchkriterien gibt es?

Die Basisabfrage erfolgt nach der veröffentlichenden Stelle (Justizministerium, Gerichte, Staatsanwaltschaften).
An der Anschlagtafel eines bestimmten Gerichts kann die Abfrage dann nach Gegenstand, Veröffentlichungsdatum und Aktenzeichen erfolgen.

Seit wann sind die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch verfügbar?

Die Anwendung InfoDeska enthält Dokumente, die nach dem 1. Januar 2009 veröffentlicht wurden.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Ja, in Moje InfoDeska (Mein Infoboard) kann man elektronische Benachrichtigungen über neue Dokumente abonnieren.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Amtliche Bekanntmachungen sind nicht als offene Daten frei verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachungen - Dänemark

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden in das dänische Amtsblatt „Statstidende“ eingetragen und auf Link öffnet neues Fensterhttps://statstidende.dk/ veröffentlicht.

Bis zum 14. Oktober 2005 wurde Statstidende auch in Papierform veröffentlicht.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

In Statstidende werden spezifische obligatorische Bekanntmachungen mit Rechtswirkung für Bürger, Unternehmen und Behörden sowie bestimmte nicht obligatorische Bekanntmachungen veröffentlicht.
Unter anderem werden Bekanntmachungen zu Nachlässen (z. B. Gläubigeraufrufe), Konkursmassen (z. B. Konkurseröffnungen), Unternehmensreorganisationen, gerichtlichen Ladungen, gerichtlich angeordneten Verkäufen, Wahlen und Referenden veröffentlicht.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Es werden Bekanntmachungen von Gerichten, Rechtsanwälten, öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen veröffentlicht.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Der Zugang zur einmaligen und permanenten Suche ist kostenlos (siehe unten).

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Statstidende wird seit dem Jahr 2000 in elektronischer Form veröffentlicht. Seit dem 15. Oktober 2005 wird Statstidende ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Es ist möglich, permanente Suchanfragen einzurichten. Diese Leistung ist kostenfrei, erfordert aber die Registrierung als Nutzer.
Ferner besteht die Möglichkeit, die PDF-Version der Tagesausgabe von Statstidende zu abonnieren. Der Abonnent erhält an den Tagen, an denen Statstidende erscheint, eine E-Mail mit der Tagesausgabe von Statstidende im PDF-Format.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Offene Daten sind über die REST-Suche auf Link öffnet neues Fensterhttps://statstidende.dk frei verfügbar. Statstidende wird zurzeit technisch weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die Option künftig beibehalten werden soll.

Letzte Aktualisierung: 20/06/2022

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Amtliche Bekanntmachungen - Deutschland

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Da die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Staat ist, regeln die Länder die Veröffentlichung ihrer amtlichen Bekanntmachungen selbst. Sie haben hierzu eigene Internetangebote eingerichtet, die teilweise auf dem Link öffnet neues FensterJustizportal des Bundes und der Länder verlinkt sind. Die folgenden Angaben betreffen ausschließlich die Veröffentlichungen des Bundes:

Bekanntmachungsmedium Umfang der Veröffentlichung
Link öffnet neues FensterBundesgesetzblatt Nur elektronische Kopie der amtlichen Druckfassung
Link öffnet neues FensterBundesanzeiger

Amtlicher Teil; Gerichtlicher Teil
(ausschließlich elektronisch)

Link öffnet neues FensterBundessteuerblatt Papier und elektronisch
Link öffnet neues FensterGemeinsames Ministerialblatt Papier und elektronisch
Link öffnet neues FensterVerkehrsblatt Papier und elektronisch
Link öffnet neues FensterWebsite des Bundesministeriums der Finanzen Nur elektronisch. In gedruckter Form bzw. als Printausgabe können die Amtlichen Handbücher im Handel käuflich erworben werden; das Bundesministerium der Finanzen bietet diese so nicht an.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Bekanntmachungsmedium Arten von Bekanntmachungen
Bundesgesetzblatt Gesetze, völkerrechtliche Verträge, Rechtsverordnungen, Bekanntmachungen, Anordnungen, Hinweise sowie bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Bundesanzeiger Rechtsverordnungen, sonstige amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Hinweise sowie gerichtliche Bekanntmachungen. Die gerichtlichen Bekanntmachungen umfassen Veröffentlichungen von Gerichten betreffend das Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Aufgebote von Personen und Urkunden, Ausschlussurteile, Kraftloserklärungen und sonstige Beschlüsse, Beiladungen, Konkurse, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahren sowie das Register anonymer und pseudonymer Werke
Bundessteuerblatt Steuerliche Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen, Urteile des Bundesfinanzhofs
Gemeinsames Ministerialblatt Steuerliche Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen, Urteile des Bundesfinanzhofs
Verkehrsblatt Amtlichen Vorschriften zum Verkehrswesen, Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe und Zulassungsbescheinigungen
Website des Bundesministeriums der Finanzen Amtliche Handbücher: Übersicht aller Amtlichen Handbücher des Bundesministeriums der Finanzen in digitaler Form. Die Online-Version der Amtlichen Handbücher bietet schnellen Zugriff auf Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Hinweise zu den angegebenen Veranlagungszeiträumen.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Bekanntmachungsmedium Veröffentlichende Stelle
Bundesgesetzblatt Behörden des Bundes
Bundesanzeiger Behörden des Bundes und der Länder sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften
Bundessteuerblatt Bundesministerium der Finanzen und oberste Finanzbehörden der Länder
Gemeinsames Ministerialblatt Alle Bundesministerien, die im Kopf benannt sind
Verkehrsblatt Alle Bundesministerien, Zulassungsbehörden der Länder
Website des Bundesministeriums der Finanzen Bundesministerium der Finanzen

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Bekanntmachungsmedium Kostenfreier Zugang
Bundesgesetzblatt Ja (nur lesender Zugang)
Bundesanzeiger Ja
Bundessteuerblatt Teilweise (nicht bei ganz aktuellen und nicht bei älteren Veröffentlichungen)
Gemeinsames Ministerialblatt Nur zu den Inhaltsverzeichnissen
Verkehrsblatt Nur die Titel der amtlichen Bekanntmachungen aus dem Verkehrsblatt (Inhalte sind kostenpflichtig)
Website des Bundesministeriums der Finanzen Digitale Veröffentlichung: ja. In gedruckter Form bzw. als Printausgabe können die Amtlichen Handbücher im Handel käuflich erworben werden; das Bundesministerium der Finanzen bietet diese so nicht an

Welche Suchkriterien gibt es?

Bekanntmachungsmedium Suchkriterien
Bundesgesetzblatt

Im Rahmen eines kostenlosen Zugangs: keine

Im Rahmen eines kostenpflichtigen Zugangs:

Volltextsuche, Suche nach Zitierung, Überschrift, Gliederungsnummer, Ausfertigungsdatum, Verkündungsjahr und Teil


Bundesanzeiger Begriff, Teil, Veröffentlichungszeitraum, Art der Veröffentlichung, veröffentlichende Behörde/Gericht (Amtlicher Teil und Gerichtlicher Teil); Fundstelle, Titel (Amtlicher Teil); Aktenzeichen (Gerichtlicher Teil)
Bundessteuerblatt Steuerart, Dokumentenart, Normenkette, Datum, Aktenzeichen, Dokumentennummer, Bundesland, Betreff/Leitsatz, Fundstelle
Gemeinsames Ministerialblatt Ausgabe, Seitennummer, Jahr und Volltextsuche
Verkehrsblatt Bereich, Titel, Suchbegriffe, Datum, Verordnungsnummer
Website des Bundesministeriums der Finanzen Volltextsuche und anklickbares Inhaltsverzeichnis

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Bekanntmachungsmedium Bereitstellungsdatum
Bundesgesetzblatt

Parallele elektronische Bereitstellung zur Druckversion des Bundesgesetzblatt Teil 1 seit 1998; Parallele elektronische Bereitstellung zur Druckversion des Bundesgesetzblatt Teil 2 seit 1999

Recherchemöglichkeit ab Ausgabe vom 23.05.1949

Bundesanzeiger

Einzelne Veröffentlichungen ab dem 30.08.2002
Komplett ab dem 01.04.2012

Bundessteuerblatt Recherchemöglichkeit ab 1992
Gemeinsames Ministerialblatt Recherchemöglichkeit ab 1950
Verkehrsblatt Recherchemöglichkeit ab 1947
Website des Bundesministeriums der Finanzen

Einkommensteuer-Handbuch: Elektronisch seit 2017
Lohnsteuer-Handbuch: Elektronisch seit 2018
Körperschaftsteuer-Handbuch: Elektronisch seit 2018 Gewerbesteuer-Handbuch: Elektronisch seit 2018
Umsatzsteuer-Handausgabe: Elektronisch seit 2019
AO-Handbuch: Elektronisch seit 2020

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Bekanntmachungsmedium Autosuche Open Data
Bundesgesetzblatt Nein Nein
Bundesanzeiger Nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Info-Dienstes Nein
Bundessteuerblatt Nein Nein
Gemeinsames Ministerialblatt Nein, nur den nächsten feststehenden Erscheinungstermin einer Ausgabe Nein
Verkehrsblatt Nein Nein
Website des Bundesministeriums der Finanzen Nein
Letzte Aktualisierung: 22/12/2020

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Amtliche Bekanntmachungen - Estland

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Wichtige amtliche Bekanntmachungen werden auf der Website des Amtsblatts Ametlikud Teadaanded (Amtliche Bekanntmachungen) veröffentlicht. In bestimmten Fällen verlangt das Gesetz, dass Bekanntmachungen zusätzlich in Zeitungen veröffentlicht werden.

Die amtliche Online-Publikation Ametlikud Teadaanded erscheint seit dem 1. Juli 2003 nur in elektronischer Form. Die ihr zugrunde liegende Datenbank ist auch in das staatliche Informationssystem integriert. Jeder kann über Link öffnet neues Fensterhttps://www.ametlikudteadaanded.ee/ kostenfrei auf Ametlikud Teadaanded zugreifen.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Mitteilungen, Aufforderungen und Bekanntmachungen, die kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verordnung der Regierung der Republik oder einer Ministerialverordnung veröffentlicht werden müssen.

In Ametlikud Teadaanded werden zwei Arten von Bekanntmachungen veröffentlicht:

  1. Bekanntmachungen, die eine bestimmte Person informieren sollen und die aus Datenschutzgründen nicht wiederverwendbar sein dürfen. Entsprechende Bekanntmachungen werden nur für einen bestimmten Zeitraum in Ametlikud Teadaanded veröffentlicht und sind nach Ende der Veröffentlichung nur beschränkt zugänglich. Für diese Bekanntmachungen gelten keine Anforderungen hinsichtlich der Wiederverwendbarkeit.
  2. Bekanntmachungen zur Information der Allgemeinheit, die in maschinenlesbarer Form wiederverwendbar sein sollten.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

In Ametlikud Teadaanded werden Bekanntmachungen veröffentlicht, die zur Erfüllung der Aufgaben staatlicher und kommunaler Behörden sowie der Aufgaben von Vertretern der freien Berufe (z. B. Notare, Gerichtsvollzieher) erforderlich sind. Außerdem werden Bekanntmachungen privater juristischer Personen veröffentlicht, wenn die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben und aus Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich ist, d. h. wenn sie der Information der Öffentlichkeit dienen sollen, wie etwa im Falle der Aufteilung oder Auflösung von Unternehmen.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Der Zugang zu allen in Ametlikud Teadaanded veröffentlichten Bekanntmachungen ist kostenlos.

Bekanntmachungen im Interesse von Privatpersonen, zum Beispiel Mitteilungen über den Verlust eines Dokuments, werden gegen eine staatliche Gebühr veröffentlicht.

Welche Suchkriterien gibt es?

Öffentliche Bekanntmachungen können nach Art, Titel, veröffentlichender Stelle und Geltungsbereich oder anhand einer Volltextsuche recherchiert werden.

Über den Dienst „Meine amtlichen Bekanntmachungen“ (Minu Ametlikud Teadaanded) kann eine Person verschiedene Arten von Bekanntmachungen unter ihrer E-Mail-Adresse abonnieren und archivierte Bekanntmachungen über sich selbst einsehen, deren Veröffentlichung eingestellt wurde. Die Veröffentlichung von an bestimmte Personen gerichtete Bekanntmachungen wird eingestellt und die Bekanntmachung archiviert, wenn die Veröffentlichung ihren Zweck erfüllt hat. Die Veröffentlichung solcher Bekanntmachungen wird auch dann eingestellt, wenn der Betroffene den Erhalt der Bekanntmachung im Bereich „Meine amtlichen Bekanntmachungen“ mit seinem Personalausweis bestätigt hat.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Ab dem 1. Juli 2003. Die Website des Ametlikud Teadaanded enthält auch Bekanntmachungen, die zuvor in gedruckter Form veröffentlicht wurden und der Information der Öffentlichkeit dienen.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Alle Benachrichtigungen können abonniert und per E-Mail zugestellt werden, und im Bereich „Meine amtlichen Bekanntmachungen“ können Bekanntmachungen gespeichert werden. Um den Bereich „Meine amtlichen Bekanntmachungen“ nutzen zu können, müssen sich die Nutzer mit ihrem Personalausweis oder einer mobilen Identifizierung authentifizieren. Im Bereich „Meine amtlichen Bekanntmachungen“ können die Nutzer sie selbst betreffende im Ametlikud Teadaanded archivierte Bekanntmachungen anzeigen und sehen, wer archivierte Bekanntmachungen zu ihrer eigenen Person gelesen hat.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Bekanntmachungen in Ametlikud Teadaanded mithilfe von URI zu suchen und abzurufen. Die Eindeutigkeit einer URI richtet sich nach der Zahl der verwendeten URI-Komponenten. Mit einer URI lassen sich eine oder mehrere veröffentlichte Bekanntmachungen im HTML-Format, also ähnlich wie ein Suchergebnis, oder als XML- oder XML-RDF-Datei öffnen.

Mit Bekanntmachungs-URI können außerdem öffentlich verfügbare Bekanntmachungen geöffnet werden, die nicht gegenüber einer bestimmten Person bekannt gemacht werden sollen und deren Veröffentlichung nicht eingestellt wurde.

Um eine URI zu verwenden, muss eine den Veröffentlichungsdaten der betreffenden Bekanntmachung entsprechende Internetadresse erstellt werden.

Nähere Angaben zur URI-gestützten Suche sind unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.ametlikudteadaanded.ee/avalik/uriotsing erhältlich.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Bekanntmachungen, die nicht an eine bestimmte natürliche Person gerichtet sind, d. h. Bekanntmachungen zur Information der Öffentlichkeit, sind als offene Daten verfügbar. Nicht länger veröffentlichte und bereits archivierte Bekanntmachungen sind nicht als offene Daten verfügbar.

Offene Daten können in Echtzeit als URI heruntergeladen werden. Die Eindeutigkeit einer URI richtet sich nach der Zahl der verwendeten URI-Komponenten. Mit einer URI lassen sich eine oder mehrere veröffentlichte Bekanntmachungen im HTML-Format, also ähnlich wie ein Suchergebnis, oder als XML- oder XML-RDF-Datei öffnen. Um eine URI zu verwenden, muss eine den Veröffentlichungsdaten der betreffenden Bekanntmachung entsprechende Internetadresse erstellt werden.

Letzte Aktualisierung: 14/05/2019

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Amtliche Bekanntmachungen - Griechenland

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Link öffnet neues FensterStaatsdruckerei (Ethnikó Typografeío)

Link öffnet neues Fenster„Transparenz“ (Diávgeia)

Link öffnet neues FensterOberster Gerichtshof (Áreios Págos)

Link öffnet neues FensterStaatsrat (Symvoúlio tis Epikrateías)

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Staatsdruckerei: Das im Staatsblatt veröffentlichte Material wird in Artikel 7 des Gesetzes 3469/2006 in seiner jeweils geltenden Fassung geregelt.

Transparenz („Diávgeia“): Alle im Internet zu veröffentlichenden Gesetze, Präsidialverordnungen und sonstigen Akte sind in Artikel 2 des Gesetze 3861/2010 in seiner jeweils geltenden Fassung festgelegt.

Oberster Gerichtshof: Zivil- und Strafgerichtsurteile, die 2007 oder später ergangen sind, können online abgefragt werden.

Staatsrat: Verwaltungsgerichtsurteile können online abgefragt werden.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Staatsdruckerei: (Veröffentlichung im Staatsblatt) Bekanntmachungen werden von der betroffenen Stelle auf Antrag einer Behörde oder einer Einrichtung des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne veröffentlicht.

Transparenz („Diávgeia“): Die in Artikel 2 des Gesetzes 3861/2010 genannten Bekanntmachungen werden von der bekanntgebenden Stelle unverzüglich im Internet veröffentlicht.

Oberster Gerichtshof: Bekanntmachungen werden von der betroffenen Stelle veröffentlicht.

Staatsrat: Bekanntmachungen werden von der betroffenen Stelle veröffentlicht.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja.

Welche Suchkriterien gibt es?

Mögliche Suchkriterien sind Begriffe, Schlüsselwörter oder Phrasen, Registriernummern, Urteilsnummern, Ausgabenummern, Themen, Kategorien, Art, Stelle/Behörde und Datum.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Staatsdruckerei: 1997

Transparenz („Diávgeia“): 2010

Oberster Gerichtshof: 2007

Staatsrat: 2016

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Nein.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Ja.
Jede Stelle ist für die Funktionsweise und den Inhalt der von ihr verwalteten Datenbank mit amtlichen Bekanntmachungen zuständig. Daher werden die Datenbank und/oder die technischen Informationen von den zuständigen Stellen in ihren internen Datenbanken vorgehalten.

Letzte Aktualisierung: 12/03/2024

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Amtliche Bekanntmachungen - Spanien

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden in verschiedenen Amtsblättern veröffentlicht, die jeweils den zentralen, regionalen und kommunalen Regierungsebenen der spanischen Verwaltung entsprechen.

Alle Amtsblätter erscheinen in einer amtlichen, authentischen elektronischen Fassung und bieten Datenbankdienste, die zur Recherche veröffentlichter Bekanntmachungen genutzt werden können.

Die Websites sind folgende:

Staat: Link öffnet neues Fensterhttps://www.boe.es.

17 autonome Kommunen und 2 autonome Städte: Alle Websites sind über Link öffnet neues Fensterhttps://www.boe.es/legislacion/otros_diarios_oficiales.php#boletines_autonomicos zugänglich.

Kommunalbehörden (amtliche Provinzialblätter): Alle Websites sind über Link öffnet neues Fensterhttps://www.boe.es/legislacion/otros_diarios_oficiales.php#boletines_provinciales zugänglich.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

  • Verwaltungsakte (Personalfragen, Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, Entscheidungen zur Veröffentlichung bestimmter Verwaltungsvorschriften)
  • Mitteilungen über öffentliche Ausschreibungen
  • Bekanntmachungen über erfolglose Bescheide
  • bestimmte von den Gerichten veröffentlichte Bekanntmachungen

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Von allen öffentlichen Verwaltungen jeweils in ihrem entsprechenden Amtsblatt.

Von den Gerichten.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja.

Welche Suchkriterien gibt es?

  • Freitextsuche (auch nach Personennamen)
  • Art
  • Ausstellende Stelle
  • Datum der Ausgabe
  • Datum der Veröffentlichung
  • Amtliche Nummer

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Das Gesetz zur Genehmigung der elektronischen Veröffentlichung von Amtsblättern wurde 2007 verabschiedet.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Ja, diese Möglichkeit bieten das staatliche Amtsblatt Spaniens sowie die meisten Amtsblätter der autonomen Kommunen und Städte. Die Provinzialblätter sehen diese Funktion zumeist nicht vor.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Die Verfügbarkeit offener Daten hängt vom jeweiligen Amtsblatt ab; bei einigen Amtsblättern sind offene Daten und Daten im XML-Format erhältlich.

Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

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Amtliche Bekanntmachungen - Kroatien

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden auf der Website des Amtsblatts der Republik Kroatien sowie im elektronischen Anzeiger des Justizministeriums der Republik Kroatien veröffentlicht.

Link öffnet neues Fensterhttps://narodne-novine.nn.hr/ (Amtsblatt der Republik Kroatien)

Link öffnet neues Fensterhttps://e-oglasna.pravosudje.hr/ (Justizministerium der Republik Kroatien)

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Im elektronischen Anzeiger werden Bekanntmachungen betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge, Online-Auktionen, Konzessionen, Auswahlverfahren, Stellenausschreibungen und Mitteilungen über Unternehmen, ferner Bekanntmachungen von Kammern, Entscheidungen über die Eröffnung von Konkursverfahren und verkürzten Konkursverfahren, Entscheidungen über die Rechtsunfähigkeit, Liquidationen, gerichtliche und notarielle Bekanntmachungen, Eintragungen in Gerichtsregister usw. veröffentlicht.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

  • Narodne novine d.d. (Amtsblatt der Republik Kroatien).
  • Der elektronische Anzeiger des Justizministeriums enthält auch verschiedene Entscheidungen von Gerichten und anderen zuständigen Behörden in Konkursverfahren (Entscheidungen über die Eröffnung von Konkursverfahren, Aufforderungen zur Anhörung). Die Pflege des für den Betrieb des elektronischen Anzeigers erforderlichen IT-Systems ist Sache des Justizministeriums.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja, der Zugang ist kostenlos.

Welche Suchkriterien gibt es?

Die Websites des Amtsblatts der Republik Kroatien können nach Begriffen sowie nach Datum, Art oder Themenbereich der Bekanntmachung (z. B. Wechselkurse) durchsucht werden.

Der elektronische Anzeiger kann nach Aktenzeichen, nach dem Namen der Ausgabe, dem Thema der betreffenden Anzeige oder einer PIN durchsucht werden.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Bekanntmachungen werden seit Januar 2014 in elektronischer Form auf der Website des Amtsblatts der Republik Kroatien veröffentlicht.

Die Softwareanwendung des elektronischen Anzeigers wurde am 1. November 2014 eingerichtet, d. h. in Betrieb genommen.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Das Amtsblatt der Republik Kroatien hat ein Benachrichtigungssystem für öffentliche Bekanntmachungen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen eingerichtet (Instrument für elektronische Bekanntmachungen im öffentlichen Auftragswesen) – die Endnutzer erhalten die Benachrichtigungen unter ihrer E-Mail-Adresse oder in einem personalisierten elektronischen Briefkasten.

Für im elektronischen Anzeiger veröffentlichte Bekanntmachungen wurde kein System zur Benachrichtigung der Nutzer eingerichtet. Davon ausgenommen sind die Steuerverwaltung (Porezna uprava) und die Finanzagentur (Financijska agencija, FINA). Für diese Einrichtungen hat das Justizministerium einen Onlinedienst geschaffen, über den sie (mehrmals) täglich Daten aus dem elektronischen Anzeiger herunterladen können.

Die amtlichen Bekanntmachungen sind nicht als offene Daten verfügbar.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Die amtlichen Bekanntmachungen sind nicht als offene Daten verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 14/10/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachungen - Zypern

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Sie werden in gedruckter Form – der rechtskräftigen Form – und im Internet veröffentlicht und sind kostenfrei unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.mof.gov.cy/gpo zugänglich.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Folgende Bekanntmachungen werden veröffentlicht: Stellenausschreibungen im öffentlichen Sektor, öffentliche Ausschreibungen, Enteignungen und Beschlagnahmen, Ernennungen, Beförderungen und Bestätigungen im Amt, Abberufungen, Versetzungen in den Ruhestand, Ernennungen von Stellvertretern von Amtsträgern, Amtsniederlegungen, Ernennungen von Ministern, Todesanzeigen, Ankunft sowie Abreise und Vertretung des Präsidenten der Republik, Ernennungen durch den Präsidenten der Republik, Beschlüsse des Ministerrates und des Parlaments, Gesetzentwürfe und Gesetzvorschläge, internationale Abkommen, Organigramme von Abteilungen und gesetzlich (z. B. durch das Aktiengesetz) vorgeschriebene Bekanntmachungen.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

  • Vom Staat
  • Von halbamtlichen Einrichtungen
  • Von Kommunalbehörden
  • Von Einzelpersonen (Rechtsanwälten) auf Grundlage der Bestimmungen des Aktiengesetzes

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja

Welche Suchkriterien gibt es?

Alle im Amtsblatt von Zypern (Epísimi Efimerída) veröffentlichten Inhalte

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Ab dem 10. Dezember 2004

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Nein

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Amtliche Bekanntmachungen sind auf der Website der staatlichen Druckerei (Kyvernitikó Typografeío) unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.mof.gov.cy/gpo kostenlos als offene Daten verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachungen - Lettland

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

In Lettland werden amtliche Bekanntmachungen in Link öffnet neues FensterLatvijas Vēstnesis, dem Amtsblatt der Republik Lettland, veröffentlicht.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Die folgenden Kategorien von Mitteilungen werden im Amtsblatt veröffentlicht:

  • Tätigkeitsberichte
  • Auktionen
  • Gerichtsurteile
  • Dissertationen
  • Informationen zu Erbschaften
  • Informationen zu Privatisierungen
  • Informationen aus dem Handelsregister
  • Informationen aus dem Unternehmensregister
  • Informationen aus dem Register der europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen
  • Informationen aus dem Parteienregister
  • Informationen über Personalauswahlverfahren
  • Eheliche Güterstände
  • Mitteilungen zur Raumordnung
  • Gläubigeraufrufe
  • Aufrufe zur Begleichung von Verbindlichkeiten
  • Mitteilungen an Aktionäre und Gesellschafter
  • Widerruf von Vollmachten
  • Staatskasse
  • Vorladungen vor Gericht
  • Liefer- und Ausführungsaufträge
  • Rücknahme von Dokumenten und amtlichen Stempeln
  • Verschiedene Mitteilungen

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Im Amtsblatt werden von Behörden und Einrichtungen oder von Einzelpersonen eingereichte amtliche Bekanntmachungen (Einträge in öffentliche Register, Mitteilungen, Bekanntmachungen oder Informationen von Behörden und ihren Bediensteten sowie von Einzelpersonen) veröffentlicht, deren amtliche Veröffentlichung gesetzlich vorgesehen ist.
Link öffnet neues FensterListe der Gesetze und Verordnungen, die eine amtliche Veröffentlichung vorsehen

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja.

Welche Suchkriterien gibt es?

Die Suche ist durch freie Texteingabe möglich.
Die Ergebnisse lassen sich nach Jahr der Veröffentlichung und Mitteilungskategorie filtern.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Auf der Website des Amtsblatts unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.vestnesis.lv sind die elektronischen Fassungen aller Ausgaben des Amtsblatts ab dem Datum seiner Erstveröffentlichung, dem 25. Februar 1993, verfügbar.
Bei vor dem 1. Juli 2012 herausgegebenen Dokumenten gilt die gedruckte Fassung des Amtsblatts als amtliche Veröffentlichung.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Nein.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Nein, aber die amtlichen Bekanntmachungen sind für die Weiterverwendung von Informationen verfügbar. Link öffnet neues FensterMehr über die Weiterverwendung der im Amtsblatt veröffentlichten Informationen

Letzte Aktualisierung: 05/04/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachungen - Malta

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden auf Link öffnet neues Fensterhttps://www.gov.mt/en/Government/DOI/Pages/default.aspx veröffentlicht.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Es gibt folgende Arten amtlicher Bekanntmachungen:

  • Regierungsmitteilungen
  • Öffentliche Bekanntmachungen
  • Mitteilungen der Gesundheitsbehörden
  • Polizeiliche Bekanntmachungen
  • Bekanntmachungen für Seefahrer
  • Bekanntmachungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
  • Bekanntmachungen der Zentralbank
  • Mitteilungen zu Prüfungsergebnissen
  • Gerichtliche Bekanntmachungen
  • Gemeinderatsbekanntmachungen

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden von Ministerien, öffentlichen Stellen, Gerichten und Gemeinderäten veröffentlicht.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja.

Welche Suchkriterien gibt es?

Freitextsuche

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Amtliche Bekanntmachungen sind seit Juni 2003 in elektronischem Format verfügbar.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Dieser Dienst steht nicht zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 30/12/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

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Amtliche Bekanntmachungen - Niederlande

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden auf der Website Link öffnet neues Fensterofficielebekendmakingen.nl veröffentlicht. Ältere Bekanntmachungen sind Link öffnet neues Fensterhier abrufbar.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Auf den oben genannten Websites werden alle Bekanntmachungen veröffentlicht, die in den sieben Amtsblättern der Niederlande erscheinen. Neue oder geänderte Rechtsvorschriften werden im Staatsblad (Gesetz- und Verordnungsblatt) veröffentlicht. Im Staatscourant (Staatsanzeiger) werden Erlasse sowie Bekanntmachungen staatlicher Stellen veröffentlicht, deren Aufnahme in diese Publikation gesetzlich vorgeschrieben ist. Verträge und andere internationale Abkommen, denen die Niederlande beigetreten sind, werden im Tractatenblad (Vertragssammlung) veröffentlicht. Das Provinciaal blad (Provinzialblatt), das Gemeenteblad (Kommunalblatt) und das Waterschapsblad (Amtsblatt der Wasserbehörde) dienen der Veröffentlichung von Erlassen und Bekanntmachungen der Provinzial-, Kommunal- bzw. Wasserbehörden. Im Blad gemeenschappelijke regelingen (Amtsblatt für gemeinsame Regelungen der Kommunalbehörden) werden Erlasse und Bekanntmachungen von Kommunalverbänden veröffentlicht.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Von allen Organisationen, die gesetzlich zur Veröffentlichung ihrer Bekanntmachungen verpflichtet sind.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja, der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen ist kostenlos.

Welche Suchkriterien gibt es?

Die Bekanntmachungen können tagesaktuell auf Link öffnet neues Fensterofficielebekendmakingen.nl eingesehen werden. Einziges Filterkriterium ist der Name der Veröffentlichung.

Auf Link öffnet neues Fensterzoek.officielebekendmakingen.nl kann nach Begriffen im Titel oder Text gesucht und nach Datum der Veröffentlichung, Name der Veröffentlichung, veröffentlichender Stelle und Thema (anhand einer Liste mit festgelegten Optionen) gefiltert werden.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

1995.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Jeder kann sich kostenlos für einen Benachrichtigungsdienst registrieren. Es gibt zwei Arten von Diensten:

  • Im Standard-Benachrichtigungsdienst können die Nutzer Suchanfragen speichern. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Hyperlink zu jedem neuen Dokument, das ihren Suchkriterien entspricht.
  • Außerdem können sich die Bürger über den Dienst „Berichten over uw buurt“ (Mitteilungen aus Ihrer Nachbarschaft) per E-Mail täglich einen Überblick über alle von den Regional- und Kommunalbehörden veröffentlichten Mitteilungen zuschicken lassen, die für ihre eigene Nachbarschaft relevant sind. Die „eigene Nachbarschaft“ können die Nutzer durch Eingabe ihrer Postleitzahl und eines Radius (in Hunderten von Metern) festlegen.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Die amtlichen Bekanntmachungen sind über eine SRU-Schnittstelle (SRU = „Search/Retrieve via URL“) als offene Daten frei verfügbar.

Der Leitfaden (und die Adresse) für diesen Onlinedienst sind auf Link öffnet neues Fensterkoopoverheid.nl abrufbar (nur auf Niederländisch).

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

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Amtliche Bekanntmachungen - Österreich

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Link öffnet neues Fensterhttps://www.justiz.gv.at/

Link öffnet neues Fensterhttps://edikte.justiz.gv.at/

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Auf der Website Link öffnet neues Fensterhttps://www.justiz.gv.at/ werden folgende Arten von Bekanntmachungen veröffentlicht:

  • Berichte
  • Gutachten
  • Stellungnahmen
  • Auswertungen
  • Rundschreiben
  • Richtlinien
  • Begutachtungstexte
  • Satzungen
  • Statistiken
  • Handbücher
  • Ausschreibungen von Planstellen
  • Veröffentlichung von Besetzungsergebnissen

Auf der Website Link öffnet neues Fensterhttps://edikte.justiz.gv.at/ (Ediktsdatei) werden folgende Bekanntmachungen veröffentlicht:

  • Insolvenzdatei (Konkurse, Ausgleiche, Schuldenregulierungen)
  • Europäisches Restrukturierungsverfahren
  • Offenkundige Zahlungsunfähigkeit
  • Verkäufe und Verpachtungen in Insolvenzverfahren
  • Gerichtliche Versteigerungen
  • Liegenschaften
  • Beweglichen Sachen
  • Freihändiger Verkauf von Gegenständen gem § 268/2 EO
  • Gerichtliche Zwangsverwaltungen
  • Freiwillige Feilbietungen
  • Pfandweise Beschreibung von Superädifikaten
  • Edikte und Bekanntmachungen im Strafverfahren
  • Bekanntmachungen der Strafgerichte
  • Strafrechtliches Verwertungsverfahren
  • Zustellverständigungen im Strafverfahren
  • Einstellungen des Ermittlungsverfahrens
  • Kundmachungen und Aufgebote
  • Kuratoren und Ediktalzustellungen
  • Kraftloserklärungen
  • Todeserklärungen/Beweisführungen des Todes
  • Edikte im Verlassenschaftsverfahren
  • Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz
  • Bewohnervertretung gemäß § 8 Heimaufenthaltsgesetz
  • Patientenanwälte gemäß § 13 Unterbringungsgesetz
  • Ediktalzustellungen an juristische Personen
  • Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte
  • Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte
  • Edikte der Grundbuchsgerichte
  • Entscheidungen des Kartellgerichts
  • Kundmachungen der Justiz
  • Veröffentlichungen von Unternehmen

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Vom Bundesministerium für Justiz

Von den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwält*innen und Notar*innen

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja

Welche Suchkriterien gibt es?

Auf der Link öffnet neues FensterHomepage der Justiz gibt es eine einfache Wortsuche, die über alle Dokumente der Website läuft.

Auf der Link öffnet neues FensterEdiktsdatei besteht über alle Anwendungen regelmäßig die Möglichkeit einer Wortsuche. Darüber hinaus gibt es bei vielen Anwendungen auch eine Suche nach Aktenzeichen, bei den Versteigerungen auch eine Suche nach Gegenständen. Auf Grund der Vielfalt der Suchmöglichkeiten bei den verschiedenen Anwendungen können die Suchkriterien hier nur beispielsweise dargestellt werden.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Die Link öffnet neues FensterHomepage der Justiz und die Link öffnet neues FensterEdiktsdatei sind seit 2000 online.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Nein

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Die Bekanntmachungen in der Ediktsdatei sind frei zugänglich und können auch als HTML Datei weiterverarbeitet werden (es besteht kein Kopierschutz). Es besteht auch die Möglichkeit des Erwerbs einer Lizenz nach dem Link öffnet neues FensterInformationsweiterverwendungsgesetz 2022 (IWG). Die Daten werden derzeit jedoch nicht im Open Data Format bereitgestellt.

Die Veröffentlichungen auf. Link öffnet neues Fensterhttps://www.justiz.gv.at/ betreffen meistens bereits vorliegende „Materialien“ im PDF Format. In seltenen Fällen gibt es MS-Word Dokumente. Sämtliche Veröffentlichungen erfolgen im Rahmen des WCMS (Web-Content-Management-Systems) und werden als frei zugängliche HTML Seiten gerendert. Die Materialien sind frei downloadbare Anhänge auf den HTML Seiten.

Letzte Aktualisierung: 17/04/2023

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Amtliche Bekanntmachungen - Portugal

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden auf der Website des portugiesischen Amtsblatts, des Link öffnet neues FensterDiário da República Eletrónico, veröffentlicht.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Das portugiesische Amtsblatt (Diário da República) besteht aus zwei Reihen. In Reihe 1 werden veröffentlicht:

  1. verfassungsrechtliche Vorschriften
  2. internationale Übereinkommen, entsprechende Präsidialdekrete, Hinterlegungsbescheide für verbindliche Urkunden (insbesondere Ratifikationsurkunden) und sonstige Mitteilungen zu solchen Übereinkommen
  3. organische Gesetze, Gesetze, Gesetzesdekrete und regionale Gesetzesdekrete
  4. Dekrete des Präsidenten der Republik
  5. Entschließungen der Versammlung der Republik
  6. Dekrete von Vertretern des portugiesischen Staatsoberhaupts zur Ernennung und Entlassung von Präsidenten und Mitgliedern der Regionalregierungen der Azoren und Madeiras
  7. Geschäftsordnung der Versammlung der Republik, des Staatsrates und der gesetzgebenden Versammlungen der Autonomen Regionen
  8. Urteile und Erklärungen des Verfassungsrates, die laut Gesetz in Reihe 1 des portugiesischen Amtsblatts veröffentlicht werden müssen
  9. Urteile zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und des Rechnungshofs sowie Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts, denen das Gesetz allgemeine Verbindlichkeit verleiht
  10. Ergebnisse von Referenden und von Wahlen zu dem Amt des Präsidenten der Republik, der Versammlung der Republik, den gesetzgebenden Versammlungen der Autonomen Regionen und dem Europäischen Parlament, im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften
  11. Rücktrittsmitteilung des Präsidenten der Republik
  12. Anträge auf Ablehnung des Regierungsprogramms sowie Vertrauens- und Misstrauensvoten
  13. Stellungnahmen des Staatsrates gemäß Artikel 145 Buchstabe a bis e der Verfassung sowie Stellungnahmen, die der Staatsrat selbst zu veröffentlichen beschließt
  14. sonstige Regierungserlasse
  15. Entschließungen des Ministerrates und Ministerialverordnungen mit allgemeinen Bestimmungen
  16. Entschließungen der gesetzgebenden Versammlungen der Autonomen Regionen und regionale Verordnungen
  17. Entscheidungen anderer, oben nicht genannter Gerichte, denen das Gesetz allgemeine Verbindlichkeit verleiht
  18. Erklärungen über den Rücktritt oder den Verlust des Mandats von Mitgliedern der Versammlung der Republik und von Mitgliedern der gesetzgebenden Versammlungen der Autonomen Regionen

In Reihe 2 müssen unter anderem veröffentlicht werden:

  1. Verordnungen von Regierungsmitgliedern
  2. Ergebnisse von Kommunalwahlen
  3. Haushalte staatlicher Stellen, die laut Gesetz im portugiesischen Amtsblatt veröffentlicht werden müssen, und Erklärungen über den Transfer von Geldern

In Reihe 2 des portugiesischen Amtsblatts veröffentlichte Rechtsakte können folgender Art sein: Vereinbarung, Bekanntmachung, Schiedsspruch, Bilanz, Tarifvertrag, Auszeichnung, Vertrag, Berichtigungserklärung, Gerichtsentscheidung, Erklärung, Beratung, Richtlinie, Edikt, Verlängerungsverordnung, Anweisung, Urteil, Rechtsverordnung, Liste, Karte, Mitgliedschaftsvereinbarung, Ministerialverordnung, Bekanntmachung, Bekanntmachung der Bank von Portugal, amtliche Karte, amtliche Erklärung, Stellungnahme, Weisung, Genehmigung, Protokoll, Empfehlung, Verordnung, Verordnung der Wertpapiermarktkommission, Regulierungsstandard der Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Pensionsfonds, Bericht, Entschließung, Entscheidung und Zwischenbilanz. Ebenso veröffentlicht werden dringende Ausschreibungen, Verfahrensbekanntmachungen, Fristverlängerungsmitteilungen und Erklärungen über die Berichtigung von Bekanntmachungen.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Zu den zur Veröffentlichung von Rechtsakten im portugiesischen Amtsblatt gesetzlich verpflichteten oder an der Veröffentlichung beteiligten Stellen gehören: der Präsident der Republik, die Versammlung der Republik, die Regierung, die gesetzgebenden Versammlungen und Regionalregierungen der Autonomen Regionen Azoren und Madeira, die direkte und indirekte öffentliche Verwaltung, die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, unabhängige Verwaltungsorgane sowie die autonome Verwaltung und Einrichtungen der lokalen Gebietskörperschaften

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja. Nach dem Link öffnet neues FensterGesetzesdekret Nr. 83/2016 vom 16. Dezember ist das portugiesische Amtsblatt ein öffentlicher Dienst, der jedermann kostenlos zugänglich ist. Es wird ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht.

Welche Suchkriterien gibt es?

Der universelle und freie Zugang umfasst die Möglichkeit, den Inhalt der in den Reihen 1 und 2 des portugiesischen Amtsblatts veröffentlichten Rechtsakte in frei zugänglichen elektronischen Formaten auszudrucken, abzulegen und zu durchsuchen.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Nach Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 74/98 vom 11. November 1998 in der geltenden Fassung ist die elektronische Ausgabe des portugiesischen Amtsblatts seit dem 1. Juli 2006 authentisch, wobei die Veröffentlichung von Rechtsakten darin für alle Rechtszwecke rechtsgültig ist.

Darüber hinaus wurde im Juli 2019 die mobile Anwendung des portugiesischen Amtsblatts mit zusätzlichen Funktionen wie der Erstellung eines personalisierten Profils für jeden Nutzer und der Nutzung eines Benachrichtigungssystems mit Zugang zu konsolidierten Rechtsvorschriften eingeführt.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Ja. Insbesondere im Hinblick auf das Versenden von Benachrichtigungen können die Nutzer die Indizes der Reihe 1 und 2 des portugiesischen Amtsblatts per E-Mail, durch vorherige Registrierung oder über RSS-Abonnement (Really Simple Syndication) erhalten.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Ja.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachungen - Rumänien

Die Angaben auf dieser Seite betreffen die amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Einrichtungen (Mitteilungen, Verfahrensakte usw.), die keinen Gesetzescharakter haben und keine allgemein verbindlichen Verpflichtungen begründen, aber nach geltendem Recht im Amtsblatt von Rumänien oder in anderen Publikationen veröffentlicht werden und in elektronischer Form vorliegen. Daher werden weder Rechtsakte noch Gerichtsurteile berücksichtigt, ausgenommen solche, deren Veröffentlichung für eine bestimmte Rechtswirkung erforderlich ist (z. B. Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Insolvenzen).

Das Material ist nicht erschöpfend, da bestimmte einschlägige Sachverhalte unter dem Gesichtspunkt der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen betrachtet werden. Im Einzelnen betrifft dies im Amtsblatt von Rumänien veröffentlichte Akte, auf dem Portal und der Website des Nationalen Handelsregisters (Oficiul Național al Registrului Comerțului) oder im Insolvenzanzeiger veröffentlichte Akte sowie auf dem Gerichtsportal veröffentlichte Akte.

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

I. Das Amtsblatt von Rumänien

Das Amtsblatt von Rumänien wird von dem unabhängigen Unternehmen „Monitorul Oficial“ in gedruckter und elektronischer Form herausgegeben. Nähere Informationen zu den veröffentlichten Akten und ihrer Online-Verfügbarkeit sind den folgenden Abschnitten zu entnehmen.

Die elektronische Ausgabe (e-Monitor) ist unter Link öffnet neues Fensterdieser Adresse zugänglich.

II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)

a) Vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind Geschäftspersonen verpflichtet, die Registrierung bzw. die Auflistung im Handelsregister zu beantragen. Während ihrer Geschäftstätigkeit oder bei Beendigung der Geschäftstätigkeit müssen sie die Aufnahme ergänzender Angaben in das Handelsregister in Bezug auf die Akte und Tatsachen beantragen, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Eintragung in das Handelsregister hat die rechtswirksame Veröffentlichung durch das ONRC zur Folge: Aufzeichnungen, Daten und eingetragene Akte sind nach dem Gesetz ab dem Datum ihrer Eintragung in das oder Veröffentlichung im Amtsblatt von Rumänien bzw. auf der Webseite/dem Dienstleistungsportal des ONRC gegenüber Dritten wirksam.

Eintragungen und Vermerke sind ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das Handelsregister oder ihrer Veröffentlichung in Teil IV oder VII des Amtsblatts von Rumänien oder einer gegebenenfalls anderen gesetzlich vorgesehenen Publikation gegenüber Dritten wirksam.

b) Das ONRC veröffentlicht auch den Insolvenzanzeiger in elektronischer Form. Dies betrifft zum einen den Bereich, der für den öffentlichen Dienst für die Zustellung von Dokumenten an Parteien, die Bekanntmachung von Urteilen, Ladungen und Verfahrensakten von Gerichten/Insolvenzverwaltern/gerichtlich bestellten Liquidatoren/anderen Bevollmächtigten im Rahmen von Insolvenzverfahren gemäß dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung vorgesehen ist, und zum anderen den Bereich „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ (Debitori - persoane fizice cu obligații ce nu decurg din exploatarea unei întreprinderi) nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren für natürliche Personen.

Im Falle von Geschäftspersonen, die unter das Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung fallen, werden von Gerichten, Insolvenzexperten (Insolvenzverwaltern/gerichtlich bestellten Liquidatoren) sowie von anderen gesetzlich Bevollmächtigten zugestellte/übermittelte Verfahrensakte im Insolvenzanzeiger veröffentlicht. Diese Publikation ist auf dem Link öffnet neues FensterOnline-Dienstleistungsportal des ONRC verfügbar.

Das Urteil zur Festlegung des Sanierungsplans eines Schuldners (einer Geschäftsperson) wird als Verfahrensakt nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung in Teil IV des Amtsblatts von Rumänien veröffentlicht.

Im Falle natürlicher Personen, die unter das Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren für natürliche Personen fallen, werden die von der Insolvenzkammer, dem Verfahrensverwalter, dem Liquidator und den Justizbehörden zugestellten/übermittelten Verfahrensakte im Abschnitt „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ des Insolvenzanzeigers veröffentlicht. Diese Publikation ist auf der Website Link öffnet neues Fensterhttp://www.bpi.ro/ verfügbar.

III. Das Gerichtsportal

Link öffnet neues FensterDas Gerichtsportal wird vom Justizministerium verwaltet. Jedes Gericht in Rumänien ist mit einer Website auf diesem Portal vertreten. Die Angaben auf diesen Websites werden direkt von den Mitarbeitern der Gerichte eingegeben und gepflegt. Davon ausgenommen sind Informationen über Fälle und Sitzungen, die automatisch aus dem auf Gerichtsebene verwendeten elektronischen Fallverwaltungssystem übernommen werden.

Um von der Link öffnet neues FensterStartseite des Gerichtsportals auf die Website eines bestimmten Gerichts zu gelangen, wird erst die Region, zu der das Gericht gehört (also der Zuständigkeitsbereich eines Berufungsgerichts), und dann das betreffende Gericht aus der Liste ausgewählt.

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

I. Das Amtsblatt von Rumänien

Im Hinblick auf amtliche Bekanntmachungen gemäß dem Gesetz Nr. 202 vom 9. November 1998 über die Organisation des Amtsblatts von Rumänien in der neu veröffentlichten Fassung gilt Folgendes:

  • Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden folgende Inhalte in Teil III veröffentlicht: Rechtsakte, Dokumente, Benachrichtigungen, Bekanntmachungen und Ähnliches (z. B. Bekanntmachungen über Stellenausschreibungen, Ausschreibungen für freie öffentliche Stellen, Urteile betreffend die Stornierung von Wechseln/Schecks, die regelmäßigen Tätigkeitsberichte von Behörden, Mitteilungen über Auswahlverfahren für das Nationale Institut für das Richteramt (Institutul Național al Magistraturii), die Eignungsprüfung für Richter und die Liste der Stellenausschreibungen für Richter, die Mitteilung über Auswahlverfahren für Assistenzrichter am Obersten Kassations- und Gerichtshof usw.).
  • Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden Rechtsakte, die Wirtschaftsteilnehmer und andere Kategorien von juristischen Personen betreffen, sowie im Rahmen anderer Rechtsvorschriften erlassene Rechtsakte in Teil IV veröffentlicht (z. B. Entscheidungen über die Anerkennung ausländischer gemeinnütziger juristischer Personen in Rumänien, Urteile zur Genehmigung der Änderung des Parteiengesetzes, Entscheidungen des Gerichtshofs zur Einleitung von Konkursverfahren, Auktionsanzeigen für den Verkauf von Gütern, Ablauf der Gültigkeit der Zulassung von Kreditinstituten und Entscheidungen der Nationalbank von Rumänien über den Entzug solcher Zulassungen, Entscheidungen des Generaldirektors des rumänischen Urheberrechtsamtes über den Entzug oder die Aussetzung von Zulassungsbescheinigungen usw.).
  • Nationale und branchenspezifische Tarifverträge, die Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation und andere im Rahmen von Rechtsvorschriften erlassene Rechtsakte werden in Teil V veröffentlicht.
  • Mitteilungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Mitteilungen über die Vergabe von Konzessionsverträgen für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge, Konzessionsverträgen für öffentliche Lieferaufträge und andere gesetzlich festgelegte Mitteilungen (z. B. Mitteilungen nach dem Gesetz Nr. 350/2005 zur Regelung von Zuschüssen, Mitteilungen über Konzessionsverträge nach der Dringlichkeitsverordnung Nr. 54/2006 über die Regelung von Konzessionsverträgen für öffentliche Lieferaufträge).

Hinweis: Nach dem Gesetz Nr. 98/2016 über die Vergabe öffentlicher Aufträge werden Mitteilungen auf nationaler Ebene über das System für die elektronische Auftragsvergabe Link öffnet neues FensterSEAP veröffentlicht, das für die elektronische Anwendung der Vergabeverfahren genutzt wird.

  • Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden Rechtsakte über Genossenschaften und andere Kategorien von durch Genossenschaften gegründete juristische Personen sowie andere mit Kooperationen zusammenhängende Akte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. die Schlussfolgerung des bevollmächtigten Richters zur handelsregisterlichen Eintragung der Genossenschaft, die Bestellung der Liquidatoren und andere Akte, die eine Änderung ihrer Rechtspersönlichkeit bedingen könnten usw.) in Teil VII veröffentlicht.

II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)

a) In Bezug auf im Handelsregister eingetragene Geschäftspersonen werden folgende Arten von Bekanntmachungen veröffentlicht:

  • Auszug des Beschlusses/des Eintragungsbeschlusses (Amtsblatt von Rumänien, Teil IV oder VII);
  • Akte zur Änderung der Gründungsdokumente und Mitteilungen über die Vorlage des aktualisierten Gründungsdokuments (Amtsblatt von Rumänien);
  • Urteile in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Amtsblatt von Rumänien);
  • Gerichtsentscheidungen über Auflösungen (in Teil IV des Amtsblatts von Rumänien und auf der Website des Nationalen Handelsregisters oder auf dessen Online-Dienstleistungsportal);
  • Beschlüsse über die Bestellung von Liquidatoren nach Artikel 237 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 31/1990 über Unternehmen (auf der Website des Nationalen Handelsregisters und auf dessen Online-Dienstleistungsportal);
  • Fusions-/Liquidationsprojekte (in Teil IV des Amtsblatts von Rumänien oder auf Wunsch des Antragstellers auf der unternehmenseigenen Website, wobei in diesem Fall das Handelsregister, in dem das Unternehmen verzeichnet ist, kostenlos Einzelheiten des Fusions- bzw. Liquidationsprojekts auf seiner eigenen Website veröffentlicht);
  • Beschlüsse zur Ablehnung des Registrierungsantrags und Registrierungen, die nicht zur Änderung der Gründungsurkunde führen (auf der Website des Nationalen Handelsregisters oder auf dessen Online-Dienstleistungsportal);
  • die Liste der Unternehmen, die auf Antrag des Nationalen Handelsregisters gemäß Artikel 237 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 31/1990 über Unternehmen aufgelöst werden sollen (auf der Website oder dem Online-Dienstleistungsportal);
  • die Liste der Unternehmen, die auf Antrag des Nationalen Handelsregisters gemäß Artikel 237 Absatz 9 des Gesetzes Nr. 31/1990 über Unternehmen gestrichen werden sollen (auf der Website des Nationalen Handelsregisters oder auf dem Online-Dienstleistungsportal);
  • die Liste der Unternehmen, die auf Antrag des Nationalen Handelsregisters gemäß Artikel 260 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 31/1990 gestrichen werden sollen, wird auf der Website des Nationalen Handelsregisters oder auf dessen Online-Dienstleistungsportal veröffentlicht;
  • die Entscheidungen des Gerichts über die Streichung nach Artikel 237 Absatz 10 des Gesetzes Nr. 31/1990 über Unternehmen (auf der Website des Nationalen Handelsregisters oder auf dessen Online-Dienstleistungsportal);
  • die Entscheidungen des Gerichts über die Streichung nach Artikel 260 Absatz 8 des Gesetzes Nr. 31/1990 über Unternehmen (auf der Website des Nationalen Handelsregisters und auf dessen Online-Dienstleistungsportal).

b) Im Falle von Geschäftspersonen, die unter das Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung fallen, werden die folgenden von Gerichten, Insolvenzexperten (Insolvenzverwaltern/gerichtlich bestellten Liquidatoren) und anderen Bevollmächtigten erlassenen Verfahrensakte nach den gesetzlichen Bestimmungen im Insolvenzanzeiger veröffentlicht:

  • Vorladungen, Mitteilungen und Urteile;
  • Einberufungen und Benachrichtigungen;
  • andere gesetzlich vorgesehene Verfahrensakte.

Im Falle natürlicher Personen, die unter das Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren für natürliche Personen fallen, werden die folgenden von der Insolvenzkammer, dem Insolvenzverwalter, dem Liquidator und den Justizbehörden zugestellten/übermittelten Verfahrensakte im Abschnitt „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ des Insolvenzanzeigers veröffentlicht:

  • Entscheidungen der Insolvenzkammer;
  • Mitteilungen;
  • Urteile;
  • andere gesetzlich vorgesehene Verfahrensakte.

III. Das Gerichtsportal

Wenn der Kläger gemäß Artikel 167 der Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 134/2010) begründet geltend machen kann, dass er, obwohl er alles in seiner Macht Stehende getan hat, weder den Wohnsitz des Beklagten noch einen anderen Ort ermitteln konnte, an dem eine rechtmäßige Zustellung an den Beklagten möglich war, kann das Gericht die Zustellung von Dokumenten in Bezug auf den betreffenden Beklagten im Wege der Veröffentlichung genehmigen. Die Veröffentlichung besteht darin, dass der Ladungsbescheid an der Tür des Gerichts, auf dem Portal des zuständigen Gerichts und am letzten bekannten Wohnort der Person, der die Ladung zugestellt werden soll, ausgehängt bzw. angezeigt wird. Das Gericht kann außerdem die Veröffentlichung des Ladungsbescheids im Amtsblatt von Rumänien oder in einer auflagenstarken überregionalen Zeitung anordnen, falls es dies für erforderlich erachtet.

Zu diesem Zweck gibt es auf dem Gerichtsportal einen Link öffnet neues Fensterallgemeinen Bereich für die Zustellung durch Veröffentlichung. Zudem verfügt jedes Gericht auf seiner Website über einen eigenen Bereich für die Zustellung durch Veröffentlichung (siehe zum Beispiel Link öffnet neues Fensterdie Website des Gerichts von Bukarest).

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Abhängig von der für die jeweilige Art von Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschrift erfolgt die Veröffentlichung durch das Amtsblatt von Rumänien oder durch die mitteilenden Stellen.

In Bezug auf die oben dargelegten Fälle sind das das Nationale Handelsregister, das Amtsblatt von Rumänien oder die Gerichte.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

I. Das Amtsblatt von Rumänien

Die in den Teilen III bis VII des Amtsblatts von Rumänien veröffentlichten Akte sind kostenlos über das Internet zugänglich und stehen nach ihrer Veröffentlichung zehn Tage lang als Lesefassung zur Verfügung.

Auf der Link öffnet neues FensterWebsite des unabhängigen Unternehmens „Monitorul Oficial“ werden die zur Prüfung online verfügbaren elektronischen Einträge (Expert-Monitor und Autentic-monitor) beschrieben und die von dem Unternehmen erhobenen Gebühren aufgeführt.

II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)

a) Ja, und zwar bei Bekanntmachungen im Zusammenhang mit im Handelsregister eingetragenen Geschäftspersonen auf dem Link öffnet neues FensterPortal des Nationalen Handelsregisters.

b) Der Insolvenzanzeiger, die Online-Publikation mit veröffentlichten Verfahrensakten zu in Insolvenz geratenen Geschäftspersonen gemäß dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren, kann kostenpflichtig abonniert werden.

Der Zugang zum Bereich „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ des Insolvenzanzeigers ist für den Schuldner, die Gläubiger, den Insolvenzverwalter/Liquidator, die Insolvenzkammer und gegebenenfalls für das Gericht kostenlos.

Das Link öffnet neues FensterOnline-Dienstleistungsportal des ONRC enthält eine Reihe kostenloser Informationen über die im Insolvenzanzeiger veröffentlichten Personen.

III. Das Gerichtsportal

Das Gerichtsportal ist kostenlos zugänglich.

Welche Suchkriterien gibt es?

I. Das Amtsblatt von Rumänien

In der kostenlosen Version des Amtsblatts von Rumänien (Link öffnet neues Fenstere-Monitor) ist keine automatische Suche nach veröffentlichten Akten möglich. Die Nutzer können also lediglich mithilfe eines Kalender das Datum der Veröffentlichung und die Nummer im Amtsblatt (für die einzelnen Teile) auswählen.

II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)

A) In Bezug auf im Handelsregister eingetragene Geschäftspersonen sind Suchanfragen nach einem der folgenden Kriterien oder einer maximalen Kombination daraus möglich:

  • Handelsregisternummer
  • Bezirk
  • Name des Unternehmens
  • Datum der Veröffentlichung
  • Steuernummer
  • Bilanzjahr

b) Im Falle von Schuldnern in einem Insolvenzverfahren sind Suchanfragen im Bereich „Insolvenzanzeiger (BPI) – Online-Dienstleistungen“ (Servicii online BPI) in den Unterabschnitten „Im BPI veröffentlichte Personen“ (Persoane publicate in BPI) und „Zusammenfassung nach BPI-Nummer“ (Sumar număr BPI) nach den folgenden Auswahlkriterien möglich:

  • im BPI veröffentlichte Person
  • Nummer des Anzeigers
  • Fallnummer
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • eingetragene Nummer des Unternehmens
  • Zeitraum der Veröffentlichung
  • Jahr der Veröffentlichung im BPI

III. Das Gerichtsportal

Ladungsbescheide können auf dem Gerichtsportal nach dem Namen (Vorname und/oder Nachname) der geladenen Partei recherchiert werden.

Wenn dazu der Link öffnet neues Fensterallgemeine Bereich des Gerichtsportals verwendet wird, werden die von allen Gerichten veröffentlichten Ladungsbescheide als Ergebnis angezeigt; wird im Bereich eines bestimmten Gerichts (z. B. des Link öffnet neues FensterGerichts von Bukarest) gesucht, werden nur die von dem betreffenden Gericht veröffentlichten Ladungsbescheide angezeigt.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

I. Das Amtsblatt von Rumänien

Link öffnet neues Fenstere-Monitor: 2008

II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)

a) In Bezug auf im Handelsregister eingetragene Geschäftspersonen: 2012.

b) Das Nationale Handelsregister hat die erste elektronische Ausgabe des Insolvenzanzeigers am 1. August 2006 veröffentlicht. Sie kann auf dem Link öffnet neues FensterOnline-Dienstleistungsportal des ONRC eingesehen werden.

III. Das Gerichtsportal

Das Instrument für die Zustellung von Dokumenten durch Veröffentlichung ist seit März 2013 auf dem Link öffnet neues FensterGerichtsportal verfügbar.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Nicht zutreffend

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Das Gerichtsportal ermöglicht einen Link öffnet neues Fensterzeitlich begrenzten Zugriff ausschließlich auf Datensätze zu Fallakten und Sitzungen, nicht jedoch auf die Zustellung von Dokumenten durch Veröffentlichung. Die Informationen zu öffentlichen Ladungen sind nur im HTML-Format verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 30/10/2018

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachungen - Slowakei

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Link öffnet neues FensterOberster Gerichtshof der Slowakischen Republik

Link öffnet neues FensterSpezialisiertes Strafgericht

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Banská Bystrica

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Bratislava

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Košice

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Nitra

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Prešov

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Trenčín

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Trnava

Link öffnet neues FensterRegionalgericht Žilina

Link öffnet neues FensterBezirksgerichte (Liste)

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Die Aushangtafeln der Gerichte werden verwendet, um Bekanntmachungen über den Zeitplan der Tätigkeiten eines Gerichts, öffentliche Bekanntmachungen von Urteilen, dienstliche Mitteilungen, Mitteilungen über die Zustellung von Schriftstücken, Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs der Slowakischen Republik, Mitteilungen über Abschlussberichte, Mitteilungen über den Beginn von Zwangsvollstreckungen, Anordnungen über die Aufhebung von Insolvenzverfahren, Mitteilungen über eingelegte Rechtsmittel, Beschlüsse über die Annahme von Einlagen und Beschlüsse über die Übertragung von Einlagen an den Staat zu veröffentlichen.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Diese werden von allen Regionalgerichten und Bezirksgerichten veröffentlicht.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Ja.

Welche Suchkriterien gibt es?

Suchabfragen können durch Eingabe nachstehender Suchbegriffe in das Suchfeld auf der Website der Aushangtafel erfolgen: Titel oder Teil des Titels des Dokuments oder Registrierungsnummer.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Die Gerichte sind seit 2011 in der Lage, amtliche Bekanntmachungen in elektronischem Format zu veröffentlichen.

Können Nutzer Suchkriterien speichern und benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Nein.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 25/04/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Amtliche Bekanntmachungen - Finnland

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Link öffnet neues FensterKuulutusrekisteri (Register für Bekanntmachungen)

Link öffnet neues FensterVirallinen lehti (Amtsblatt)

Welche Arten von Bekanntmachungen werden veröffentlicht?

Das Register für Bekanntmachungen wird mit Informationen über Bekanntmachungen auf der Grundlage gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen betreffend die folgenden Sachverhalte aktualisiert:

  1. öffentliche Ladungen der Bezirksgerichte;
  2. von Bezirksgerichten mitgeteilte Fusionen von Stiftungen;
  3. Fusion, Entflechtung oder Aufteilung der Vermögenswerte einer Aktiengesellschaft oder andere in den Rechtsvorschriften über Gemeinschaften und Stiftungen genannte Maßnahmen oder Entscheidungen, die im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen; oder
  4. Bekanntmachungen von Gerichtsvollziehern.

Im Amtsblatt werden die Mitteilungen, Bekanntmachungen und sonstigen Dokumente veröffentlicht, die aufgrund eines Akts, eines Erlasses oder einer anderen Entscheidung eines unteren Gerichts im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen.

Von welchen Organisationen werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Im Register für Bekanntmachungen werden die Mitteilungen der Bezirksgerichte, der Vollstreckungsbehörden und des finnischen Handelsregisters veröffentlicht.

Bekanntmachungen der Bezirksgerichte im Register für Bekanntmachungen:

  • Öffentliche Ladungen von Gläubigern
  • Fusionen von Stiftungen

Bekanntmachungen von Vollstreckungsbehörden im Register für Bekanntmachungen:

  • Mit Gläubigern getroffene Vereinbarungen
  • Vereinbarungen über die Aufteilung von Vermögenswerten
  • Korrespondenz mit Gläubigern

Bekanntmachungen des finnischen Handelsregisters im Register für Bekanntmachungen:

  • Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft
  • Entflechtungen
  • Öffentliche Ladungen in Liquidationsverfahren
  • Öffentliche Ladungen von Gläubigern von in Liquidation befindlichen Stiftungen
  • Senkung des Gründungsstocks
  • Fusion durch Bildung einer neuen Gesellschaft
  • Bekanntmachung an Inhaber besonderer Rechte
  • Bekanntmachung an Gläubiger einer erwerbenden Stiftung
  • Bekanntmachung an Gläubiger eines erwerbenden Unternehmens
  • Bekanntmachung an Gläubiger eines erwerbenden Unternehmens in Entflechtung
  • Vollständige oder teilweise Übertragung einer Geschäftstätigkeit
  • Rücknahme der Zulassung eines Kreditinstituts
  • Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Kapitalsenkung
  • Umwandlung einer Genossenschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Streichung einer Genossenschaft aus dem Handelsregister
  • Rücknahme der Zulassung einer Genossenschaftsbank
  • Anordnung eines Liquidationsverfahrens oder einer Streichung aus dem Register
  • Senkung des Investitionskapitals
  • Fusion
  • Änderung von Vorschriften oder Ausnahme von einer Bestimmung
  • Verteilung von Eigenkapital
  • Senkung der Rücklagen
  • Verteilung von Gewinnen
  • Aufforderung zur Anordnung der Auflösung einer Vereinigung
  • Änderung der Satzung oder Ausnahme von einer Bestimmung
  • Senkung der Agiorücklage
  • Aufforderung zur Anordnung der Liquidation einer Gesellschaft oder ihrer Streichung aus dem Register
  • Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft

Überdies werden im Amtsblatt Mitteilungen, Bekanntmachungen und sonstige Dokumente einer Reihe anderer Organisationen veröffentlicht.

Ist der Zugang zu den amtlichen Bekanntmachungen kostenlos?

Register für Bekanntmachungen: Ja

Amtsblatt: Seit 2011 sind Ausfertigungen im PDF-Format kostenlos erhältlich. Für den von Creditabetriebenen Dienst Link öffnet neues FensterVirallinen.fi fällt eine Gebühr an.

1 Nutzer, Preis/Lizenz: 200 EUR pro Jahr; 2–5 Nutzer, Preis/Lizenz: 145 EUR pro Jahr; mehr als 5 Nutzer, Preis/Lizenz: 124 EUR pro Jahr.

Welche Suchkriterien gibt es?

Die Einträge im Register für Bekanntmachungen können nach den folgenden Parametern durchsucht werden:

Art der Bekanntmachung

Gegenstand der Bekanntmachung

Unternehmens-ID / Anfangsdatum / Startjahr

Fälligkeit

Wohnsitz

Vom Bezirksgericht vergebene Fallnummer

Neben anderen Suchkriterien bietet die kostenpflichtige Datenbank des Amtsblatts eine unbegrenzte Suchfunktion nach Schlüsselbegriffen.

Ab welchem Datum wurden die amtlichen Bekanntmachungen elektronisch zur Verfügung gestellt?

Register für Bekanntmachungen: 1. April 2004

Amtsblatt: Seit 2011

Können Nutzer Suchkriterien speichern und per E-Mail benachrichtigt werden, sobald die Kriterien zutreffen?

Register für Bekanntmachungen: Nein, das ist nicht möglich.

Amtsblatt: Bei Nutzung der kostenpflichtigen Datenbank können Suchanfragen gespeichert und Benachrichtigungen per E-Mail erhalten werden.

Sind die amtlichen Bekanntmachungen als offene Daten frei verfügbar? Falls ja, wo sind die Datenbank und/oder technische Informationen zu finden?

Sie sind nicht als offene Daten verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 28/12/2020

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Amtliche Bekanntmachungen - Schottland

Auf welchen Websites werden amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht?

Amtliche Bekanntmachungen werden in der Link öffnet neues FensterEdinburgh Gazette‚ der regionalen schottischen Ausgabe der „State Gazette“ des Vereinigten Königreichs, veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 15/01/2021

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