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Amtliche Bekanntmachungen werden in verschiedenen Amtsblättern veröffentlicht, die jeweils den zentralen, regionalen und kommunalen Regierungsebenen der spanischen Verwaltung entsprechen.
Alle Amtsblätter erscheinen in einer amtlichen, authentischen elektronischen Fassung und bieten Datenbankdienste, die zur Recherche veröffentlichter Bekanntmachungen genutzt werden können.
Die Websites sind folgende:
Staat: http://www.boe.es/.
17 autonome Kommunen und 2 autonome Städte: Alle Websites sind über http://www.boe.es/legislacion/enlaces/boletines_autonomicos.php zugänglich.
Kommunalbehörden (amtliche Provinzialblätter): Alle Websites sind über http://www.boe.es/legislacion/enlaces/boletines_provinciales.php zugänglich.
Von allen öffentlichen Verwaltungen jeweils in ihrem entsprechenden Amtsblatt.
Von den Gerichten.
Ja.
Das Gesetz zur Genehmigung der elektronischen Veröffentlichung von Amtsblättern wurde 2007 verabschiedet.
Ja, diese Möglichkeit bieten das staatliche Amtsblatt Spaniens sowie die meisten Amtsblätter der autonomen Kommunen und Städte. Die Provinzialblätter sehen diese Funktion zumeist nicht vor.
Die Verfügbarkeit offener Daten hängt vom jeweiligen Amtsblatt ab; bei einigen Amtsblättern sind offene Daten und Daten im XML-Format erhältlich.
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