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Die Angaben auf dieser Seite betreffen die amtlichen Bekanntmachungen öffentlicher Einrichtungen (Mitteilungen, Verfahrensakte usw.), die keinen Gesetzescharakter haben und keine allgemein verbindlichen Verpflichtungen begründen, aber nach geltendem Recht im Amtsblatt von Rumänien oder in anderen Publikationen veröffentlicht werden und in elektronischer Form vorliegen. Daher werden weder Rechtsakte noch Gerichtsurteile berücksichtigt, ausgenommen solche, deren Veröffentlichung für eine bestimmte Rechtswirkung erforderlich ist (z. B. Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Insolvenzen).
Das Material ist nicht erschöpfend, da bestimmte einschlägige Sachverhalte unter dem Gesichtspunkt der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen betrachtet werden. Im Einzelnen betrifft dies im Amtsblatt von Rumänien veröffentlichte Akte, auf dem Portal und der Website des Nationalen Handelsregisters (Oficiul Național al Registrului Comerțului) oder im Insolvenzanzeiger veröffentlichte Akte sowie auf dem Gerichtsportal veröffentlichte Akte.
I. Das Amtsblatt von Rumänien
Das Amtsblatt von Rumänien wird von dem unabhängigen Unternehmen „Monitorul Oficial“ in gedruckter und elektronischer Form herausgegeben. Nähere Informationen zu den veröffentlichten Akten und ihrer Online-Verfügbarkeit sind den folgenden Abschnitten zu entnehmen.
Die elektronische Ausgabe (e-Monitor) ist unter dieser Adresse zugänglich.
II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)
a) Vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind Geschäftspersonen verpflichtet, die Registrierung bzw. die Auflistung im Handelsregister zu beantragen. Während ihrer Geschäftstätigkeit oder bei Beendigung der Geschäftstätigkeit müssen sie die Aufnahme ergänzender Angaben in das Handelsregister in Bezug auf die Akte und Tatsachen beantragen, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Eintragung in das Handelsregister hat die rechtswirksame Veröffentlichung durch das ONRC zur Folge: Aufzeichnungen, Daten und eingetragene Akte sind nach dem Gesetz ab dem Datum ihrer Eintragung in das oder Veröffentlichung im Amtsblatt von Rumänien bzw. auf der Webseite/dem Dienstleistungsportal des ONRC gegenüber Dritten wirksam.
Eintragungen und Vermerke sind ab dem Zeitpunkt ihrer Aufnahme in das Handelsregister oder ihrer Veröffentlichung in Teil IV oder VII des Amtsblatts von Rumänien oder einer gegebenenfalls anderen gesetzlich vorgesehenen Publikation gegenüber Dritten wirksam.
b) Das ONRC veröffentlicht auch den Insolvenzanzeiger in elektronischer Form. Dies betrifft zum einen den Bereich, der für den öffentlichen Dienst für die Zustellung von Dokumenten an Parteien, die Bekanntmachung von Urteilen, Ladungen und Verfahrensakten von Gerichten/Insolvenzverwaltern/gerichtlich bestellten Liquidatoren/anderen Bevollmächtigten im Rahmen von Insolvenzverfahren gemäß dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung vorgesehen ist, und zum anderen den Bereich „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ (Debitori - persoane fizice cu obligații ce nu decurg din exploatarea unei întreprinderi) nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren für natürliche Personen.
Im Falle von Geschäftspersonen, die unter das Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung fallen, werden von Gerichten, Insolvenzexperten (Insolvenzverwaltern/gerichtlich bestellten Liquidatoren) sowie von anderen gesetzlich Bevollmächtigten zugestellte/übermittelte Verfahrensakte im Insolvenzanzeiger veröffentlicht. Diese Publikation ist auf dem Online-Dienstleistungsportal des ONRC verfügbar.
Das Urteil zur Festlegung des Sanierungsplans eines Schuldners (einer Geschäftsperson) wird als Verfahrensakt nach dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung in Teil IV des Amtsblatts von Rumänien veröffentlicht.
Im Falle natürlicher Personen, die unter das Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren für natürliche Personen fallen, werden die von der Insolvenzkammer, dem Verfahrensverwalter, dem Liquidator und den Justizbehörden zugestellten/übermittelten Verfahrensakte im Abschnitt „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ des Insolvenzanzeigers veröffentlicht. Diese Publikation ist auf der Website http://www.bpi.ro/ verfügbar.
III. Das Gerichtsportal
Das Gerichtsportal wird vom Justizministerium verwaltet. Jedes Gericht in Rumänien ist mit einer Website auf diesem Portal vertreten. Die Angaben auf diesen Websites werden direkt von den Mitarbeitern der Gerichte eingegeben und gepflegt. Davon ausgenommen sind Informationen über Fälle und Sitzungen, die automatisch aus dem auf Gerichtsebene verwendeten elektronischen Fallverwaltungssystem übernommen werden.
Um von der Startseite des Gerichtsportals auf die Website eines bestimmten Gerichts zu gelangen, wird erst die Region, zu der das Gericht gehört (also der Zuständigkeitsbereich eines Berufungsgerichts), und dann das betreffende Gericht aus der Liste ausgewählt.
I. Das Amtsblatt von Rumänien
Im Hinblick auf amtliche Bekanntmachungen gemäß dem Gesetz Nr. 202 vom 9. November 1998 über die Organisation des Amtsblatts von Rumänien in der neu veröffentlichten Fassung gilt Folgendes:
Hinweis: Nach dem Gesetz Nr. 98/2016 über die Vergabe öffentlicher Aufträge werden Mitteilungen auf nationaler Ebene über das System für die elektronische Auftragsvergabe SEAP veröffentlicht, das für die elektronische Anwendung der Vergabeverfahren genutzt wird.
II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)
a) In Bezug auf im Handelsregister eingetragene Geschäftspersonen werden folgende Arten von Bekanntmachungen veröffentlicht:
b) Im Falle von Geschäftspersonen, die unter das Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren in der später geänderten und ergänzten Fassung fallen, werden die folgenden von Gerichten, Insolvenzexperten (Insolvenzverwaltern/gerichtlich bestellten Liquidatoren) und anderen Bevollmächtigten erlassenen Verfahrensakte nach den gesetzlichen Bestimmungen im Insolvenzanzeiger veröffentlicht:
Im Falle natürlicher Personen, die unter das Gesetz Nr. 151/2015 über Insolvenzverfahren für natürliche Personen fallen, werden die folgenden von der Insolvenzkammer, dem Insolvenzverwalter, dem Liquidator und den Justizbehörden zugestellten/übermittelten Verfahrensakte im Abschnitt „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ des Insolvenzanzeigers veröffentlicht:
III. Das Gerichtsportal
Wenn der Kläger gemäß Artikel 167 der Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 134/2010) begründet geltend machen kann, dass er, obwohl er alles in seiner Macht Stehende getan hat, weder den Wohnsitz des Beklagten noch einen anderen Ort ermitteln konnte, an dem eine rechtmäßige Zustellung an den Beklagten möglich war, kann das Gericht die Zustellung von Dokumenten in Bezug auf den betreffenden Beklagten im Wege der Veröffentlichung genehmigen. Die Veröffentlichung besteht darin, dass der Ladungsbescheid an der Tür des Gerichts, auf dem Portal des zuständigen Gerichts und am letzten bekannten Wohnort der Person, der die Ladung zugestellt werden soll, ausgehängt bzw. angezeigt wird. Das Gericht kann außerdem die Veröffentlichung des Ladungsbescheids im Amtsblatt von Rumänien oder in einer auflagenstarken überregionalen Zeitung anordnen, falls es dies für erforderlich erachtet.
Zu diesem Zweck gibt es auf dem Gerichtsportal einen allgemeinen Bereich für die Zustellung durch Veröffentlichung. Zudem verfügt jedes Gericht auf seiner Website über einen eigenen Bereich für die Zustellung durch Veröffentlichung (siehe zum Beispiel die Website des Gerichts von Bukarest).
Abhängig von der für die jeweilige Art von Bekanntmachung geltenden Rechtsvorschrift erfolgt die Veröffentlichung durch das Amtsblatt von Rumänien oder durch die mitteilenden Stellen.
In Bezug auf die oben dargelegten Fälle sind das das Nationale Handelsregister, das Amtsblatt von Rumänien oder die Gerichte.
I. Das Amtsblatt von Rumänien
Die in den Teilen III bis VII des Amtsblatts von Rumänien veröffentlichten Akte sind kostenlos über das Internet zugänglich und stehen nach ihrer Veröffentlichung zehn Tage lang als Lesefassung zur Verfügung.
Auf der Website des unabhängigen Unternehmens „Monitorul Oficial“ werden die zur Prüfung online verfügbaren elektronischen Einträge (Expert-Monitor und Autentic-monitor) beschrieben und die von dem Unternehmen erhobenen Gebühren aufgeführt.
II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)
a) Ja, und zwar bei Bekanntmachungen im Zusammenhang mit im Handelsregister eingetragenen Geschäftspersonen auf dem Portal des Nationalen Handelsregisters.
b) Der Insolvenzanzeiger, die Online-Publikation mit veröffentlichten Verfahrensakten zu in Insolvenz geratenen Geschäftspersonen gemäß dem Gesetz Nr. 85/2014 über Insolvenzvermeidungsverfahren und Insolvenzverfahren, kann kostenpflichtig abonniert werden.
Der Zugang zum Bereich „Schuldner – natürliche Personen mit nicht auf einen Geschäftsbetrieb zurückzuführenden Verpflichtungen“ des Insolvenzanzeigers ist für den Schuldner, die Gläubiger, den Insolvenzverwalter/Liquidator, die Insolvenzkammer und gegebenenfalls für das Gericht kostenlos.
Das Online-Dienstleistungsportal des ONRC enthält eine Reihe kostenloser Informationen über die im Insolvenzanzeiger veröffentlichten Personen.
III. Das Gerichtsportal
Das Gerichtsportal ist kostenlos zugänglich.
I. Das Amtsblatt von Rumänien
In der kostenlosen Version des Amtsblatts von Rumänien (e-Monitor) ist keine automatische Suche nach veröffentlichten Akten möglich. Die Nutzer können also lediglich mithilfe eines Kalender das Datum der Veröffentlichung und die Nummer im Amtsblatt (für die einzelnen Teile) auswählen.
II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)
A) In Bezug auf im Handelsregister eingetragene Geschäftspersonen sind Suchanfragen nach einem der folgenden Kriterien oder einer maximalen Kombination daraus möglich:
b) Im Falle von Schuldnern in einem Insolvenzverfahren sind Suchanfragen im Bereich „Insolvenzanzeiger (BPI) – Online-Dienstleistungen“ (Servicii online BPI) in den Unterabschnitten „Im BPI veröffentlichte Personen“ (Persoane publicate in BPI) und „Zusammenfassung nach BPI-Nummer“ (Sumar număr BPI) nach den folgenden Auswahlkriterien möglich:
III. Das Gerichtsportal
Ladungsbescheide können auf dem Gerichtsportal nach dem Namen (Vorname und/oder Nachname) der geladenen Partei recherchiert werden.
Wenn dazu der allgemeine Bereich des Gerichtsportals verwendet wird, werden die von allen Gerichten veröffentlichten Ladungsbescheide als Ergebnis angezeigt; wird im Bereich eines bestimmten Gerichts (z. B. des Gerichts von Bukarest) gesucht, werden nur die von dem betreffenden Gericht veröffentlichten Ladungsbescheide angezeigt.
I. Das Amtsblatt von Rumänien
e-Monitor: 2008
II. Das Nationale Handelsregister (ONRC)
a) In Bezug auf im Handelsregister eingetragene Geschäftspersonen: 2012.
b) Das Nationale Handelsregister hat die erste elektronische Ausgabe des Insolvenzanzeigers am 1. August 2006 veröffentlicht. Sie kann auf dem Online-Dienstleistungsportal des ONRC eingesehen werden.
III. Das Gerichtsportal
Das Instrument für die Zustellung von Dokumenten durch Veröffentlichung ist seit März 2013 auf dem Gerichtsportal verfügbar.
Nicht zutreffend
Das Gerichtsportal ermöglicht einen zeitlich begrenzten Zugriff ausschließlich auf Datensätze zu Fallakten und Sitzungen, nicht jedoch auf die Zustellung von Dokumenten durch Veröffentlichung. Die Informationen zu öffentlichen Ladungen sind nur im HTML-Format verfügbar.
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