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Amtliche Bekanntmachungen werden auf der Website des portugiesischen Amtsblatts, des Diário da República Eletrónico, veröffentlicht.
Das portugiesische Amtsblatt (Diário da República) besteht aus zwei Reihen. In Reihe 1 werden veröffentlicht:
In Reihe 2 müssen unter anderem veröffentlicht werden:
In Reihe 2 des portugiesischen Amtsblatts veröffentlichte Rechtsakte können folgender Art sein: Vereinbarung, Bekanntmachung, Schiedsspruch, Bilanz, Tarifvertrag, Auszeichnung, Vertrag, Berichtigungserklärung, Gerichtsentscheidung, Erklärung, Beratung, Richtlinie, Edikt, Verlängerungsverordnung, Anweisung, Urteil, Rechtsverordnung, Liste, Karte, Mitgliedschaftsvereinbarung, Ministerialverordnung, Bekanntmachung, Bekanntmachung der Bank von Portugal, amtliche Karte, amtliche Erklärung, Stellungnahme, Weisung, Genehmigung, Protokoll, Empfehlung, Verordnung, Verordnung der Wertpapiermarktkommission, Regulierungsstandard der Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Pensionsfonds, Bericht, Entschließung, Entscheidung und Zwischenbilanz. Ebenso veröffentlicht werden dringende Ausschreibungen, Verfahrensbekanntmachungen, Fristverlängerungsmitteilungen und Erklärungen über die Berichtigung von Bekanntmachungen.
Zu den zur Veröffentlichung von Rechtsakten im portugiesischen Amtsblatt gesetzlich verpflichteten oder an der Veröffentlichung beteiligten Stellen gehören: der Präsident der Republik, die Versammlung der Republik, die Regierung, die gesetzgebenden Versammlungen und Regionalregierungen der Autonomen Regionen Azoren und Madeira, die direkte und indirekte öffentliche Verwaltung, die Gerichte, die Staatsanwaltschaft, unabhängige Verwaltungsorgane sowie die autonome Verwaltung und Einrichtungen der lokalen Gebietskörperschaften
Ja. Nach dem Gesetzesdekret Nr. 83/2016 vom 16. Dezember ist das portugiesische Amtsblatt ein öffentlicher Dienst, der jedermann kostenlos zugänglich ist. Es wird ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht.
Der universelle und freie Zugang umfasst die Möglichkeit, den Inhalt der in den Reihen 1 und 2 des portugiesischen Amtsblatts veröffentlichten Rechtsakte in frei zugänglichen elektronischen Formaten auszudrucken, abzulegen und zu durchsuchen.
Nach Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 74/98 vom 11. November 1998 in der geltenden Fassung ist die elektronische Ausgabe des portugiesischen Amtsblatts seit dem 1. Juli 2006 authentisch, wobei die Veröffentlichung von Rechtsakten darin für alle Rechtszwecke rechtsgültig ist.
Darüber hinaus wurde im Juli 2019 die mobile Anwendung des portugiesischen Amtsblatts mit zusätzlichen Funktionen wie der Erstellung eines personalisierten Profils für jeden Nutzer und der Nutzung eines Benachrichtigungssystems mit Zugang zu konsolidierten Rechtsvorschriften eingeführt.
Ja. Insbesondere im Hinblick auf das Versenden von Benachrichtigungen können die Nutzer die Indizes der Reihe 1 und 2 des portugiesischen Amtsblatts per E-Mail, durch vorherige Registrierung oder über RSS-Abonnement (Really Simple Syndication) erhalten.
Ja.
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