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Staatsdruckerei (Ethnikó Typografeío)
Oberster Gerichtshof (Áreios Págos)
Staatsrat (Symvoúlio tis Epikrateías)
Staatsdruckerei: Das im Staatsblatt veröffentlichte Material wird in Artikel 7 des Gesetzes 3469/2006 in seiner jeweils geltenden Fassung geregelt.
Transparenz („Diávgeia“): Alle im Internet zu veröffentlichenden Gesetze, Präsidialverordnungen und sonstigen Akte sind in Artikel 2 des Gesetze 3861/2010 in seiner jeweils geltenden Fassung festgelegt.
Oberster Gerichtshof: Zivil- und Strafgerichtsurteile, die 2007 oder später ergangen sind, können online abgefragt werden.
Staatsrat: Verwaltungsgerichtsurteile können online abgefragt werden.
Staatsdruckerei: (Veröffentlichung im Staatsblatt) Bekanntmachungen werden von der betroffenen Stelle auf Antrag einer Behörde oder einer Einrichtung des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne veröffentlicht.
Transparenz („Diávgeia“): Die in Artikel 2 des Gesetzes 3861/2010 genannten Bekanntmachungen werden von der bekanntgebenden Stelle unverzüglich im Internet veröffentlicht.
Oberster Gerichtshof: Bekanntmachungen werden von der betroffenen Stelle veröffentlicht.
Staatsrat: Bekanntmachungen werden von der betroffenen Stelle veröffentlicht.
Ja.
Mögliche Suchkriterien sind Begriffe, Schlüsselwörter oder Phrasen, Registriernummern, Urteilsnummern, Ausgabenummern, Themen, Kategorien, Art, Stelle/Behörde und Datum.
Staatsdruckerei: 1997
Transparenz („Diávgeia“): 2010
Oberster Gerichtshof: 2007
Staatsrat: 2016
Nein.
Ja.
Jede Stelle ist für die Funktionsweise und den Inhalt der von ihr verwalteten Datenbank mit amtlichen Bekanntmachungen zuständig. Daher werden die Datenbank und/oder die technischen Informationen von den zuständigen Stellen in ihren internen Datenbanken vorgehalten.
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