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Amtliche Bekanntmachungen werden in das dänische Amtsblatt „Statstidende“ eingetragen und auf https://statstidende.dk/ veröffentlicht.
Bis zum 14. Oktober 2005 wurde Statstidende auch in Papierform veröffentlicht.
In Statstidende werden spezifische obligatorische Bekanntmachungen mit Rechtswirkung für Bürger, Unternehmen und Behörden sowie bestimmte nicht obligatorische Bekanntmachungen veröffentlicht.
Unter anderem werden Bekanntmachungen zu Nachlässen (z. B. Gläubigeraufrufe), Konkursmassen (z. B. Konkurseröffnungen), Unternehmensreorganisationen, gerichtlichen Ladungen, gerichtlich angeordneten Verkäufen, Wahlen und Referenden veröffentlicht.
Es werden Bekanntmachungen von Gerichten, Rechtsanwälten, öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen veröffentlicht.
Der Zugang zur einmaligen und permanenten Suche ist kostenlos (siehe unten).
Statstidende wird seit dem Jahr 2000 in elektronischer Form veröffentlicht. Seit dem 15. Oktober 2005 wird Statstidende ausschließlich in elektronischer Form veröffentlicht.
Es ist möglich, permanente Suchanfragen einzurichten. Diese Leistung ist kostenfrei, erfordert aber die Registrierung als Nutzer.
Ferner besteht die Möglichkeit, die PDF-Version der Tagesausgabe von Statstidende zu abonnieren. Der Abonnent erhält an den Tagen, an denen Statstidende erscheint, eine E-Mail mit der Tagesausgabe von Statstidende im PDF-Format.
Offene Daten sind über die REST-Suche auf https://statstidende.dk frei verfügbar. Statstidende wird zurzeit technisch weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob die Option künftig beibehalten werden soll.
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