Über den Europäischen Gerichtsatlas des Europäischen Justiziellen Netzes können Sie anhand der Art der Zusammenarbeit (d. h. der Maßnahme) die entsprechenden Behörden lokalisieren, an die Sie sich im Hinblick auf eine justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen wenden müssen.
In den einzelnen EU-Ländern sind unterschiedliche Behörden zuständig, dies hängt unter anderem von folgenden Aspekten ab:
Gegebenenfalls sind auch zuständige Behörden auf nationaler Ebene innerhalb eines Landes aufgeführt.
Eine Suche kann anhand folgender Maßnahmen durchgeführt werden:
Das Instrument kann hier aufgerufen werden (Hinweis: Sie verlassen das europäische Justizportal).
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