Kompendium

Das Kompendium wird verwendet, um Entwürfe für einen Antrag auf justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erstellen.

Das Kompendium dient dem Entwurf von Anträgen auf justizielle Zusammenarbeit, wie

  • einer Europäischen Ermittlungsanordnung oder
  • einem Europäischen Haftbefehl.

Es bietet Angehörigen der Rechtsberufe Unterstützung bei:

  • dem Ausfüllen des Antragsformulars, damit sichergestellt ist, dass alle erforderlichen Angaben eingegeben wurden;
  • dem Importieren von Adressen (usw.) der für die Vollstreckung zuständigen Behörde;
  • dem Einfügen des Logos und der offiziellen Anschrift von Organisationen/Behörden.

Die Formulare liegen in sämtlichen EU-Amtssprachen vor.

Das Kompendium gliedert sich in 3 Bereiche für die Ausarbeitung der Anträge:

  • Für EU-Länder: Durch das Auswählen eines Landes anhand einer Karte oder einer Liste kann ein Antrag auf justizielle Zusammenarbeit erstellt werden.
  • Für Norwegen: Wenn ein Rechtshilfeersuchen an Norwegen gerichtet werden soll.
  • Für Nicht-EU-Länder: Wenn ein Rechtshilfeersuchen an ein Nicht-EU-Land gerichtet werden soll.

Verwaltung früherer Anträge

Jeder Entwurf kann auf einem lokalen Laufwerk gespeichert und später wieder aufgerufen werden, beispielsweise um die Bearbeitung fortzusetzen (siehe Schaltfläche Öffnen eines Antrags auf Ihrem lokalem Laufwerk).

Das Instrument kann hier aufgerufen werden (Hinweis: Sie verlassen das europäische Justizportal).

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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