Recht und Rechtsprechung

Geltende Rechtsvorschriften für EU-Bürger und anwendbares Fallrecht

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Durch die Gesetzgebung in der EU und ihren Mitgliedstaaten werden die Grundrechte und die Freiheiten der EU-Bürger garantiert. Jedes Land hat sein eigenes Recht, seine eigene Rechtsordnung und seine eigenen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Außerdem sind alle Mitgliedstaaten an das EU-Recht und an das Völkerrecht gebunden. Das Fallrecht besteht aus Entscheidungen der Gerichte über die Auslegung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf deren Anwendung im Einzelfall. Die Entscheidungen können in durchsuchbaren Datenbanken abgerufen werden. Diese Abfragen sind zumeist kostenlos, bei einigen Datenbanken jedoch nicht.