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Erbrecht
Informationen über die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über Erbsachen und die einschlägigen nationalen Vorschriften über Erbschaften
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Scheidung und Getrenntleben
Wenn ein verheiratetes Paar beschließt, sich endgültig zu trennen, leitet einer der Ehegatten oder leiten beiden Ehegatten zusammen in der Regel ein Scheidungsverfahren ein.
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Vermögensrechtliche Folgen der Ehe und eingetragener Partnerschaften
Paare mit einem internationalen Bezug benötigen Informationen darüber, was im Trennungs- oder Scheidungsfall oder im Falle des Todes des Partners mit ihrem Eigentum geschieht.
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Elterliche Sorge und Umgangsrecht/Besuchsrecht
Die elterliche Verantwortung erstreckt sich auf sämtliche Rechte und Pflichten gegenüber der Person eines Kindes und seinem Vermögen. Der Begriff ist zwar nicht in allen EU-Ländern identisch, umfasst aber in der Regel das Sorge- und Umgangsrecht. Hat Ihr Partner einen anderen Pass als Sie? Haben Sie Kinder? Wollen Sie sich trennen? Dann müssen Sie sich über das Sorgerecht für Ihre Kinder einigen.
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Umzug ins Ausland mit Kindern/Aufenthaltsbestimmung
Wenn Sie wissen, was für einen legalen Grenzübertritt mit Ihren Kindern zu beachten ist, können Sie vermeiden, dass Sie für einen „entführenden Elternteil“ gehalten werden.
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Elterliche Kindesentführung
Hat Ihr Partner einen anderen Pass als Sie? Haben Sie Kinder? Wollen Sie sich trennen? Vielleicht wollen Sie mit Ihrem Kind in Ihr Heimatland zurückkehren. Wenn Sie dies ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder des Gerichts tun, verstoßen Sie möglicherweise gegen das Gesetz.
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Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen
Wenn Sie Unterhalt geltend machen wollen – beispielsweise eine monatliche Unterhaltszahlung für ein Kind – können Sie sich nach EU-Recht an die Gerichte Ihres Heimatstaats wenden, um Ihren Unterhaltsanspruch und die Höhe des Betrags feststellen zu lassen. Ein solches Urteil wird in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ohne Weiteres anerkannt.
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Grenzüberschreitende Unterbringung eines Kindes (einschließlich Pflegefamilie)
Sind die Eltern gestorben oder offenkundig nicht in der Lage, für ihr Kind zu sorgen, braucht das Kind eine neue Familie. Das kann beispielsweise eine „Pflegefamilie“ sein, wobei dieser Begriff in den einzelnen EU-Ländern nicht einheitlich definiert ist.