Claiming damages from the offender

Information on how to claim compensation from the offender of the crime

The relevant instrument of EU law is directive 2012/29/EU of the European Parliament and of the Council of 25 October 2012 establishing minimum standards on the rights, support and protection of victims of crime, and replacing Council Framework Decision 2001/220/JHA (Victims` Rights Directive).

Article 16 of the Victims` Rights Directive requires that all victims of crime have a right to decision on compensation from the offender in the course of criminal proceedings.

Here you find information about how to claim compensation from the offender during a trial (criminal proceedings).

To find information which is relevant to your case you should look at information for the EU country in which the criminal proceedings will take place.

Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.

Last update: 08/10/2020

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Entschädigung durch den Täter - Bulgarien

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

In der Strafprozessordnung (Nakazatelno-procesualen kodeks) der Republik Bulgarien ist festgelegt, wie Opfer von Straftaten in einem Strafverfahren einen Schadensersatzanspruch geltend machen können. Macht das Opfer im Strafverfahren keinen Schadensersatzanspruch geltend, oder deckt die gewährte Entschädigung seiner Auffassung nach nicht alle Schäden ab, so ist es berechtigt, nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge (Zakon za zadalzheniata i dogovorite) eine Schadensersatzklage bei einem Zivilgericht einzureichen, das den Fall nach der Zivilprozessordnung (Grazhdanski procesionalen kodeks) prüft.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Ein zivilrechtlicher Antrag auf Schadensersatz und auf Verbindung der Zivilklage des Opfers mit dem Gerichtsverfahren ist vor Beginn der Voruntersuchung beim erstinstanzlichen Gericht einzureichen. Das Gericht verschickt eine Benachrichtigung über die Voruntersuchung. Das Opfer bzw. seine Nachkommen können innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung die Verbindung ihrer Zivil- oder Privatklage beantragen. Juristische Personen können den Antrag als Zivilpartei stellen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Die Zivilklage kann vom Opfer oder vom Rechtsbeistand des Opfers erhoben werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen des Klägers und des Beklagten; die Strafsache, zu der die Zivilklage eingereicht wird; die Straftat, durch die der Schaden verursacht wurde, sowie Art und Umfang des geltend gemachten Schadens. Zivilrechtliche Ansprüche in Gerichtsverfahren können gegenüber dem Beklagten und jeder anderen Person geltend gemacht werden, die zivilrechtlich für den durch die Straftat verursachten Schaden haftbar ist.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein, es gibt kein besonderes Formular.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Belege sind im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorzulegen. Die Partei, die die Zivilklage einreicht, ist berechtigt, am Gerichtsverfahren teilzunehmen; Schutzmaßnahmen zur Sicherung des zivilrechtlichen Anspruchs zu beantragen; Einsicht in die Fallakten zu nehmen und die benötigten Auszüge zu erhalten; Beweismaterial vorzulegen; Anträge zu stellen, Anmerkungen und Widersprüche einzulegen und Entscheidungen des Gerichts anzufechten, welche die Rechte und berechtigten Interessen der Partei verletzen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Das Opfer muss keine Gerichtsgebühren oder sonstigen Kosten tragen, die im Zusammenhang mit dem zivilrechtlichen Anspruch des Opfers entstehen.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Das Opfer bzw. die Partei, die die Zivilklage einreicht, kann einen Rechtsanwalt beauftragen. Kann sich das Opfer bzw. die Zivilpartei nachweislich keinen Rechtsanwalt leisten, würde aber gerne einen Rechtsanwalt beauftragen, so bestellt das erstinstanzliche Gericht einen Anwalt, sofern dies im Interesse der Rechtspflege liegt.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das erstinstanzliche Gericht erlässt eine Entscheidung über die Zivilklage, die in der Vorverhandlung bekanntgegeben wird. Weist das Gericht die Klage ab, so muss es dies begründen. Die Abweisung kann nicht angefochten werden.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Die Abweisung einer Zivilklage durch ein Strafgericht kann nicht angefochten werden. Das Opfer ist berechtigt, vor einem Zivilgericht eine Schadensersatzklage einzureichen, wobei der Fall nach der Zivilprozessordnung verhandelt wird. Im Falle eines laufenden Strafverfahrens wird die vor einem Zivilgericht anhängige Zivilsache bis zur Beendigung des Strafverfahrens ausgesetzt.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald der Täter verurteilt wurde, kann das Opfer beim Gericht einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Der Vollstreckungsbescheid erlaubt es dem Opfer, einen Gerichtsvollzieher mit der Erwirkung der vom Gericht festgesetzten Entschädigung zu beauftragen.

Letzte Aktualisierung: 25/07/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Tschechien

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Sie haben das Recht, die Strafverfolgung des Täters mit Ihrem Schadensersatzanspruch zu verbinden. In diesem Fall kann das Gericht den Täter in seiner endgültigen Entscheidung zusätzlich zum Strafurteil auch zu Schadensersatz verpflichten. Darüber hinaus können Sie Ihren Schadensersatzanspruch auch gesondert in einem Zivilprozess geltend machen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Jederzeit vor der ersten Gerichtsverhandlung und vor Beginn der Beweisaufnahme.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Die Forderungen des Geschädigten müssen detailliert dargelegt werden, und jeder Schadensfall ist einzeln geltend zu machen und zu belegen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Es liegt in Ihrem Ermessen, welche Belege Sie dem Gericht mit Ihrem Antrag vorlegen. Damit die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt, sind natürlich umfassende und überzeugende Belege erforderlich.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Nein.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Ja, auf Ihre eigenen Kosten.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Dies kann eintreten, wenn Sie den Umfang des Schadens nicht nachweisen oder wenn sich das Strafverfahren durch die notwendige Beweisaufnahme verlängert. In diesem Fall verweist Sie das Gericht auf zivilrechtliche Rechtsbehelfe.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Sie können Beschwerde einlegen, bis das Schadensersatzurteil ergeht.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Kommt der Täter den gegen ihn ergangenen Anordnungen nicht nach, können Sie bei Gericht die Durchsetzung der Entscheidung durch einen Gerichtsvollzieher beantragen.

Letzte Aktualisierung: 15/06/2020

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Entschädigung durch den Täter - Dänemark

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Der Entschädigungsanspruch des Antragstellers kann in das Strafverfahren aufgenommen werden. In diesem Fall kann der Richter den Antrag prüfen oder die Prüfung ablehnen. Die Entscheidung des Richters kann davon abhängen, ob der Täter den Anspruch zurückweist und ob die im Antrag geltend gemachten Forderungen einschließlich ihrer Höhe durch Belege nachgewiesen sind.

Der Antrag ist schriftlich oder mündlich bei Gericht gegen den Täter vorzubringen, damit der Täter die Möglichkeit hat, sich dazu zu äußern. Dies kann entweder persönlich während des Verfahrens oder durch einen Vertreter (in der Regel durch einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt) erfolgen.

Der Antrag kann auch bei der Polizei eingereicht werden, die ihn dann in ein etwaiges Gerichtsverfahren einbringt.

Auch wenn ein Gericht den Antrag im Rahmen der Strafsache geprüft hat, kann der Antragsteller seinen Antrag noch beim dänischen Opferentschädigungsrat einreichen. Der Schritt ist vor allem dann wichtig, wenn der Täter nach der Gerichtsentscheidung keine Entschädigung zahlt.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Entschädigungsanträge können schon bei der ersten Befragung durch die Polizei gestellt werden, sollten aber spätestens während der Hauptverhandlung bei Gericht vorgebracht werden.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Haben Sie einen Schaden erlitten, für den der Täter verantwortlich ist, können Sie Entschädigung dafür verlangen. Das dänische Opferentschädigungsgesetz nennt unter anderem eine Reihe von Schadenspositionen, für die Entschädigung beantragt werden kann.

Dazu gehören:

  • Behandlungskosten
  • Einkommensausfälle
  • Schmerzen und Leid
  • Dauerhafte Verletzungen
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Ausfall des Hauptverdieners
  • Bestattungskosten
  • Immaterielle Schäden
  • Schwere Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Vermögensschäden

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Sie können das vom dänischen Opferentschädigungsrat bereitgestellte Antragsformular verwenden. Die Verwendung dieses Formulars wird vom Rat empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Das hängt davon ab, wofür Sie Entschädigung beantragen. Der Schaden sollte glaubhaft sein, und bei bestimmten Schadenspositionen ist auch der tatsächliche Umfang des Schadens zu belegen.

Als Belege können beispielsweise Quittungen für Ausgaben dienen, die Sie im Zusammenhang mit der Straftat tragen mussten. Darüber hinaus werden zur Bestimmung des Umfangs einer Verletzung oft Krankenakten und ärztliche Atteste herangezogen. In Bezug auf Einkommensausfälle und den Verlust der Erwerbsfähigkeit sollte der Antragsteller sein vor und nach der Verletzung erzieltes Einkommen anhand von Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüssen und gegebenenfalls einer Bescheinigung des Arbeitgebers belegen.

Befindet das Gericht den Antrag für nicht angemessen belegt und verweigert der Beklagte die Entschädigungszahlung, besteht die Gefahr, dass das Gericht den Entschädigungsantrag nicht in das Strafverfahren aufnimmt.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Nein. Für in Verbindung mit der Strafsache vorgebrachte Anträge entstehen dem Antragsteller keine Kosten.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt bestellen, der Ihnen kostenfrei zur Seite steht.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das Gericht kann die Weiterverfolgung eines zivilrechtlichen Antrags jederzeit während des Strafverfahrens ablehnen, wenn es zu dem Schluss kommt, dass die Prüfung des Antrags im Rahmen des Strafverfahrens mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.

Stellt das Gericht fest, dass die mit dem Antrag eingereichten Belege unvollständig sind oder dass eine Verurteilung oder ein Freispruch in der Strafsache nicht zu einer den Antrag stützenden Entscheidung führen wird, wird der Antrag nicht geprüft.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Die Entscheidung des Gerichts, den Entschädigungsantrag nicht in das Strafverfahren aufzunehmen, kann nicht angefochten werden.

Der Antragsteller muss seinen Entschädigungsanspruch in diesem Fall auf zivilrechtlichem Wege geltend machen oder ihn vor den dänischen Opferentschädigungsrat bringen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Als Erstes können Sie sich direkt an den Täter wenden, der Ihnen die Entschädigung möglicherweise sofort zahlt. Auf diese Weise erhalten Sie Ihre Entschädigung schnell und können den Fall abschließen.

Zahlt der Täter die Entschädigung nicht freiwillig oder bestehen weitere Entschädigungsansprüche, die ein längeres Verfahren erfordern, können Sie Ihre Ansprüche vor den dänischen Opferentschädigungsrat bringen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie nicht verpflichtet sind, zuerst Entschädigung vom Täter zu verlangen, bevor Sie einen Antrag beim dänischen Opferentschädigungsrat stellen.

Der dänische Opferentschädigungsrat macht nachträglich einen „Regressanspruch“ gegenüber dem Täter geltend.

Letzte Aktualisierung: 05/05/2022

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Entschädigung durch den Täter - Deutschland

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Voraussetzung für die Geltendmachung ist nur ein sogenannter Adhäsionsantrag, in dem Gegenstand und Grund des Antrags bestimmt bezeichnet werden (s. zu den Einzelheiten Frage 3). Der Antrag kann bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden (s. dazu Frage 2).

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Der Antrag kann schon mit Erstattung der Strafanzeige bei der Polizei schriftlich gestellt werden. Er kann aber auch später bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht schriftlich eingereicht oder zu Protokoll des/der Urkundsbeamten/in (bei der sog. Rechtsantragsstelle) erklärt werden. Eine mündliche Antragstellung ist auch in der Hauptverhandlung möglich.

Generell empfiehlt sich, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, nicht zuletzt um ein Absehen von einer Entscheidung wegen erheblicher Verfahrensverzögerung zu vermeiden.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

In dem Antrag sollte eindeutig dargelegt werden, was Sie von dem Angeklagten verlangen und warum. Ein geforderter Geldbetrag als Ausgleich für einen finanziellen Schaden (z. B. Verdienstausfall, beschädigtes Eigentum) sollte in der Regel genau beziffert werden. Die Höhe eines Schmerzensgeldes kann dagegen in das Ermessen des Gerichts gestellt werden. Auch dann sollten aber zumindest eine ungefähre Größenordnung genannt und die Grundlagen für die Berechnung oder Schätzung des Schmerzensgeldes dargelegt werden. Die Tatsachen, die den Anspruch begründen sollen (z. B. die Schilderung der Straftat, Angaben zu den erlittenen Verletzungen und Vermögensschäden), müssen so vollständig wie möglich angegeben werden.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein. Ein besonderes Formular ist nicht vorgesehen.

Ein Beispiel für einen Antrag im Adhäsionsverfahren können sie in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebenen Opferfibel auf S. 59 (Beispiel 5) finden. Die Opferfibel zu Rechten von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren können Sie u.a. bei Link öffnet neues Fensterhttps://www.hilfe-info.de/ in der Rubrik „Publikationen“ hier aufrufen:

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Sie sollten alle verfügbaren Beweismittel, die für den Nachweis und die Geltendmachung Ihres Anspruchs wichtig sind, benennen oder Ihrem Antrag beifügen (z. B. Rechnungen, Atteste). Sie können aber auch ausdrücklich auf Ihre Angaben bei der Polizei (Anzeige, Zeugenaussage) oder auf die Anklageschrift Bezug nehmen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Wird Ihnen als Antragsteller die beantragte Entschädigung zugesprochen, fallen für Sie keine Gerichtsgebühren an; ihre notwendigen Auslagen, zum Beispiel Verdienstausfall wegen Teilnahme an der Gerichtsverhandlung, trägt der/die Angeklagte.

Wird Ihrem Antrag nicht bzw. nur zum Teil entsprochen, nehmen Sie Ihren Antrag zurück oder sieht das Gericht von einer Entscheidung ab, entscheidet es nach pflichtgemäßem Ermessen, wer die entstandenen Auslagen des Gerichts und der Beteiligten (z. B. Anwaltskosten) trägt.

Selbst wenn der Entschädigungsantrag keinen Erfolg hat, müssen Sie als Verletzte oder Verletzter – anders als im Zivilprozess – jedenfalls keine Gerichtsgebühren zahlen.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen, ist nicht zwingend erforderlich, kann sich aber im Einzelfall empfehlen. Das gilt beispielsweise, wenn ein komplexer Sachverhalt mit mehreren Täterinnen/Tätern zugrunde liegt, schwierige zivilrechtliche Haftungsfragen betroffen sind oder zuerkannte Ansprüche (z. B. ein Geldbetrag) nach der Gerichtsentscheidung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden müssen. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere Bedürftigkeit) kann für die Zuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe gewährt werden.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das Gericht trifft keine Entscheidung über den Entschädigungsantrag, wenn der/die Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird, der Antrag unzulässig ist, dem Gericht unbegründet erscheint oder wenn der Antrag sich zur Erledigung im Strafverfahren – ausnahmsweise – nicht eignet.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Gegen den Beschluss, mit dem das Gericht von einer Entscheidung über den Antrag absieht, weil es die Voraussetzungen für eine Entscheidung über den Antrag nicht als gegeben ansieht, kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt werden.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Adhäsionsurteile und im Adhäsionsverfahren geschlossene Vergleiche können nach den allgemeinen Vorschriften für die Zwangsvollstreckung vollstreckt werden. Die Zwangsvollstreckung erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils oder des geschlossenen Vergleichs, die der Urkundsbeamte des Strafgerichts erteilt.

Letzte Aktualisierung: 12/11/2020

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Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Estnisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.

Entschädigung durch den Täter - Estland

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Sie haben das Recht, im Rahmen eines Strafverfahrens eine zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen den Beschuldigten einzureichen. Das Opfer muss von einer Ermittlungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft über das Verfahren zur Einreichung einer Zivilklage, die wesentlichen Bedingungen einer Zivilklage, die Frist für die Einreichung einer Zivilklage und die Konsequenzen der Nichteinhaltung dieser Frist aufgeklärt werden.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Sie haben das Recht, innerhalb von zehn Tagen nach Einsicht in die Strafakte Zivilklage zu erheben. Sie können bei der Staatsanwaltschaft eine Verlängerung dieser Frist beantragen.

Verstreicht die Frist, wird die Zivilklage zurückgewiesen. Sie haben aber die Möglichkeit, vor einem Zivilgericht Schadensersatz geltend zu machen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Sie können im Rahmen einer Zivilklage einen Antrag mit dem Ziel vorbringen, das Wohlbefinden wiederherzustellen oder zu verbessern, das durch die in der Strafsache verhandelte Tat beeinträchtigt wurde. Die dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalte müssen weitgehend den Tatsachen der verfolgten Straftat entsprechen. Außerdem muss der Antrag auch in einem Zivilverfahren verhandelt werden können.

Zivilklagen sind schriftlich einzureichen und müssen Angaben zum Kläger und zum Beklagten enthalten. Ferner sind der eindeutig bekundete Anspruch des Opfers sowie die Sachverhalte und Beweise darzulegen, mit denen das Opfer seinen Anspruch begründet. Der Antrag muss vollständig sein (d. h. er muss die Beträge zu allen Schadensarten beinhalten, für die das Opfer Entschädigung verlangt). Im Falle einer Klage auf Ersatz eines immateriellen Schadens kann die Höhe der geforderten Entschädigung offen bleiben und eine nach Ermessen des Gerichts angemessene Entschädigung verlangt werden.

Die verfahrensführende Behörde kann eine Frist für die Beseitigung von Mängeln in der Zivilklage festsetzen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Für Zivilklagen ist kein besonderes Formular vorgesehen.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Im Rahmen der Zivilklage müssen alle Tatsachen belegt werden, mit denen das Opfer seinen Antrag begründet und auf die sich das Opfer unabhängig von den vorgelegten Beweisen der Staatsanwaltschaft zu stützen gedenkt.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Die Verhandlung einer Zivilklage in einem Strafverfahren ist von staatlichen Gebühren befreit. Davon ausgenommen sind Zivilklagen auf Ersatz immaterieller Schäden, wenn sich der Entschädigungsanspruch auf andere Gründe als die Verursachung einer Körperverletzung, einer anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung oder des Todes eines Versorgers stützt.

Wird die Zivilklage abgewiesen, gehen die Kosten für den Zivilprozess oder eines öffentlich-rechtlichen Anspruchsnachweises zulasten des Opfers. Wird der Zivilklage teilweise stattgegeben, teilt das Gericht die Kosten für den Zivilprozess unter Berücksichtigung aller Umstände zwischen dem Opfer und der Gegenpartei auf. Das Gericht kann auch entscheiden, dass das Opfer seine Ausgaben für den Zivilprozess ganz oder teilweise selbst zu tragen hat, wenn die Anordnung der Kostenübernahme durch die Gegenpartei für diese äußerst unfair oder unangemessen wäre.

Lehnt das Gericht die Verhandlung der Zivilklage wegen eines Freispruchs oder der Einstellung des Strafverfahrens ab, so trägt der Staat die Kosten. Lehnt das Gericht die Verhandlung der Zivilklage aus anderen Gründen ab, teilt das Gericht die mit dem Zivilprozess verbundenen Kosten unter Berücksichtigung aller Umstände zwischen dem Opfer und dem Staat auf.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Sie erhalten staatliche Prozesskostenhilfe, wenn die im Nationalen Prozesskostenhilfegesetz vorgesehenen Gründe gegeben sind. Stellt das Gericht fest, dass Ihre grundlegenden Interessen ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts möglicherweise nicht ausreichend geschützt sind, kann es von sich aus beschließen, Ihnen auf der Grundlage und nach dem im Nationalen Prozesskostenhilfegesetz vorgesehenen Verfahren staatliche Prozesskostenhilfe zu gewähren.

Eine Person kann staatliche Prozesskostenhilfe erhalten, wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Situation zu dem Zeitpunkt, zu dem sie einen Rechtsbeistand benötigt, nicht in der Lage ist, eine kompetente Rechtsberatung zu zahlen, wenn sie eine Rechtsberatung nur teilweise oder in Raten zahlen kann oder wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Situation nach Zahlung der Rechtsberatung ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.

Staatliche Prozesskostenhilfe wird Personen gewährt, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf staatliche Beihilfe ihren Wohnsitz in der Republik Estland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder Staatsangehörige der Republik Estland oder eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sind. Anderen Personen wird Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn sich dies aus einer für Estland verbindlichen internationalen Verpflichtung ergibt.

Im Gesetz sind die Gründe für eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe festgelegt. Staatliche Prozesskostenhilfe wird beispielsweise nicht gewährt, wenn der Antragsteller selbst in der Lage ist, seine Rechte zu schützen; wenn der Antragsteller Liegenschaften besitzt, die ohne größere Schwierigkeiten zur Begleichung der Rechtsberatungskosten verkauft werden können; und wenn die Rechtsberatungskosten voraussichtlich nicht mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Monatseinkommens des Antragstellers betragen, abzüglich Steuern und Pflichtversicherungsbeiträge, Beträge, die zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht bestimmt sind, sowie angemessener Wohn- und Fahrtkosten. Staatliche Prozesskostenhilfe wird auch dann nicht gewährt, wenn unter den gegebenen Umständen anzunehmen ist, dass der Antragsteller seine Rechte nicht schützen kann; wenn staatliche Prozesskostenhilfe beantragt wird, um Ersatz für immaterielle Schäden zu verlangen und in dem Fall keine zwingenden Gründe des Allgemeinwohls bestehen; oder wenn der mögliche Vorteil für den Antragsteller nach Entscheidung in der Sache im Vergleich zu den geschätzten Ausgaben des Staates für die Prozesskostenhilfe unangemessen gering ist.

Staatliche Prozesskostenhilfe wird auf Antrag des Betroffenen gewährt. Beantragt eine Person als Opfer in einem Strafverfahren staatliche Prozesskostenhilfe, entscheidet das in der Sache angerufene Gericht, bzw. in der Voruntersuchung zu einer Strafsache das für die strafrechtliche Entscheidung zuständige Gericht, über die Gewährung der staatlichen Prozesskostenhilfe.

Der Antrag auf staatliche Prozesskostenhilfe ist in estnischer Sprache unter Verwendung des einschlägigen Antragsformulars zu stellen. Der Antrag kann auch in Englisch gestellt werden, wenn die Prozesskostenhilfe von einer natürlichen Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beantragt wird.

Dem Antrag auf staatliche Prozesskostenhilfe sind eine ordnungsgemäß ausgestellte und unterzeichnete Erklärung über die finanzielle Situation des Antragstellers und nach Möglichkeit weitere einschlägige Nachweise beizufügen. Personen mit Wohnsitz außerhalb Estlands müssen ihrem Antrag eine von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes des Betroffenen ausgestellte Bescheinigung über ihr Einkommen und das Einkommen ihrer Familienangehörigen der vergangenen drei Jahre beifügen. Kann der Antragsteller unverschuldet diese Bescheinigung nicht vorlegen, kann ohne Vorlage der Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Prozesskostenhilfe entschieden werden.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das Gericht kann eine Zivilklage insbesondere dann zurückweisen, wenn die Klage nicht die einschlägigen Anforderungen erfüllt, das Strafverfahren eingestellt wird oder ein Freispruch ergeht. Das Gericht kann eine Zivilklage ferner zurückweisen, wenn das Opfer oder der Beklagte nicht zur Verhandlung erscheint und der Fall ohne seine Anwesenheit nicht verhandelt werden kann. Darüber hinaus kann das Gericht eine Zivilklage zurückweisen, wenn eine strafrechtliche Verurteilung ergeht.

Eine Zivilklage wird abgewiesen, wenn keine Gründe für ihre Zulassung vorliegen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Im Falle der Zurückweisung Ihrer Zivilklage durch das Gericht können Sie vor einem Zivilgericht Schadensersatz geltend machen. Sie haben das Recht, gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz Beschwerde bei einem Bezirksgericht einzulegen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Wenn der verurteilte Täter den durch das Urteil zugesprochenen Betrag nicht bezahlt, haben Sie das Recht, sich auf Grundlage des Urteils an einen Gerichtsvollzieher zu wenden, der ein Vollstreckungsverfahren in die Wege leitet.

Letzte Aktualisierung: 15/08/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Griechenland

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Während des Vorverfahrens sollten Sie Ihre Absicht, dem Strafverfahren als Zivilpartei (politikós enágon) beizutreten, erklären, wenn Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizeibehörde Beschwerde einlegen. In diesem Fall sollten Sie die Erklärung im Rahmen der Beschwerde selbst abgeben. Sie können die Erklärung auch während der strafrechtlichen Ermittlungen abgeben, indem Sie der Polizei, dem Staatsanwalt oder den Ermittlungsbehörden in einem separaten Dokument (dikógrafo) eine entsprechende Mitteilung machen. Sie können Ihre Absicht sogar direkt dem Gericht erklären, solange es noch nicht mit der Beweisaufnahme begonnen hat (Artikel 63, 82 und 83 Strafprozessordnung).

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

A) Während des Vorverfahrens wie oben beschrieben (Artikel 83 der Strafprozessordnung).

B) Bei Gericht mit einer einfachen mündlichen Erklärung, die Sie vor Beginn der Beweisaufnahme ohne Notwendigkeit eines schriftlichen Vorverfahrens abgeben, wenn Sie für infolge der gegen Sie verübten Straftat erlittene Schmerzen, Leiden und sonstige immaterielle Schäden Entschädigung fordern, oder durch Zustellung einer Mitteilung an den Beschuldigten mindestens fünf Tage vor Verhandlungsbeginn, wenn Sie Ersatz für Sachschäden fordern (Artikel 66, 67 und 83 Strafprozessordnung).

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Ihre Absichtserklärung über den Beitritt zum Strafverfahren als Zivilpartei muss prinzipiell eine Zusammenfassung des Sachverhalts und die Gründe enthalten, auf die Sie Ihren Anspruch auf Verfahrensbeitritt stützen. Außerdem ist darin ein Zustellungsbevollmächtigter im Bezirk des angerufenen Gerichts zu benennen, falls Sie dort nicht Ihren ständigen Aufenthalt haben.

Betrifft Ihre Absichtserklärung über den Beitritt zum Strafverfahren als Zivilpartei eine Entschädigung für Schmerzen, Leiden und sonstige immaterielle Schäden, so ist kein schriftliches Verfahren vonnöten. In solchen Fällen beantragt die Zivilpartei in der Regel einen symbolischen Betrag und nicht die geforderte Gesamtsumme. Erklärt das Gericht den Angeklagten für schuldig, ordnet es die Zahlung dieses symbolischen Betrags als Entschädigung an. Den Restbetrag müssen Sie durch eine separate Klage vor einem Zivilgericht geltend machen. Betrifft Ihr Antrag den Ersatz eines infolge der Straftat erlittenen Sachschadens, müssen Sie dies dem Beschuldigten mindestens fünf Tage vor Verhandlungsbeginn mitteilen und dabei die einzelnen Schadensposten aufführen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein, es gibt kein besonderes Formular. Ihre Erklärung muss alle vorstehend genannten Punkte enthalten. Wie oben dargelegt, ist ein besonderes Vorverfahren nur erforderlich, wenn das Strafgericht in Bezug auf den Ersatz eines Sachschadens angerufen wird. In diesem Fall muss der Beschuldigte fünf Tage vor Verhandlungsbeginn benachrichtigt werden.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Vor Verhandlungsbeginn sind alle Unterlagen einzureichen, die Ihren Anspruch begründen, d. h. ärztliche Bescheinigungen, Erklärungen, Angaben zu Zeugen und sonstiges Beweismaterial.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Sie müssen für die Zivilklage eine Gebühr von 40 EUR entrichten (Artikel 63 Strafprozessordnung in der geltenden Fassung).

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Das Gesetz (Artikel 41 ff. des Gesetzes 4689/2020) sieht für Bürger eines EU-Mitgliedstaats, Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit geringem Einkommen einen Rechtsbeistand bzw. Prozesskostenhilfe vor, wenn sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Europäischen Union haben. In Zivil- und Handelssachen gelten als Bürger mit geringem Einkommen Personen, deren jährliches Familieneinkommen nicht mehr als zwei Drittel des gesetzlich festgelegten persönlichen Mindesteinkommens beträgt. Bei Familienstreitsachen bleibt das Einkommen der anderen Streitpartei unberücksichtigt. Opfer der in Artikel 41 Absatz 3 des Gesetzes 4689/2020 genannten Straftaten haben ebenfalls Anspruch auf Prozesskostenhilfe in Bezug auf strafrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Strafverfolgung eingestellt oder aus irgendeinem Grund abgewiesen werden sollte, kann es die Zivilklage nicht prüfen. Es weist eine Zivilklage auch dann ab, wenn sie nicht wie oben beschrieben rechtmäßig eingereicht wurde, wenn sie keine Rechtsgrundlage hat oder wenn der Anspruch unbegründet ist, weil Sie beispielsweise nicht unmittelbar aufgrund der Straftat zu Schaden gekommen sind oder nicht selbst Inhaber des Rechtsanspruchs sind.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Im Falle einer Straftat mittlerer Schwere (plimmélima) können Sie gegen einen Freispruch durch das Gericht für Bagatellstrafsachen, das ein- oder dreiköpfige Gericht erster Instanz oder das Berufungsgericht ein ordentliches Rechtsmittel (éfesi) dann einlegen, wenn Sie zur Zahlung von Schadensersatz und Kosten verpflichtet werden, allerdings nur aus diesem Grund (Artikel 486 Absatz 1 Buchstabe b Strafprozessordnung). Sie können auch gegen eine Verurteilung des Angeklagten ein ordentliches Rechtsmittel einlegen, wenn und insoweit das Gericht Ihren Anspruch wegen fehlender Rechtsgrundlage abweist oder Ihnen eine finanzielle oder materielle Entschädigung zuspricht, sofern der geforderte Betrag bei einem Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für Bagatellstrafsachen 100 EUR, bei einem Rechtsmittel gegen das Urteil des einköpfigen Gerichts erster Instanz oder des einköpfigen Jugendgerichts 250 EUR und bei einem Rechtsmittel gegen das Urteil des dreiköpfigen Gerichts erster Instanz oder des dreiköpfigen Jugendgerichts 500 EUR übersteigt. Sie können ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel (anaíresi) gegen einen Schuldspruch des Angeklagten einlegen, soweit damit Ihr Anspruch wegen fehlender Rechtsgrundlage abgewiesen wird (Artikel 505 Strafprozessordnung). Gleiches gilt im Falle eines Freispruchs, wenn Sie zur Zahlung von Schadensersatz und Kosten verpflichtet wurden (Artikel 506 Strafprozessordnung).

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Mit der vom Strafgericht gewährten Entschädigung wird im Grunde über einen zivilrechtlichen Anspruch entschieden. Der Entschädigungsanspruch wird daher im Wege des Verfahrens für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (anankastikí ektélesi) durchgesetzt.

Letzte Aktualisierung: 25/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Spanien

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Nach spanischem Recht werden zivilrechtliche Forderungen generell zusammen mit der Straftat im Strafverfahren untersucht, um eine Entschädigung für erlittene Schäden geltend zu machen. Aus diesem Grund bietet das örtliche Ermittlungsgericht (Juzgado de Instrucción) geschädigten Personen die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten. So können Opfer im Rahmen des Strafverfahrens Forderungen geltend machen oder sich das Recht vorbehalten, aufgrund der erlittenen Schäden ein Zivilverfahren anzustrengen.

Wenn Sie als Opfer im Rahmen des Strafverfahrens Forderungen geltend machen wollen, können Sie entscheiden, ob die Zivilklage in Ihrem Namen durch den Staatsanwalt erhoben werden soll (dies geschieht auch, wenn Sie keine Wahl treffen) oder ob Sie persönlich am Verfahren teilnehmen möchten (durch einen Rechtsanwalt und einen rechtlichen Vertreter).

Entscheiden Sie sich dafür, außerhalb des Strafverfahrens Schadenersatz zu fordern, müssen Sie ein Zivilverfahren nach zivilrechtlichen Vorschriften anstrengen.

Sie können als Opfer bei Gericht einen Antrag auf Entschädigung stellen. Dazu haben Sie mehrere Möglichkeiten: Entweder mit einer Erklärung, die Sie mit dem Angebot, sich als Nebenkläger am Verfahren zu beteiligen, erhalten, oder Sie machen Ihren Anspruch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt oder rechtlichen Vertreter geltend. Dieser schriftliche Antrag ist nicht zwingend erforderlich: Stellen Sie keinen Antrag, macht der Staatsanwalt neben den strafrechtlichen Forderungen auch die zivilrechtlichen Forderungen geltend.

Wenn Sie bei Ihrem Antrag Hilfe benötigen, können Sie sich an die Büros für Opferhilfe (Oficinas de Asistencia a las Víctimas del delito) wenden, die in allen Autonomen Gemeinschaften, fast allen Provinzhauptstädten und vielen anderen Städten vertreten sind. Im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten unterstützt Sie das Informations- und Unterstützungsbüro für Terrorismusopfer am Nationalen Gericht (Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional).

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Sie können Ihren Anspruch zu jedem Zeitpunkt im Verfahren geltend machen, sofern dies vor Beginn der mündlichen Verhandlung geschieht. Sobald das örtliche Ermittlungsgericht in Kenntnis davon ist, dass es geschädigte Parteien gibt, bietet es Ihnen die Möglichkeit, bereits während des Untersuchungszeitraums eine Entschädigung zu beantragen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

In Ihrem Antrag sollten Sie den entstandenen Schaden angeben, d. h. die Ihnen entstandenen Kosten. Zudem sollten Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Rechnungen oder Kostenvoranschläge, die Ihre Forderungen belegen, beifügen. Diese werden später von einem Gerichtssachverständigen geprüft.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Um Ihre Forderung zu belegen, sollten Sie die entsprechenden Rechnungen oder die Kostenvoranschläge, die Sie eingeholt haben, beifügen. Wenn Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt haben, müssen Sie einen Nachweis über Ihr Einkommen bzw. Vermögen beifügen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Nein.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Als Opfer sind Sie berechtigt, sobald Sie mit den Behörden und Beamten Kontakt haben, über die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und anwaltlichem Beistand sowie ggf. über die Bedingungen für eine kostenfreie Inanspruchnahme informiert zu werden. Auch diese Auskünfte erhalten Sie von den Büros für Opferhilfe.

Ihren Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie als Opfer bei den Beamten bzw. Behörden einreichen, die Sie über die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Rechtsberatungsdiensten und anwaltlichem Beistand sowie ggf. über die Bedingungen für eine kostenfreie Inanspruchnahme informiert haben. Die Beamten bzw. Behörden übermitteln Ihren Antrag zusammen mit den vorgelegten Unterlagen der zuständigen Anwaltskammer.

Ihren Antrag können Sie auch in einem der Büros für Opferhilfe abgeben. Das Büro wird den Antrag anschließend der zuständigen Anwaltskammer weiterleiten.

Im Allgemeinen können Sie als Opfer auf die juristischen Beratungsdienste zurückgreifen, die allen Bürgern Rechtsberatung erteilen. Diese Dienste werden von den Anwaltskammern für jedes Rechtsgebiet organisiert.

Um diese Dienste in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie ein Formular ausfüllen, das Sie bei Gericht, beim Justizministerium und bei anderen staatlichen Stellen erhalten, und nachweisen, dass Sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen. Ihren Antrag müssen Sie noch vor Beginn des Strafverfahrens bei der Anwaltskammer des jeweiligen Gerichtsbezirks bzw. bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht einreichen. Sobald das Strafverfahren läuft, können Sie jederzeit Prozesskostenhilfe erhalten, sofern Sie als Opfer persönlich im Verfahren auftreten.

Wenn Sie Opfer geschlechtsbezogener Gewalt geworden sind, müssen Sie nicht erst die Unzulänglichkeit Ihrer eigenen Mittel nachweisen, um Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können.

Auch als Opfer von Terrorismus haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Als Opfer einer Straftat können Sie in Spanien Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen und nachweisen, dass Sie nicht über genügend eigene Mittel verfügen.

Unabhängig davon, ob für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens eigene Mittel vorhanden sind, wird Ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe anerkannt und diese Hilfe umgehend zur Verfügung gestellt, wenn Sie Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt, von Terrorismus oder von Menschenhandel in einem Verfahren sind, das mit Ihrem Status als Opfer in Verbindung steht, sich daraus ableitet oder eine Folge davon ist, oder aber wenn Sie minderjährig, lernbehindert oder geistig behindert sind und Opfer von Missbrauch oder Misshandlungen geworden sind.

Dieser Anspruch gilt auch für anderweitig berechtigte Personen, falls das Opfer verstirbt, sofern diese berechtigten Personen nicht an der Straftat beteiligt waren.

Im Rahmen Ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe werden Sie als Antragsteller als Opfer angesehen, wenn wegen der fraglichen Straftaten Anzeige erstattet oder Anklage erhoben oder ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Sie gelten über die gesamte Dauer des Strafverfahrens und, wenn ein Schuldspruch ergangen ist, auch darüber hinaus als Opfer.

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe erlischt, sobald ein Freispruch rechtskräftig wird oder wenn das Verfahren wegen fehlender Beweise vorläufig ausgesetzt bzw. eingestellt wird, wobei die Aufwendungen für die Leistungen, die bis dahin kostenfrei in Anspruch genommen wurden, nicht zurückgezahlt werden müssen.

In weiteren Verfahren, die gegebenenfalls aufgrund Ihres Status als Opfer der festgestellten Straftaten eingeleitet werden, insbesondere in Verfahren zu geschlechtsbezogener Gewalt, müssen Sie von ein und demselben Anwalt vertreten werden, sofern damit Ihr Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet ist.

Sie haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn Ihr Jahreseinkommen und das Einkommen pro Familiengemeinschaft folgende Beträge nicht übersteigen:

  • zweifacher Wert des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden offiziellen Mehrzweck-Einkommensindikators (Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples – IPREM), wenn die betreffenden Personen keiner Familiengemeinschaft angehören. Der IPREM wird jährlich festgesetzt und dient dazu, die Höhe bestimmter Leistungen bzw. den Schwellenwert zu ermitteln, der für das Anrecht auf Leistungen, Ansprüche oder staatliche Dienste zugrunde gelegt wird;
  • zweieinhalbfacher Wert des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden IPREM, wenn die betreffenden Personen einer Familiengemeinschaft mit weniger als vier Personen angehören;
  • dreifacher Wert des IPREM, wenn die betreffenden Familiengemeinschaften mindestens vier Personen umfassen.

Als Empfänger von Prozesskostenhilfe müssen Sie als Opfer nicht für folgende Kosten aufkommen:

  • Kosten für die Rechtsberatung vorab;
  • Honorare für Rechtsanwälte und Prozessbevollmächtigte;
  • Aufwendungen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen in Amtsblättern;
  • Vorabzahlungen für das Einlegen von Rechtsmitteln;
  • Vergütungen für Sachverständige.

Darüber werden Ihnen 80 % der Gebühren für notarielle Urkunden und für Auszüge aus Grundbuch und Handelsregister erlassen.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Generell muss das Gericht bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten bewerten, ob bei dem Gewaltverbrechen oder Sexualdelikt das Kriterium des Vorsatzes erfüllt ist. Diese Bewertung muss in das Urteil zum Abschluss des Strafverfahrens einfließen. In dieser endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Strafverfahren muss der kausale Zusammenhang zwischen der Straftat und den Verletzungen oder Schäden an der Gesundheit bzw. zwischen der Straftat und dem Tod eindeutig festgestellt werden.

Es ist auch möglich, dass durch die gerichtliche Entscheidung, mit der das Strafverfahren endet, das Verfahren vorläufig ausgesetzt bzw. eingestellt wird.

Nach spanischem Strafrecht ist eine vorläufige Aussetzung des Verfahrens gerechtfertigt, wenn die Vollendung der Straftat, die zum Strafverfahren führte, nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde oder das Gericht zu dem Schluss gelangt, dass die Straftat zwar begangen wurde, jedoch keine ausreichenden Beweise vorliegen, um eine oder mehrere konkrete Personen als Täter, Komplizen oder Mitwisser anzuklagen.

Die Einstellung eines Verfahrens ist gerechtfertigt, wenn keine stichhaltigen Indizien dafür vorliegen, dass die Tat, die zum Gerichtsverfahren führte, begangen wurde, bzw. die Tat keine Straftat darstellt oder die Personen, die als Täter, Komplizen oder Mitwisser angeklagt wurden, strafrechtliche Immunität genießen.

Bei terroristischen Straftaten muss das Gericht generell bewerten, ob in den geltenden Rechtsvorschriften eine zivilrechtliche Haftung für die Taten und Schäden vorgesehen ist. Die Gewährung der in den spanischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Entschädigungen und Leistungen für Opfer von Terrorismus richtet sich nach den im Europäischen Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten festgelegten Entschädigungsregelungen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Wenn der Untersuchungsrichter (eines Gerichts oder einer Justizbehörde) beschließt, das Verfahren einzustellen – d. h., die Abweisung einer Klage anordnet –, kann das Opfer Beschwerde einlegen, wenn es persönlich im Verfahren aufgetreten ist und es sich um eine Privatklage handelt.

Nach spanischem Strafrecht ist eine vorläufige Aussetzung des Verfahrens gerechtfertigt, wenn die Vollendung der Straftat, die zum Strafverfahren führte, nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde oder das Gericht zu dem Schluss gelangt, dass die Straftat zwar begangen wurde, jedoch keine ausreichenden Beweise vorliegen, um eine oder mehrere konkrete Personen als Täter, Komplizen oder Mitwisser anzuklagen.

Die Einstellung eines Verfahrens ist gerechtfertigt, wenn keine stichhaltigen Indizien dafür vorliegen, dass die Tat, die zum Gerichtsverfahren führte, begangen wurde, bzw. die Tat keine Straftat darstellt oder die Personen, die als Täter, Komplizen oder Mitwisser angeklagt wurden, strafrechtliche Immunität genießen.

Bei Gewaltverbrechen und Sexualdelikten muss das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen sein, damit das Opfer die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten einer Entschädigung wahrnehmen kann. Daher kann gegen die endgültige Entscheidung im Strafverfahren innerhalb der in der Entscheidung angegebenen Frist und unter Zuhilfenahme der in der Entscheidung genannten Rechtsbehelfe Beschwerde eingelegt werden.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Der Staat zahlt die Entschädigung ganz oder teilweise, wenn der Täter für teilinsolvent erklärt worden ist.

Ihre Ansprüche gegenüber der für die Straftat zivilrechtlich haftbaren Partei gehen in voller Höhe der vorläufigen oder endgültigen Entschädigung, die Ihnen als Opfer oder begünstigte Person zugesprochen wurde, auf den Staat über.

Der Staat kann dann gegen die für die Straftat zivilrechtlich haftbare Partei Regressklage erheben, um die gezahlte Entschädigung ganz oder in Teilen zurückzufordern.

Die Wiedereinziehung der Beträge erfolgt mithilfe eines Verwaltungsverfahrens, unter anderem in folgenden Fällen:

  • Wenn mit der endgültigen Gerichtsentscheidung festgestellt wird, dass keine Straftat vorliegt;
  • Wenn sowohl Sie als Opfer als auch Ihre Begünstigten innerhalb von drei Jahren nach Gewährung der Entschädigung aus irgendeinem Grund eine vollständige oder anteilige Wiedergutmachung für die erlittenen Schäden erhalten haben;
  • Wenn die Gewährung der Entschädigung auf falschen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben, auf Betrug oder auf dem vorsätzlichen Verschweigen von Umständen beruht, aufgrund derer die beantragte Entschädigung verweigert oder gemindert worden wäre;
  • Wenn die Ihnen mit dem Urteil zugesprochene Entschädigung geringer ist als der Betrag der vorläufigen Entschädigung.

Die Klageerhebung erfolgt durch den Staat im Rahmen des laufenden Straf- oder Zivilverfahrens, und zwar unbeschadet der Zivilklage, die die Staatsanwaltschaft erheben kann.

Die Opfer erhalten zu allen sie betreffenden Angelegenheiten bei den zuständigen Büros für Opferhilfe oder – bei terroristischen Straftaten – beim Informations- und Betreuungsbüro für Terrorismusopfer beim Nationalen Gericht Hilfe und Informationen.

Die Büros für Opferhilfe informieren Sie darüber, wie Sie als Opfer in die Vollstreckung der Haftstrafe einbezogen werden können, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.

Als Opfer von Terrorismus erhalten Sie beim Informations- und Unterstützungsbüro für Terrorismusopfer am Nationalen Gericht (Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional) alle erforderlichen Kontaktdaten, damit Sie sich über sämtliche Aspekte der Strafvollstreckung bis zur vollständigen Verbüßung der Strafen informieren können, insbesondere in Fällen, in denen Haftvergünstigungen gewährt oder die Verurteilten aus der Haft entlassen werden. Zudem erhalten Sie dort Informationen zur Anforderung von Abschriften rechtskräftiger Urteile, von Anordnungen zum Verzicht auf Durchsetzung der zivilrechtlichen Haftung und weiteren Unterlagen, die für die Bearbeitung des Antrags auf die gesetzliche Entschädigung erforderlich sind.

Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

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Entschädigung durch den Täter - Frankreich

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Wurden Sie Opfer einer Straftat, dann können Sie sich an ein Gericht wenden und beantragen, dass der Täter zur Entschädigung des Ihnen entstandenen Schadens angewiesen wird. Auf diese Weise erhalten Sie Schadensersatz. Sie können Ihren Antrag in einem Zivil- oder einem Strafverfahren vorbringen.

  • Zivilverfahren

Sie können Ihren Schadensersatzanspruch vor einem Zivilgericht geltend machen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, ob der für den Schaden Verantwortliche eine Straftat begangen hat oder nicht.

Die gerichtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der Art und dem Umfang des geltend gemachten Schadens:

- Für Anträge mit einer Schadenssumme unter 10 000 EUR ist das Tribunal d‘instance (TI) zuständig.

- Für Anträge mit einer Schadenssumme ab 10 000 EUR ist das Tribunal de Grande Instance (TGI) (Link öffnet neues FensterVerzeichnis) zuständig.

  • Strafverfahren

Hat der für den Schaden Verantwortliche eine Straftat begangen, dann können Sie im Rahmen des Strafverfahrens Entschädigung beantragen. Sie können dem Strafverfahren als Zivilkläger (partie civile) beitreten, indem Sie bei den Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft (procureur de la République), dem Ermittlungsrichter (juge d’instruction) oder bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzung ist, dass Sie persönlich unmittelbar durch die vor Gericht gebrachte Straftat geschädigt wurden.

Minderjährige können nicht selbst einem Strafverfahren als Zivilkläger beitreten; das ist nur den Eltern im Namen des Minderjährigen möglich.

Spricht ein Zivil- oder Strafgericht dem Antragsteller die Entschädigungssumme zu, so kann er seine Forderung gegenüber dem Verurteilten geltend machen, der zahlungspflichtig wird. Das Opfer erhält damit ein durchsetzbares Recht.

Bei Schwierigkeiten mit der Beitreibung einer finanziellen Forderung können Sie:

- bei Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen oder

- einen Gerichtsvollzieher mit der Beschlagnahme von Vermögensgegenständen beauftragen.

Der Dienst zur Unterstützung der Opfer von Straftaten bei der Beitreibung von Entschädigungen (Service d’aide au recouvrement des victimes d’infractions – SARVI) des Garantiefonds für die Opfer von Terrorismus und anderen Straftaten (Fonds de garantie des victimes d’actes de terrorisme et d’autres infractions – FGTI) kann Ihnen helfen, die erst am Ende eines Strafverfahrens zugesprochene Entschädigung beizutreiben.

Dieser Dienst ist für die Opfer geringfügiger Personenschäden und bestimmter Arten von Sachschäden vorgesehen, denen keine Entschädigung durch die Opferentschädigungsausschüsse (Commissions d’indemnisation des victimes d’infractions – CIVI) zusteht.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Sie können Ihren Antrag während der von einem Staatsanwalt geleiteten Voruntersuchung sowie später während des vom Ermittlungsrichter geleiteten Ermittlungsverfahrens vorbringen.

Der Antrag kann Link öffnet neues Fensterschriftlich im Vorfeld der Gerichtsverhandlung eingereicht werden, wobei das Schreiben 24 Stunden vor Verhandlungsbeginn eintreffen muss.

Sie können den Antrag auch direkt bei der Verhandlung im Gerichtsverfahren stellen. In diesem Fall können Sie ihn Link öffnet neues Fensterschriftlich oder mündlich vorbringen. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest und das Strafmaß vorschlägt.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Ihr Entschädigungsantrag sollte alle Ihnen entstandenen Schäden beinhalten. Ein Entschädigungsanspruch besteht für drei Arten von Schäden:

  • für Personenschäden, d. h. für Verletzungen der Gesundheit oder der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit einer Person;
  • für immaterielle Schäden, d. h. für Verletzungen des psychischen Wohlbefindens, der Ehre oder des Rufs;
  • für Sachschäden, d. h. für Schädigungen des Eigentums und der finanziellen Interessen einer Person.

Der Schaden muss durch ein bestimmtes Ereignis (Unfall, Zustellungsfehler usw.) verursacht worden sein;

die Person, von der Sie Entschädigung verlangen, muss für das Ereignis verantwortlich sein; außerdem muss der Schaden konkret sein (Ihnen muss durch das Fehlverhalten ein unbestreitbarer Schaden entstanden sein), sowie unmittelbar (er muss Sie persönlich betreffen) und spezifisch sein.

Der Schaden ist präzise zu beschreiben und zu belegen (durch Rechnungen, Unfallfotos usw.). Da es keinen Höchst- oder Mindestbetrag gibt, ist ein konkreter Entschädigungsbetrag zu nennen. Das Gericht kann die beklagte Partei nicht zur Zahlung eines Betrages anweisen, der den von Ihnen geforderten Betrag übersteigt.

Sie können Ihren Antrag Link öffnet neues Fensterschriftlich und formlos oder mündlich bei Gericht vorbringen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Es sind alle Informationen vorzulegen, die den Ihnen entstandenen Schaden belegen (Fotos, Rechnungen, Zeugenaussagen usw.) und die nachweisen, dass die Person, von der Sie Entschädigung verlangen, für den Schaden verantwortlich ist.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Grundsätzlich gibt es keine spezifischen Kosten.

In dem Fall jedoch, dass der Staatsanwalt keine Untersuchung einleitet, obwohl das Opfer der Ansicht ist, dass eine Straftat begangen wurde und Entschädigung verlangt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Antrag direkt beim Ermittlungsrichter vorzubringen, indem das Opfer beantragt, dem StrafverfahrenLink öffnet neues Fensterals Zivilkläger beizutreten und in diesem Rahmen Strafanzeige erstattet. Damit werden ein Strafverfahren und das Zivilverfahren eingeleitet, das die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gegenüber dem Straftäter ermöglicht.

Der Ermittlungsrichter kann den Kläger dann zur Hinterlegung eines auf Grundlage der Einkünfte des Klägers festgelegten Geldbetrags auffordern. Der hinterlegte Betrag wird als consignation bezeichnet. Er ist innerhalb einer vom Richter unter Androhung der Ablehnung der Beschwerde festgesetzten Frist zu zahlen.

Leitet der Staatsanwalt kein Gerichtsverfahren ein, hat das Opfer auch die Möglichkeit, beim Strafgericht eine direkte Vorladung (citation directe) zu erwirken und so ein Straf- sowie ein Zivilverfahren gegen den Beklagten anzustrengen. In diesem Fall kann das Gericht eine Hinterlegung verlangen.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln kann ein Rechtsbeistand gewährt werden. In diesem Fall werden die im Laufe des Verfahrens anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise vom Staat getragen. Im Falle besonders schwerer Straftaten wird der Rechtsbeistand ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt (siehe die Auflistung in Link öffnet neues FensterArtikel 9 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 91-647 vom 10. Juli 1991 über Prozesskostenhilfe (Loi n° 91-647 du 10 juillet 1991 relative à l’aide juridique)).

Anspruch auf Rechtsbeistand haben französische Staatsangehörige und Staatsangehörige der Europäischen Union, auch wenn sie nicht in Frankreich leben, sowie ausländische Staatsangehörige mit gewöhnlichem und rechtmäßigem Wohnsitz in Frankreich.

Bestimmte Rechtsberatungsstellen wie die Rechtsberatungszentren (maisons de la justice et du droit – MJD) oder die Rechtsauskunftsbüros (points d’accès au droit – PAD) bieten eine kostenlose Beratung in Rechtsfragen, helfen Ihnen unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit bei allen mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte verbundenen Formalitäten und unterstützen Sie bei außergerichtlichen Verfahren.

Auch die Link öffnet neues FensterOpferhilfevereine bieten diese Leistungen und insbesondere eine kostenlose Rechtsberatung.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das Gericht kann den Antrag, dem Strafverfahren als Zivilkläger beizutreten, für unzulässig erklären, wenn der Anspruch nicht begründet ist, und insbesondere dann, wenn die Person nach Auffassung des Gerichts nicht von der verhandelten Straftat betroffen war. Es kann in der Strafsache (Schuld, Freiheits- und/oder Geldstrafe) und in der Zivilsache (Entschädigung) gleichzeitig entscheiden. Das Gericht kann in der Zivilsache auch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wenn es der Ansicht ist, dass ihm noch nicht alle Tatsachen vorliegen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Sollten Sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sein, können Sie eine Überprüfung durch das für das erstinstanzliche Gericht zuständige Berufungsgericht beantragen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Spricht ein Zivil- oder Strafgericht dem Antragsteller die Entschädigungssumme zu, so kann er seine Forderung gegenüber dem Verurteilten geltend machen, der zahlungspflichtig wird. Das Opfer erhält damit ein durchsetzbares Recht.

Bei Schwierigkeiten mit der Beitreibung einer finanziellen Forderung können Sie:

  • bei Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen oder
  • einen Gerichtsvollzieher mit der Beschlagnahme von Vermögensgegenständen beauftragen.

Der Unterstützungsdienst SARVI des FGTI kann Ihnen helfen, die erst am Ende eines Strafverfahrens zugesprochenen Entschädigungsleistungen und Zinsen (und die Beträge im Hinblick auf Prozesskosten) beizutreiben. Dieser Dienst zahlt dem Opfer einen Geldbetrag (dessen Höhe vom verhängten Strafmaß abhängt) und zieht die fälligen Beträge vom Verurteilten ein. Die Leistungen des SARVI sind kostenlos und vertraulich.

Sie sind für Opfer vorgesehen, die leichte Personenschäden oder bestimmte Sachschäden erlitten haben und denen keine Entschädigung durch die Opferentschädigungsausschüsse (CIVI) zusteht.

Anspruch auf Unterstützung durch den SARVI besteht, wenn:

  • Ihnen als natürliche Person durch eine Entscheidung des Strafgerichts eine Entschädigung und gegebenenfalls die gesamte oder teilweise Erstattung der Gerichtskosten zugesprochen wurde,
  • Sie keinen Anspruch auf Entschädigung durch den CIVI haben und
  • der Verurteilte die fälligen Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem rechtskräftigen Urteil gezahlt hat.

Folgende Entschädigungsleistungen sind möglich:

  • Bei Schadenssummen bis maximal 1000 EUR: Entschädigung des Gesamtbetrags.
  • Bei Schadenssummen über 1000 EUR:
    • Ø 30% des Betrages, jedoch mindestens 1000 EUR und höchstens 3000 EUR;
    • Ø Unterstützung bei der Beitreibung, d. h. der SARVI treibt in Ihrem Namen den fälligen Restbetrag vom Verurteilten ein. In jedem Quartal werden Sie über die Ergebnisse der in Ihrem Namen unternommenen Schritte informiert. Folglich schließt dieses Verfahren die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers durch Sie aus. Der SARVI nutzt die ihm gesetzlich zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente. Sein Handeln ist jedoch durch die Zahlungsfähigkeit des Verurteilten begrenzt, gegen den er eine Strafe verhängt.

Der Anteil des SARVI wird binnen zwei Monaten nach Eingang der vollständigen Akte gezahlt.

Welche Fristen gelten für die Antragstellung?

  • Der Antrag ist spätestens ein Jahr nach Erlass der endgültigen Entscheidung zu stellen.
  • Nach Ablehnung Ihres Entschädigungsantrags durch den CIVI können Sie sich innerhalb eines Jahres ab Erhalt des Ablehnungsbescheids an den SARVI wenden.

Es gibt ein Link öffnet neues FensterFormular für Beitreibungsersuchen. Es besteht keine Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Das Formular enthält eine Liste der Belege, die dem Antrag beizufügen sind, und ist an folgende Anschrift zu senden:

Fonds de Garantie – SARVI
TSA 10316
94689 VINCENNES CEDEX

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Link öffnet neues Fensterhttps://www.fondsdegarantie.fr/sarvi/

Der SARVI kann Ihr Beitreibungsersuchen gegen den Verurteilten zurückweisen oder eine Entscheidung darüber ablehnen, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

Letzte Aktualisierung: 05/11/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Kroatien

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Anträge auf Entschädigung wegen einer Straftat werden auf Vorschlag der geschädigten Partei im Rahmen des Strafverfahrens verhandelt, sofern das Verfahren dadurch nicht wesentlich verzögert wird (Artikel 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung (Zakon o kaznenom postupku)).

Die geschädigte Partei kann den Antrag auf Entschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens einreichen (Artikel 154 Absatz 1 der Strafprozessordnung).

Ein Antrag auf Entschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens kann entweder bei der Stelle, die die Strafanzeige bearbeitet hat, oder bei dem Gericht, das mit dem Verfahren befasst ist, eingereicht werden (Artikel 155 Absatz 1 der Strafprozessordnung).

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Ein Antrag auf Entschädigung kann bis zum Ende der Beweisaufnahme vor dem Gericht erster Instanz eingereicht werden (Artikel 155 Absatz 2 der Strafprozessordnung).

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Eine Klage als Zivilpartei kann einen im Verlauf des Gerichtsverfahrens erhobenen Anspruch zum Gegenstand haben (Artikel 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung).

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Für solche Anträge gibt es kein besonderes Formular.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Die zur Einreichung des Antrags berechtigte Person muss den Gegenstand ihres Anspruchs benennen und entsprechende Belege beibringen (Artikel 155 Absatz 3 der Strafprozessordnung). Art und Umfang der Belege sind gesetzlich nicht festgelegt.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Im Zusammenhang mit dem Einreichen eines Antrags auf Entschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens fallen keine Gerichtsgebühren oder andere Kosten an.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Opfer einer Straftat haben bei Einreichen eines Antrags auf Entschädigung Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand, wenn die fragliche Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren geahndet wird und das Opfer stark unter den Folgen der Straftat leidet (Artikel 43 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Dieses Recht wird durch den Wohnsitz der geschädigten Partei nicht eingeschränkt.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Befindet das Gericht den Angeklagten für schuldig, kann es dem Antrag auf Entschädigung in vollem Umfang oder teilweise stattgeben und der geschädigten Partei anraten, eine Zivilklage einzureichen. Kann dem Antrag auf Entschädigung aufgrund der unzureichenden Informationslage im Strafverfahren nicht stattgegeben werden, rät das Gericht der geschädigten Partei dazu, eine gesonderte Klage einzureichen.

Wenn das Gericht den Angeklagten freispricht, die Klage abweist oder das Verfahren einstellt, rät es der geschädigten Partei dazu, eine gesonderte Schadenersatzklage einzureichen. Erklärt sich das Gericht für nicht zuständig, rät es der geschädigten Partei dazu, das Strafverfahren vor einem zuständigen Gericht einzuleiten oder fortzusetzen und die Schadenersatzklage dort einzureichen. (Artikel 158 Absatz 2 und 3 der Strafprozessordnung).

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Die geschädigte Partei kann gegen das Urteil bezüglich der Kosten des Strafverfahrens oder des Schadenersatzanspruchs Rechtsmittel einlegen. Hat jedoch der Staatsanwalt das Verfahren von dem als Privatkläger auftretenden Geschädigten übernommen, kann der Geschädigte aus jedem der Gründe Rechtsmittel einlegen, die für die Anfechtung des Urteils zulässig sind (Artikel 464 Absatz 4 der Strafprozessordnung).

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Auf Antrag der ermächtigten Person können während des Strafverfahrens (auf der Grundlage der einschlägigen Vollstreckungsbestimmungen) einstweilige Maßnahmen angeordnet werden, um den Anspruch auf Ersatz des durch eine Straftat entstandenen Schadens zu sichern.

Die im vorherigen Absatz genannte Entscheidung erlässt der Untersuchungsrichter. Nach der Anklage ergeht eine Entscheidung der Anklagekammer, oder die Entscheidung wird in der mündlichen Verhandlung durch das angerufene Gericht erlassen. Ein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich ihrer Vollstreckung (Artikel 160 der Strafprozessordnung).

Letzte Aktualisierung: 25/05/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Italien

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Der Täter ist verpflichtet, das Opfer für den verursachten Schaden zu entschädigen. Gemäß Artikel 185 des Strafgesetzbuches ist für alle Straftaten nach den zivilrechtlichen Bestimmungen Entschädigung zu leisten. Hatte eine Straftat einen materiellen oder immateriellen Schaden zur Folge, sind der Täter sowie jede andere Person, die zivilrechtlich für das Handeln des Täters haftet, schadenersatzpflichtig. Im Zivilrecht zählen die durch eine Straftat verursachten Schäden zu den Fällen, in denen Ersatz für immaterielle Schäden gefordert werden kann (Artikel 2059 des Zivilgesetzbuchs).

Das Opfer hat zwei Möglichkeiten, um Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern.

Es kann sich dem Strafverfahren im Adhäsionsverfahren anschließen und so seinen zivilrechtlichen Anspruch im Rahmen des Strafverfahrens geltend machen (costituzione di parte civile): Am Ende des Strafverfahrens prüft das Strafgericht den Schaden und erkennt Schadenersatz zu oder stellt lediglich fest, dass ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, und verweist die Parteien zur Festsetzung des geschuldeten Betrags an die Zivilgerichte. Artikel 74 der Strafprozessordnung sieht vor, dass während des Strafverfahrens jeder, der durch die Straftat einen Schaden erlitten hat, oder die Erben einer solchen Person gegen den Beschuldigten und jede zivilrechtlich haftbare Person einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel 185 des Strafgesetzbuchs geltend machen kann.

Alternativ kann das Opfer auch direkt zivilrechtlich vorgehen und bei den ordentlichen Zivilgerichten Schadenersatzansprüche geltend machen.

Das Verhältnis zwischen Zivil- und Strafsachen ist in Artikel 75 der Strafprozessordnung geregelt. Vor einem Zivilgericht erhobene Zivilklagen können in das Strafverfahren überführt werden, solange noch keine Entscheidung in der Sache ergangen ist, und zwar solange diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. In diesem Fall wird das Zivilverfahren eingestellt, und das Strafgericht entscheidet auch über die Kosten des Zivilverfahrens. Die Zivilklage wird vor dem Zivilgericht weiterverhandelt, wenn sie nicht in das Strafverfahren überführt wurde oder erhoben wurde, als kein Adhäsionsverfahren im Strafverfahren mehr möglich war. Wird vor den Zivilgerichten eine Zivilklage gegen einen Angeklagten in einem Strafverfahren erhoben, nachdem ein Adhäsionsverfahren im Strafverfahren eingeleitet wurde oder nachdem eine erstinstanzliche Verurteilung ergangen ist, wird das Zivilverfahren bis zur endgültigen Verurteilung ausgesetzt, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Ein Adhäsionsverfahren kann bis zur Voruntersuchung und auch noch danach im Strafverfahren eingeleitet werden, solange die in Artikel 484 der Strafprozessordnung vorgesehenen Maßnahmen im Vorfeld der Hauptverhandlung noch nicht abgeschlossen sind. Danach kann die Zivilklage nicht mehr mit dem Strafverfahren verbunden werden. Tritt ein Antragsteller im Adhäsionsverfahren dem Strafverfahren nach Ablauf der in Artikel 468 Absatz 1 der Strafprozessordnung vorgesehenen Frist für die Ladung von Zeugen, Sachverständigen und Beratern bei, kann er nicht von seinem Recht auf Vorlage von Zeugen-, Sachverständigen- oder Fachberaterlisten Gebrauch machen. Sobald er dem Strafverfahren beigetreten ist, tritt er als Beteiligter am Verfahren erster Instanz und allen etwaigen Berufungsverfahren auf, sofern er nicht ausgeschlossen wird oder sich freiwillig zurückzieht. Die Adhäsionsklage erlischt in zwei Fällen: 1) Wenn die Staatsanwaltschaft, der Beklagte oder eine zivilrechtlich haftbare Partei den Ausschluss des Antragstellers beantragt (Artikel 80 der Strafprozessordnung) oder das Gericht den Ausschluss des Antragstellers von Amts wegen anordnet (Artikel 81 der Strafprozessordnung), was bis zur Eröffnung des erstinstanzlichen Verfahrens jederzeit möglich ist. 2) Wenn die Adhäsionsklage durch mündliche oder schriftliche Erklärung des Antragstellers oder seines Sonderbevollmächtigten (procuratore speciale) zurückgezogen wird, was in jeder Verfahrensstufe möglich ist. Die Adhäsionsklage gilt als stillschweigend widerrufen, wenn keine Schriftsätze eingereicht werden oder eine Klage bei den Zivilgerichten eingereicht wird (Artikel 82 der Strafprozessordnung).

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

In einer Adhäsionsklage können materielle oder immaterielle Schäden, medizinische Kosten, Kosten für eine Rechts- oder Fachberatung und andere belegte Ausgaben geltend gemacht werden, sofern diese Schäden auf die Straftat zurückzuführen sind.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

In italienischen Strafverfahren sind keine amtlichen Formulare vorgesehen, allerdings gelten folgende Vorschriften:

Der Antragsteller im Adhäsionsverfahren muss prozessfähig sein (capacità processuale). Die Erklärung des Antragstellers über seine Absicht, dem Strafverfahren im Adhäsionsverfahren beizutreten, ist bei der Kanzlei des zuständigen Gerichts einzureichen oder in der Verhandlung vorzulegen. Um zulässig zu sein, muss die Erklärung Folgendes beinhalten: a) die Personalien der natürlichen Person oder den Namen der Vereinigung oder Einrichtung, die als Zivilkläger auftreten möchten, sowie die Personalien ihres gesetzlichen Vertreters; b) die Personalien des Beklagten im Adhäsionsverfahren oder sonstige persönliche Daten, die der Personenfeststellung dienen; c) den vollständigen Namen des Rechtsanwalts des Antragstellers und Angaben zu seiner Handlungsvollmacht; d) die Antragsbegründung; e) die Unterschrift des Rechtsanwalts. Wird die Erklärung außerhalb einer Gerichtsverhandlung vorgebracht, ist der Antragsteller verpflichtet, die anderen Parteien davon in Kenntnis zu setzen. Die Erklärung ist für jede Partei ab dem Tag ihrer Zustellung wirksam. Wird die Handlungsvollmacht des Rechtsanwalts nicht unten oder am Rand der Erklärung über den Verfahrensbeitritt angebracht, sondern mittels eines der anderen in Artikel 100 Absätze 1 und 2 der Strafprozessordnung vorgesehenen Formulare übertragen, so ist sie bei der Kanzlei oder zusammen mit der Erklärung in der Gerichtsverhandlung vorzulegen.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

In einem Strafverfahren gilt die zivilrechtliche Adhäsionsklage als Nebenklage des Verfahrens, in dem über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entschieden wird. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, die Schuld des Beklagten zu beweisen. Der Antragsteller im Adhäsionsverfahren kann jedoch insbesondere im Hinblick auf die Art des erlittenen Schadens, den Umfang des Schadens usw. an der Beweisaufnahme mitwirken. Im Zivilverfahren hingegen liegt die Beweislast in der Regel beim Opfer, das den Umfang des erlittenen Schadens (z. B. durch ärztliche Atteste) nachweisen muss, wobei die Beweislast im Falle einer Rechtsvermutung zugunsten des Opfers aufgehoben werden kann.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Staatliche Prozesskostenhilfe wird Personen gewährt, deren Jahreseinkommen eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet. Sie wird italienischen und ausländischen Staatsangehörigen gewährt, sofern das Verfahren in Italien geführt wird. Dieser Sachverhalt wird durch den Präsidialerlass Nr. 115/2002 geregelt.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

In Strafverfahren wird der zivilrechtliche Anspruch bei einem Freispruch des Angeklagten nicht zuerkannt. Wird während der Voruntersuchung die Anwendung einer vereinbarten Strafe beantragt (richiesta di applicazione di pena), ist ein Antrag auf Teilnahme am Strafverfahren im Adhäsionsverfahren für die Folgeverhandlung nicht zulässig. Ein solcher Antrag kann auch nicht während einer Verhandlung über einen Antrag auf Anwendung einer vereinbarten Strafe gestellt werden, wenn es sich um ein Verfahren über einen Einspruch gegen ein ohne Anhörung des Angeklagten ergangenes Urteil (opposizione a decreto penale) oder über einen Einspruch gegen die Anordnung eines Schnellverfahrens (opposizione a decreto di giudizio immediato) handelt. Auch in bestimmten anderen Fällen, z. B. bei Verhandlungen über Minderjährige, ist der Beitritt zum Strafverfahren im Adhäsionsverfahren gesetzlich ausgeschlossen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Ist der Antragsteller am Ende des Verfahrens nach dem erstinstanzlichen Urteil bzw. der Rechtsmittelentscheidung der Ansicht, dass ihrer Schädigung in der endgültigen Entscheidung nicht ausreichend Rechnung getragen wird, kann er das Urteil – auch in diesem Fall über seinen Rechtsanwalt – anfechten, allerdings nur in Bezug auf die Teile oder Bestimmungen, die die der zivilrechtliche Schadenersatzklage betreffen. Durch das Folgeurteil kann das erstinstanzliche Urteil in Bezug auf seine zivilrechtlichen Aspekte (und somit in Bezug auf die Entschädigung) geändert werden. Die nachteilige Wirkung des Urteils in Bezug auf die Entschädigung kann dadurch aufgehoben werden, dies hat aber keine Auswirkungen auf die Feststellungen zur strafrechtlichen Verantwortung des Angeklagten: Wurde der Angeklagte in der Strafsache für nicht schuldig befunden, so ist er auch nach Änderung des Urteils zugunsten des Antragstellers weiterhin nicht schuldig. Folglich wird die Entscheidung des Strafgerichts in Bezug auf die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten aufrechterhalten, wenn ein Freispruch des Angeklagten nur vom Antragsteller im Adhäsionsverfahren angefochten wird. Es kann also ein objektiver und konkreter Konflikt zwischen den Feststellungen eines erstinstanzlichen Urteils einerseits, in dem der Angeklagte in strafrechtlicher Hinsicht freigesprochen wird, und den Feststellungen eines Berufungsurteils andererseits bestehen, das nach der Rechtsmitteleinlegung durch den Antragsteller ergeht und sich für die Beurteilung des Schadenersatzanspruchs auf denselben Sachverhalt stützt. Wie sich zeigen wird, ist dies ein äußerst heikles rechtstechnisches Thema.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Auf Antrag des Antragstellers im Adhäsionsverfahren erklärt das Gericht in hinreichend begründeten Fällen seine Anordnung zur Rückerstattungs- und Schadenersatzpflicht für vorläufig vollstreckbar. Eine Anordnung zur Leistung einer vorläufigen ersten Zahlung (provvisionale) ist grundsätzlich sofort vollstreckbar. Sobald das Urteil vollstreckbar ist, kann es vom Antragsteller nach dem ordentlichen Zivilprozessrecht durchgesetzt werden.

Letzte Aktualisierung: 16/09/2021

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Entschädigung durch den Täter - Zypern

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Das Strafgericht kann dem Opfer einer Straftat im Strafverfahren zwar eine begrenzte Entschädigung zusprechen, sofern der Beschuldigte für schuldig befunden wird, diese Möglichkeit ist jedoch insgesamt nur sehr selten und in den letzten Jahrzehnten gar nicht in Anspruch genommen worden.

Das Opfer ist in solchen Fällen berechtigt, den Straftäter auf zivilrechtlichem Wege auf Schadensersatz zu verklagen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Der Antrag sollte nach Abschluss des Strafverfahrens in Form einer Zivilklage vorgebracht werden. Zu beachten ist, dass dieser Schritt unabhängig und getrennt vom Strafverfahren erfolgt.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Sie können für jeden erlittenen Verlust oder Schaden Entschädigung beantragen, indem Sie die einzelnen Arten von Schäden angeben, zum Beispiel Körperverletzungen, Schmerzen oder Leiden, entgangene Gewinne und gesetzliche Zinsen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Ja, die Klageschrift. Dieses Formular sollte beim Sekretariat der Kanzlei des Gerichts eingereicht werden. Der Antragsteller kann darin entweder seinen vollständigen Antrag vorbringen oder alternativ eine Kurzbeschreibung wiedergeben und diese später um einen ausführlicheren Schadensbericht ergänzen.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Als Belege gelten alle Unterlagen, die den erlittenen Schaden nachweisen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Ja, für Leistungen, die mit dem Antrag verbunden sind, fallen Gebühren und Kosten an, wobei sich deren Höhe nach der beanspruchten Entschädigungssumme richtet.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Sie können in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsbeistand bekommen, sofern Sie anspruchsberechtigt sind, d. h. wenn Sie die gesetzlichen Kriterien erfüllen. In Zivilsachen ist der Rechtsbeistand mit Menschenrechtsverletzungen im Rahmen gesetzlich festgelegter Konventionen verbunden. Der Rechtsbeistand umfasst eine kostenfreie rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung und steht auch Personen zu, die in einem anderen Land leben.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Nicht zutreffend – siehe oben.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Nicht zutreffend – siehe oben.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Um die Vollstreckung des Urteils über die Entschädigung zu gewährleisten, wird das Urteil dem Beklagten (dem Straftäter) zugestellt, der dem Urteil nachzukommen hat. Sollte der Straftäter dem Urteil nicht nachkommen, kann der Antragsteller (das Opfer) ein Vollstreckungsverfahren anstrengen, um den Beklagten zur Erfüllung der Auflagen zu zwingen.

Letzte Aktualisierung: 11/03/2024

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Entschädigung durch den Täter - Lettland

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Sie haben das Recht, von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) über die Vorschriften für die Beantragung und den Erhalt einer Entschädigung – einschließlich staatlicher Entschädigung – aufgeklärt zu werden. Ferner sind Sie berechtigt, im Strafverfahren einen Antrag auf Schadensersatz zu stellen.

Sie können in jeder Phase des Verfahrens bis zur Einleitung der Prüfung des Falles vor dem Gericht erster Instanz Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie können Ihren Antrag mündlich oder schriftlich vorbringen. Mündlich vorgebrachte Anträge werden von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) im Protokoll festgehalten.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Sie können in jeder Phase des Verfahrens bis zur Einleitung der Prüfung des Falles vor dem Gericht erster Instanz Schadensersatzansprüche geltend machen. Falls der strafrechtlich Verantwortliche nicht ermittelt werden kann, hat das keine Auswirkungen auf Ihr Recht auf Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs.

Das Opfer kann einen bereits eingereichten Antrag auf Schadensersatz in jeder Phase des Strafverfahrens bis zu dem Zeitpunkt zurückziehen, zu dem sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückzieht.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Sie haben das Recht, von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) über die Vorschriften für die Beantragung einer Entschädigung aufgeklärt zu werden.

Sie können Ihren Antrag mündlich oder schriftlich vorbringen. Mündlich vorgebrachte Anträge werden von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) im Protokoll festgehalten.

Für alle geltend gemachten materiellen Verluste sind dem Antrag entsprechende Belege beizufügen, aus denen der Betrag der Entschädigung hervorgeht. Im Falle immaterieller Schäden und physischer Leiden genügt dagegen die Angabe der geforderten Entschädigungssumme. Sie können in Ihrem Antrag angeben, auf welches Bankkonto die Entschädigungssumme überwiesen werden soll.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Sie können Ihren Antrag mündlich oder schriftlich vorbringen. Mündlich vorgebrachte Anträge werden von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) im Protokoll festgehalten.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Für alle geltend gemachten materiellen Verluste sind dem Antrag entsprechende Belege beizufügen, aus denen der Betrag der Entschädigung hervorgeht. Im Falle immaterieller Schäden und physischer Leiden genügt dagegen die Angabe der geforderten Entschädigungssumme.

Das Gericht prüft Ihren Antrag und legt die Ihnen zustehende Entschädigungssumme fest. Dabei berücksichtigt es die Höhe der materiellen Verluste, die Schwere und Art der Straftat, die verursachten physischen Leiden, das Vorliegen einer dauerhaften Verstümmelung oder Invalidität, die Schwere und Öffentlichkeitswirkung eines immateriellen Schadens sowie psychische Schäden.

Unmittelbare Schäden werden auf Grundlage der im Rahmen der Strafverfolgung angenommenen Preise bewertet.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Für das Vorbringen eines Antrags in einem Strafverfahren werden keine Kosten berechnet.

Sollte der Schaden Ihres Erachtens nicht vollständig wiedergutgemacht worden sein, können Sie nach der Link öffnet neues FensterZivilprozessordnung (Civilprocesa likums) Schadensersatzansprüche geltend machen. Die aufgrund des Strafverfahrens erhaltene Entschädigung wird bei der Festlegung der Entschädigungssumme berücksichtigt.

Beantragt das Opfer auf zivilrechtlichem Wege eine Entschädigung, ist es von der staatlichen Gebühr befreit.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Ist der Schutz der Rechte und Interessen eines Minderjährigen beeinträchtigt oder anderweitig nicht gewährleistet oder stellt der Vertreter einen diesbezüglichen begründeten Antrag, entscheidet die verfahrensleitende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) über die Bestellung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des minderjährigen Opfers. Sollte im Ausnahmefall der Schutz der Rechte und Interessen eines Betroffenen im Strafverfahren nicht auf andere Weise gewährleistet werden können, entscheidet die verfahrensleitende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) über die Bestellung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des mittellosen oder benachteiligten Erwachsenen. Ein Rechtsanwalt wird auch dann von der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) bestellt, wenn keiner der Angehörigen imstande ist, das Opfer zu vertreten. In solchen Fällen übernimmt das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe (Juridiskās palīdzības administrācija) das Honorar für die vom Staat vorgesehenen anwaltlichen Leistungen im Strafverfahren.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Entscheidet das Gericht auf Freispruch, wird der Antrag auf Ersatz des durch die Straftat verursachten Schadens nicht geprüft. Prüft das Gericht Ihren Antrag nicht, dann können Sie Schadensersatzansprüche nach der Link öffnet neues FensterZivilprozessordnung geltend machen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Prüft das Gericht Ihren Antrag nicht, dann können Sie Schadensersatzansprüche nach der Link öffnet neues FensterZivilprozessordnung geltend machen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Entscheidungen über Schadensersatzansprüche des Opfers werden durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt. Der Gerichtsvollzieher leitet die Vollstreckung auf schriftlichen Antrag des Anspruchsberechtigten und auf Grundlage eines Vollstreckungstitels ein.

Zur Teilvollstreckung einer Gerichtsentscheidung in Bezug auf den Schadensersatzanspruch des Opfers stellt das Gericht auf Antrag des Opfers einen Vollstreckungstitel aus.

Anspruchsberechtigte, die eine Entschädigung aufgrund einer persönlichen Schädigung geltend machen, die eine Behinderung oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder den Tod einer Person zur Folge hatte, sind von den für den Gerichtsvollzieher anfallenden Vollstreckungsgebühren befreit.

Der Gerichtsvollzieher führt die notwendigen Maßnahmen auf eigene Initiative und unter Anwendung der für eine zügige und wirksame Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen vorgesehenen Mittel und Verfahren durch. Der Gerichtsvollzieher erläutert die Rechte und Pflichten, die für die Ausübung der Verfahrensrechte der Parteien nach Treu und Glauben gelten.

Letzte Aktualisierung: 18/12/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Litauen

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Um Entschädigung für einen aufgrund einer Straftat entstandenen Schaden zu erwirken, können Sie im Strafverfahren einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen. Die Zivilklage kann entweder im Vorverfahren bei dem mit den Vorermittlungen betrauten Beamten oder Staatsanwalt oder während der Hauptverhandlung bei Gericht eingereicht werden. Wurde kein zivilrechtlicher Anspruch geltend gemacht oder wurde Ihr Antrag im Strafverfahren nicht geprüft, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schadensersatzanspruch in einem zivilrechtlichen Verfahren geltend zu machen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Eine Zivilklage kann in jeder Phase des Strafverfahrens eingereicht werden, bis das Gericht mit der Beweiswürdigung beginnt.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Mit der Zivilklage können Sie Entschädigung für materielle oder immaterielle Schäden fordern, die Ihnen durch die vom Verdächtigen bzw. Beschuldigten begangene Straftat entstanden sind. In Ihrem Antrag sind die geforderte Entschädigungssumme sowie die Umstände anzugeben, auf die Sie Ihren zivilrechtlichen Anspruch stützen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Für Zivilklagen gibt es kein besonderes Formular. Es gelten nur die allgemeinen Vorgaben für bei Gericht eingereichte Verfahrensunterlagen.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Sie sollten schriftliche, sachliche oder andere Unterlagen als Beleg für die Höhe des entstandenen Schadens vorlegen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Bei Gericht eingereichte Zivilklagen auf Ersatz des durch eine Straftat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens sind von den Stempelgebühren befreit.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Ja, Staatsangehörige der Republik Litauen, Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere natürliche Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Republik Litauen und in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in mit Straftaten verbundenen Schadensersatzfällen Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe. Die Entscheidung über die Gewährung der Prozesskostenhilfe trifft der Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba).

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Die Zivilklage wird abgewiesen, wenn kein Beweis für die Beteiligung des Beschuldigten an einer Straftat vorliegt.

Die Zivilklage wird nicht geprüft, wenn der Beschuldigte freigesprochen wird, weil keine Handlung begangen wurde, die den wesentlichen Merkmalen einer Straftat oder eines Vergehens entspricht, oder wenn der Zivilkläger bzw. dessen Vertreter nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint. In diesem Fall kann der Zivilkläger seinen Anspruch in einem Zivilverfahren geltend machen.

In Ausnahmefällen, wo der Entschädigungsbetrag aufgrund unzureichender Informationen nicht genau quantifizierbar ist, kann das Gericht dem Zivilkläger bei der Verkündung eines Schuldspruchs das Recht auf Befriedigung seines Anspruchs zuerkennen und die Sache zur Festlegung der Entschädigungssumme an ein Zivilgericht verweisen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Ja, Sie können nach dem in der Strafprozessordnung (Baudžiamojo proceso kodeksas) vorgesehenen Verfahren gegen eine solche Gerichtsentscheidung vor einem Berufungsgericht Beschwerde einlegen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald das Urteil, in dem Ihnen die Entschädigung zugesprochen wird, rechtskräftig ist, haben Sie Anspruch auf Ausstellung eines Vollstreckungstitels. Diesen können Sie dem Gerichtsvollzieher vorlegen, der die Entschädigungssumme beitreibt. Unter entsprechenden Voraussetzungen können Sie gegebenenfalls auch während des Vollstreckungsverfahrens staatlich garantierte sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Luxemburg

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Entschädigung gegen einen Straftäter zu erwirken.

Damit das Strafgericht über einen Entschädigungsanspruch entscheiden kann, muss das Opfer im Strafverfahren eine zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen den Täter erheben und eine angemessene Entschädigung vom Täter für den Fall verlangen, dass dieser für schuldig befunden wird. Das Opfer ist nicht verpflichtet, bei der Gerichtsverhandlung zu erscheinen. Es kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen und seinen Antrag vor der Verhandlung schriftlich einreichen.

Darüber hinaus haben bestimmte Opfer von Straftaten nach dem geänderten Gesetz vom 12. März 1984 über die Entschädigung für gewisse Opfer von Körperschäden, die aus einer Straftat herrühren, Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Staatshaushalt. Dies ist für das Opfer insbesondere dann wichtig, wenn der Straftäter nicht ermittelt wurde, der Straftäter zwar ermittelt wurde, aber nicht auffindbar ist oder der Straftäter zahlungsunfähig ist. In diesen Fällen ist ein Entschädigungsantrag beim Justizminister einzureichen, der binnen sechs Monaten über den Antrag entscheidet.

Es besteht nur dann Anspruch auf staatliche Entschädigung, wenn das Opfer nicht aus anderer Quelle, etwa durch den Straftäter, die Sozialversicherung oder eine Individualversicherung, wirksam und angemessen entschädigt werden kann.

Ist das Opfer der Auffassung, dass die ihm gewährte staatliche Entschädigung unzureichend ist, kann es dem Strafverfahren noch als Zivilkläger beitreten und eine Schadensersatzklage erheben, um zusätzliche Beträge vom Straftäter zu fordern. In diesem Fall muss das Opfer dem Gericht mitteilen, dass es beim Staat einen Entschädigungsantrag gestellt oder bereits eine staatliche Entschädigung erhalten hat.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Das Opfer kann im Strafverfahren Schadensersatzklage erheben, indem es den Ermittlungsrichter in einem Schreiben darüber informiert, dass es als Zivilkläger einen Anspruch auf Ersatz des mutmaßlich entstandenen Schadens geltend macht. Dieser Antrag kann zu jedem Zeitpunkt im Strafverfahren vorgebracht werden. Das Opfer kann den Antrag auch während der Strafverhandlung einreichen.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Opfer nicht mehr als Zeuge gehört werden kann, wenn es entscheidet, dem Verfahren vor der Gerichtsverhandlung als Zivilkläger beizutreten.

Tritt das Opfer dem Strafverfahren nicht als Zivilkläger bei oder reicht es keinen Antrag ein, kann ihm vom Gericht nicht automatisch Schadensersatz zugesprochen werden.

Das Opfer verliert seinen Anspruch auf Schadensersatz jedoch nicht, wenn es in der Strafverhandlung nicht als Zivilkläger einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Das Opfer hat immer die Möglichkeit, den Straftäter vor einem Zivilgericht zu verklagen, sofern die Klage innerhalb der geltenden Verjährungsfristen erhoben wird und es sich bei den fraglichen Handlungen nachweislich um ein Vergehen handelt.

Der Entschädigungsantrag kann vor der Entscheidung in der Strafsache beim Justizminister eingereicht werden. Der Antrag ist ferner innerhalb von zwei Jahren nach dem Tatzeitpunkt einzureichen. Wird der Täter strafrechtlich verfolgt und macht das Opfer im Strafverfahren als Zivilkläger einen Schadensersatzanspruch geltend, verlängert sich die Frist für diese Antragstellung und endet zwei Jahre nach dem Datum der endgültigen Entscheidung des mit der Strafsache befassten Gerichts. Reicht das Opfer keine Klage beim Strafgericht ein und wird die in diesem Verfahren ergangene Entscheidung rechtskräftig, dann kann das Opfer vor den Zivilgerichten Klage erheben, um eine Entscheidung über den Schadensersatzanspruch zu erwirken. Dann verlängert sich die Frist und endet zwei Jahre nach dem Datum, an dem die Gerichtsentscheidung über den Schadensersatzanspruch rechtskräftig wird. Bei minderjährigen Opfern beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn das Opfer volljährig wird, sofern die Handlungen strafrechtlich geahndet werden oder gemäß den Artikeln 372, 373, 375 (Sexualstraftaten und Vergewaltigung), 382‑1 und 382‑2 (Menschenhandel), 400, 401bis, 402, 403 oder 405 (nicht als Mord und vorsätzliche Körperverletzung gewerteter Totschlag) des luxemburgischen Strafgesetzbuchs als strafbar gelten.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Im Strafverfahren kann das Opfer seinen Antrag, in dem die Forderungen konkret darzulegen sind, entweder während der Verhandlung in schriftlicher oder mündlicher Form vorbringen oder vor der Verhandlung schriftlich einreichen. In jedem Fall ist die erlittene Körperverletzung durch Belege (ärztliche Atteste, Rechnungen usw.) nachzuweisen. In der Praxis hört das Gericht in der Verhandlung zuerst die Zeugen und den mutmaßlichen Straftäter und befasst sich anschließend mit dem Schadensersatzanspruch von eventuellen Zivilklägern. An dieser Stelle erklärt das Opfer – bzw. der im Namen des Opfers handelnde Rechtsanwalt –, dass es als Zivilkläger einen Schadensersatzanspruch geltend macht, und übermittelt das Schriftstück mit Angabe der genauen Forderungen an das Gericht, den Staatsanwalt und die Verfahrensbeteiligten. Das Opfer muss nicht selbst bei der Gerichtsverhandlung erscheinen und kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Der Antrag kann mittels eines formlosen Schreibens gestellt werden und sollte die einzelnen Schäden (Körperverletzungen, wirtschaftliche Verluste und/oder immaterielle Schäden) mit genauen Beträgen beinhalten. Ist eine Schädigung nicht quantifizierbar oder ist der entsprechende Betrag noch nicht bekannt, wird der Betrag mit dem Hinweis „für das Protokoll“ versehen.

Zumeist legt das mit der Strafsache befasste Gericht die dem Opfer zuerkannte Entschädigungssumme fest, wenn es den Angeklagten für schuldig befindet.

Das Opfer der Straftat kann für folgende Verluste und Ausgaben Entschädigung verlangen:

materielle (nicht-psychische) Schäden:

  • Kosten für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Rehabilitation);
  • Mehrbedarf oder -kosten aufgrund der Verletzung (z. B. Pflege und Betreuung, vorübergehende und dauerhafte Behandlung, längerfristige Physiotherapie, Anpassung des Wohnraums, spezielle Hilfsmittel usw.);
  • dauerhafte Schäden (z. B. Invalidität oder andere bleibende Beeinträchtigungen);
  • Einkommensausfälle während und nach der medizinischen Behandlung (inkl. entgangenes Einkommen und Erwerbsunfähigkeit oder verminderter Lebensunterhalt usw.);
  • entgangene berufliche Möglichkeiten;
  • Ausgaben für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ereignis, das zu dem Schaden führte, z. B. die Anwalts- und sonstigen Kosten;
  • Entschädigung bei Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände;

psychische (moralische) Schäden:

  • Schmerzen und Leid des Opfers
  • Verlust der Lebensfreude (wenn das Opfer nicht mehr in der Lage ist, das gleiche Leben wie vor der Straftat zu führen);
  • Entstellung (Narben, Verlust von Gliedmaßen oder Sonstigem);
  • sexuelle Schäden.

Das Gericht kann einen Sachverständigen mit der Berechnung der exakten Schadenssumme beauftragen, was im Normalfall geschieht, insbesondere bei schwerer Körperverletzung.

In diesen Fällen kann das Gericht einen Vorschuss gewähren.

Sobald das Sachverständigengutachten vorliegt, wird über den Schadensersatzanspruch entschieden und die Entschädigungssumme festgelegt.

Der Justizminister darf die Entschädigung nur bis zu einer jährlich durch eine großherzogliche Verordnung festgelegten Höchstgrenze gewähren. Im Jahr 2017 betrug die Höchstgrenze 63 000 EUR. Der Minister kann auch einen Vorschuss gewähren.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Im Großherzogtum Luxemburg gibt es für Entschädigungsanträge kein besonderes Formular.

Die Anträge werden mittels eines formlosen Schreibens gestellt.

Die beim Justizminister einzureichenden Entschädigungsanträge sind auf Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch zu stellen und müssen Angaben zum Datum, zum Ort und zur genauen Art der Handlungen beinhalten.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Wenn Sie einen Antrag bei dem in der Hauptsache zuständigen Gericht einreichen, sind der Schadensersatzforderung Belege für die Schädigung (Beispiele siehe unten) beizufügen.

Wenn Sie einen Entschädigungsantrag beim Justizminister einreichen, sind dem Antragsschreiben alle Begleitunterlagen beizufügen, die die verübten Handlungen und die Verletzungen des Opfers belegen.

Nicht erschöpfende Liste:

  • Kopie der Anzeige (Polizeibericht) oder Nachweis des im Strafverfahren geltend gemachten Schadensersatzanspruchs;
  • Kopie des im Strafverfahren ergangenen Urteils und der Zivilklage auf Schadensersatz (sofern eine solche Klage erhoben wurde);
  • Entscheidung über den Schadensersatzanspruch (zum Beispiel auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens);
  • Belege für die Schädigung: ärztliche Atteste mit Angabe der Art der Verletzungen, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und gegebenenfalls der Art der Folgewirkungen oder dauerhaften Behinderung;
  • Kostenbelege für die medizinische Behandlung der Verletzung (ambulante und stationäre medizinische Behandlung usw.);
  • Nachweis der Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung;
  • Nachweis einer gegebenenfalls von der Sozialversicherung gezahlten Entschädigung;
  • Kopie des Versicherungsvertrags;
  • Nachweis einer gegebenenfalls von der Versicherungsgesellschaft gezahlten Entschädigung;
  • Nachweis des Einkommensausfalls während und nach der medizinischen Behandlung.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

In Strafverfahren trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ihre eigenen Anwaltskosten. Finanziell bedürftige Parteien können jedoch Prozesskostenhilfe beantragen. In diesem Fall trägt der Staat sämtliche Kosten.

Das Opfer hat außerdem die Möglichkeit, eine Verfahrensentschädigung zu beantragen. Kosten für die Heranziehung von Sachverständigen trägt in der Regel der Beschuldigte.

Für beim Justizminister eingereichte Entschädigungsanträge fallen keine Gerichtsgebühren an.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Das Opfer kann vor und/oder während des Verfahrens einen Rechtsbeistand nach den luxemburgischen Rechtsvorschriften erhalten. Dazu ist ein nationales Formblatt auszufüllen, das von der Website der Luxemburger Anwaltskammer (Barreau de Luxembourg) unter folgender Adresse heruntergeladen werden kann: Link öffnet neues Fensterhttps://www.barreau.lu/le-barreau/assistance-judiciaire/formulaire-d-assistance-judiciaire. Diesem Formular sind Belege dafür beizufügen, dass das Opfer nicht über die für seine Verteidigung erforderlichen Mittel verfügt. Der Antrag ist an den Vorsitzenden der Anwaltskammer des Gerichtsbezirks zu schicken, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Der Vorsitzende der Anwaltskammer entscheidet über die Gewährung der Prozesskostenhilfe.

Die Stellen für Rechtsauskünfte und Rechtsberatung stehen jedem offen. Sie können sich an die juristische Beratungsstelle (Service d’Accueil et d’Information juridique) wenden, die Ihnen kostenfrei Rechtsauskünfte erteilt. Link öffnet neues Fensterhttps://www.justice.public.lu/fr/aides-informations/accueil-info-juridique/

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Hat das Opfer einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht und wurde der Straftäter im Strafverfahren freigesprochen, weil es sich bei den fraglichen Handlungen nicht um eine Straftat handelt, entscheidet das Gericht trotzdem, ob das Fehlverhalten des Beschuldigten für die Verletzung des Opfers ursächlich ist. Ist dies der Fall, verpflichtet das Gericht den Beschuldigten zur Zahlung von Schadensersatz. Hat das Opfer jedoch den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Beschuldigten und seiner Verletzung nicht nachweisen können, wird der Antrag des Opfers abgewiesen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Das Opfer kann gegen die Entscheidung des Strafgerichts Beschwerde einlegen.

Außerdem kann das Opfer einen Entschädigungsantrag beim Justizminister einreichen und hat auch bei Nichtverurteilung des Beschuldigten Anspruch auf Entschädigung – sofern es Opfer einer Straftat ist –, wenn der Straftäter nicht ermittelt wurde, oder dessen Identität zwar ermittelt wurde, er aber nicht auffindbar oder zahlungsunfähig ist.

Findet kein Gerichtsverfahren statt, kann der Justizminister auf Grundlage der vom Gericht festgelegten Entschädigung eine feste Entschädigungssumme gewähren und/oder ein Sachverständigengutachten auf Kosten des Ministeriums in Auftrag geben, um die Höhe der zu leistenden Entschädigung zu bestimmen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Aufgabe des Strafgerichts ist es, das Schädigungsausmaß zu beziffern. An der Beitreibung des zugesprochenen Schadensersatzes und etwaigen Zinsen ist es nicht beteiligt.

Nach der endgültigen Entscheidung muss das Opfer selbst die notwendigen Schritte einleiten, um die Zahlung des Schadensersatzes und etwaiger Zinsen durch den Straftäter zu erwirken.

Zumeist beaufsichtigt der Rechtsanwalt des Opfers die Erfüllung der Schadensersatzforderung, zunächst mit gütlichen Mitteln durch Kontaktaufnahme mit dem Rechtsanwalt des Straftäters, später durch Vollstreckung des Urteils durch einen Gerichtsvollzieher.

Verurteilt das Gericht den Täter auf Bewährung und verpflichtet es ihn gleichzeitig zur Zahlung einer Entschädigung, so prüft die für die Strafvollstreckung zuständige Generalstaatsanwaltschaft, ob der verurteilte Täter dieser Verpflichtung nachkommt.

Letzte Aktualisierung: 03/04/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Ungarn

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Im Rahmen eines Strafverfahrens hat das Opfer insbesondere die Möglichkeit, während der Gerichtsverhandlung nach der Anklageerhebung einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz eines aufgrund einer Straftat entstandenen Schadens oder Verlusts geltend zu machen. Der Antrag kann auf Schadenersatz, Rückgabe eines Gegenstands oder eine Geldzahlung gestellt werden. Das Opfer kann den Antrag beim Gericht erster Instanz bis zum Zeitpunkt des Verfahrensschritts vorbringen, bei dem es erstmals vor Gericht erscheint. Das Gericht informiert das Opfer über die entsprechenden Verfahrensschritte. Bringt das Opfer seinen Antrag nicht vor, werden etwaige Begründungen für dieses Versäumnis später nicht akzeptiert.

Für zivilrechtliche Anträge gelten gesetzlich festgelegte Formvorschriften. Der Antrag muss Folgendes beinhalten: Angaben zum Beschuldigten, gegen den das Opfer den zivilrechtlichen Anspruch geltend macht, ein ausdrückliches Ersuchen um Entscheidung des Gerichts in der Sache und insbesondere über den geforderten Betrag bzw. die geforderte Menge, die Rechtsgrundlage des Antrags, die dem geltend gemachten Recht und dem Entscheidungsersuchen zugrunde liegenden Tatsachen, sowie Art und Ort der Entschädigungsleistung für den Fall, dass das Gericht in der Zivilsache entscheidet.

Darüber hinaus kann das Opfer die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs auch vor der Anklageerhebung, d. h. vor der gerichtlichen Verhandlung eines Strafverfahrens ankündigen. Kommt es zur Anklageerhebung, dann übermittelt die Staatsanwaltschaft die entsprechende Erklärung des Opfers an das Gericht.

Das Gericht entscheidet im Rahmen des Strafverfahrens in der Sache über die Zivilklage. Ist dies aus gesetzlichen Gründen nicht möglich, verweist es die Klage auf einen anderen Rechtsbehelf, mit der Folge, dass der Anspruch in einem Strafverfahren nicht geltend gemacht werden kann.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Eine Zivilklage kann nach der Anklageerhebung eingereicht werden; die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs kann jedoch schon vor der Anklageerhebung während der Ermittlungen angekündigt werden.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

In der Strafprozessordnung sind die wesentlichen Elemente eines zivilrechtlichen Antrags dargelegt. Bestimmte Formvorschriften gelten jedoch nicht.

Hinsichtlich der Sache kann der zivilrechtliche Antrag auf Schadenersatz, die Rückgabe eines Gegenstands oder eine Geldzahlung gestellt werden. Im zivilrechtlichen Antrag ist die Identität des Beschuldigten anzugeben, gegen den sich der Anspruch richtet. Außerdem muss das Gericht ausdrücklich um eine Entscheidung ersucht werden. Im Vorbringen sind der geforderte Betrag bzw. die geforderte Menge anzugeben. In diesem Zusammenhang kann für Schäden, die dem Geschädigten unmittelbar infolge der Straftat entstanden sind, auch eine zivilrechtliche Entschädigung beantragt werden. Neben der Wertminderung von Vermögenswerten gehören dazu auch gegebenenfalls entgangene Einnahmen und Zinsen aus dem Schadenersatzanspruch. Ferner sind im Antrag das vom Geschädigten geltend gemachte Recht und die Antragsbegründung anzugeben.

Enthält die Zivilklage nicht die drei vorstehend genannten wesentlichen und für eine Gerichtsentscheidung erforderlichen Elemente (Identität des Beschuldigten, ausdrückliches Ersuchen und geltend gemachtes Recht), verweist das Gericht den Antrag nach Feststellung dieser Mängel unverzüglich auf einen anderen Rechtsbehelf.

Gleiches tritt ein, wenn andere Elemente einer Zivilklage fehlen (die dem Antrag und dem geltend gemachten Recht zugrunde liegenden Tatsachen, Angaben zu Art und Ort der Zahlung), jedoch mit dem Unterschied, dass das Gericht den Fall erst in seiner endgültigen Entscheidung und nicht sofort nach Feststellung der Mängel weiterverweist.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Das Gesetz sieht für solche Anträge kein Formular vor.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Das Gesetz schreibt nicht vor, welche Belege zur Begründung eines Antrags benötigt werden. Befasst sich ein Gericht mit einem zivilrechtlichen Antrag und setzt es diesen durch, so werden die in der Fallakte enthaltenen Unterlagen von Amts wegen unabhängig davon berücksichtigt, ob die Belege vom Opfer vorgelegt wurden oder aus anderer Quelle stammen. Die Beweiskraft der Belege ist nicht gesetzlich geregelt. Alle gesetzlich vorgesehenen Belege können in Strafverfahren frei verwendet werden.

Somit schreibt das Gesetz – abgesehen von der Pflicht zur Vorlage von Tatsachen zur Begründung des Anspruchs – nicht vor, welche Belege zur Begründung einer Zivilklage beigebracht werden müssen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Stellt ein Geschädigter im Rahmen eines Strafverfahrens einen zivilrechtlichen Antrag, dann kommt er auf dieser Grundlage nur für die mit dem Antrag und der Rechtsmitteleinlegung verbundenen Kosten auf. Allerdings hat das Opfer in dem Fall ein Recht auf Zahlungsaufschub und ist dadurch von der Vorauszahlung der Gebühren befreit.

Die Kosten werden grundsätzlich anhand des Wertes des Gegenstands der Zivilklage zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung errechnet. Die Gebühr beträgt 6 % der Berechnungsgrundlage, jedoch mindestens 15 000 HUF und höchstens 1 500 000 HUF.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörde sind verpflichtet, das Opfer über seine Rechte und Pflichten aufzuklären. Ist darüber hinaus eine spezialisierte Rechtsberatung erforderlich oder muss ein Vorbringen (Ersuchen, Antrag, Protokoll, Strafantrag o. Ä.) erstellt werden, damit ein Verfahren zur Wiedergutmachung eines Schadens eingeleitet wird, der aufgrund einer Straftat oder einer Verletzung von Rechten oder Interessen infolge einer Straftat entstanden ist, stellt der Staat dem Opfer auf Wunsch einen Rechtsbeistand zur Seite oder bietet ihm eine Rechtsberatung an. Die Kosten für diese Leistungen trägt anstelle des Opfers der Staat, wenn das verfügbare monatliche Nettoeinkommen des Opfers die Höhe der Mindestrente nicht übersteigt und das Opfer kein Vermögen besitzt, oder wenn die Verwendung eines solchen Vermögens im Vergleich zu dem durch die Rechtsberatung zu erwartenden Vorteil unverhältnismäßig wäre. Die Rechte des Opfers gelten unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das Gericht weist die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs in Strafverfahren zurück, indem es den Anspruch in den unten genannten gesetzlich vorgesehenen Fällen an einen anderen Rechtsbehelf verweist. Der Anspruch des Opfers kann dann nicht in einem Strafverfahren durchgesetzt werden, sondern muss in einem Zivilverfahren verhandelt werden. Das Gericht verweist einen Zivilanspruch auf einen anderen Rechtsbehelf, wenn die Verantwortlichkeit des nach dem Strafrecht oder wegen einer geringfügigen Straftat Angeklagten aufgrund der Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruchs nicht festgestellt wurde. Die gleiche Folge tritt ein, wenn die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs gesetzlich ausgeschlossen ist oder der entsprechende Antrag zu spät gestellt wurde. In Fällen bestimmter Eigentumsdelikte gegen Immobilien, in denen das Opfer als provisorische Maßnahme zusätzlich die Räumung der Immobilie beantragt hat, kann ein gleichzeitig eingereichter zivilrechtlicher Antrag nicht im Rahmen des Strafverfahrens verhandelt werden. Zivilrechtliche Ansprüche können auch dann nicht im Strafverfahren durchgesetzt werden, wenn ein Hinderungsgrund nach der Zivilprozessordnung vorliegt. Ein solches Hindernis kann vorliegen, wenn das Opfer einen Antrag auf Ausschluss des Richters oder des Gerichts aus Gründen stellt, die in der Zivilprozessordnung festgelegt aber nicht in der Strafprozessordnung aufgeführt sind. Gleiches gilt, wenn in einer anderen auf denselben Sachverhalt gestützten Sache die Rechtsfolgen des Antrags wirksam geworden sind, wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist oder wenn das Opfer oder der Beschuldigte nicht die für ein Zivilverfahren erforderliche Rechtsfähigkeit besitzt. Gerichtlich nicht durchsetzbare zivilrechtliche Ansprüche können ebenfalls nicht in einem Strafverfahren durchgesetzt werden. Ist der Zivilkläger kein Opfer im Sinne der Strafprozessordnung, kann er seinen Anspruch im Strafverfahren nicht geltend machen. Ferner kann in einem Strafverfahren nicht über eine im Rahmen eines Zivilverfahrens erzielte Einigung zwischen Opfer und Beschuldigtem entschieden werden. Darüber hinaus kann nicht über einen zivilrechtlichen Anspruch in der Sache entschieden werden, wenn das Strafverfahren dadurch erheblich verzögert würde oder dies aus anderen Gründen ausgeschlossen ist. Außerdem wird in Strafverfahren nicht über zivilrechtliche Ansprüche entschieden, die nicht den Vorschriften entsprechen. Sie werden daraufhin vom Gericht an andere Rechtsbehelfe zur Wiedergutmachung verwiesen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Der Verweis des zivilrechtlichen Anspruchs an andere Rechtsbehelfe zur Wiedergutmachung ist nicht anfechtbar.

Die Befriedigung eines zivilrechtlichen Anspruchs in Strafverfahren kann durch eine Reihe anderer Entschädigungsmaßnahmen erleichtert werden. Diesen Maßnahmen ist gemeinsam, dass der zivilrechtliche Anspruch des Opfers nicht gerichtlich durchgesetzt wird. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Befriedigung des zivilrechtlichen Anspruchs durch den Beschuldigten mit dessen Einverständnis zu erwirken, was unter Umständen zur Herabsetzung der Strafe oder zur Einstellung des Strafverfahrens führt. Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Staatsanwaltschaft, Maßnahmen dieser Art zu ergreifen; das Opfer hat jedoch das Recht, Entscheidungen in diesem Sinne zu beantragen. Dazu gehören die Aussetzung des Verfahrens zur Durchführung einer Mediation, eine bedingte Aussetzung durch den Staatsanwalt sowie eine Vereinbarung oder ein Vergleich zwischen dem Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft. Zwar hat dies zur Folge, dass das Opfer seinen Anspruch nicht mit direkten staatlichen Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann, doch der Beschuldigte ist möglicherweise wesentlich eher bereit, den Anspruch des Opfers freiwillig zu befriedigen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Zur Sicherung eines zivilrechtlichen Anspruchs kann das Opfer einen Antrag auf vorsorgliche Beschlagnahme des dem Opfer zustehenden Eigentums oder Vermögens des Beschuldigten stellen, bevor im Strafverfahren über den Zivilanspruch entschieden wird. Dies ist noch vor der Anklageerhebung möglich, wenn das Opfer die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs angekündigt hat und die entsprechende Erklärung den Formvorschriften einer Zivilklage entspricht. In diesem Fall können das Gericht oder, wenn eine Verzögerung unzumutbar wäre, die Staatsanwaltschaft oder die Ermittlungsbehörde die vorsorgliche Beschlagnahme provisorisch anordnen.

Auf Wunsch des Opfers, das die Vollstreckung beantragt hat, erlässt das Gericht nach der Bestätigung des zivilrechtlichen Anspruchs in einer endgültigen Entscheidung einen Vollstreckungstitel. Kann der Vollstreckungstitel zur Befriedigung des Anspruchs noch nicht erlassen werden und geht das Opfer, das die Vollstreckung beantragt, davon aus, dass der Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt nicht durchsetzbar ist, kann das Gericht auf Antrag des Opfers vorsorglich die geforderten Geldbeträge sichern oder bestimmte Gegenstände beschlagnahmen.

Letzte Aktualisierung: 19/03/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

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Entschädigung durch den Täter - Malta

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Sie können vor einem Zivilgericht (Qorti Ċivili) Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Sie sollten Ihren Antrag in Verbindung mit den Schlussanträgen vorbringen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Sie können einen Antrag auf Ersatz eines materiellen Schadens stellen und dafür Begleitunterlagen einreichen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein, es gibt kein besonderes Formular.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Einkommensnachweise, Rechnungen, Schätzungen und andere einschlägige Begleitunterlagen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Ja, es fallen geringfügige Kosten an.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Ja, Sie können einen Rechtsbeistand erhalten.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Im Falle eines Freispruchs.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Dies ist gegebenenfalls durch Einschalten eines Staatsanwalts möglich.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Durch Ausstellung eines gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungstitels (beispielsweise einer Beschlagnahmeanordnung oder eines Pfändungsbescheides usw.) kann Ihnen ein Rechtsbeistand helfen, den Erhalt der Entschädigung sicherzustellen.

Letzte Aktualisierung: 19/06/2023

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Entschädigung durch den Täter - Niederlande

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Sie können während des Strafverfahrens einen Entschädigungsanspruch geltend machen. Wenn Sie in einer Strafsache Schadensersatz vom mutmaßlichen Täter verlangen möchten, können Sie das Entschädigungs-Antragsformular Link öffnet neues FensterVerzoek tot schadevergoeding ausfüllen. Hinweise und Ratschläge zum Ausfüllen des Antrags finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland). Die Niederländische Opferhilfe kann Ihnen helfen, die Schadenshöhe zu bewerten.

Es ist auch möglich, in einem Zivilverfahren Schadensersatz vom Täter zu verlangen. Ein solches Verfahren wird in der Regel erst eingeleitet, wenn es sich als unmöglich erwiesen hat, eine Entschädigung auf andere Weise zu erhalten.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Beschließt der Staatsanwalt, den Verdächtigen strafrechtlich zu verfolgen, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Das Link öffnet neues FensterFormular für den Antrag auf Entschädigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Die Staatsanwaltschaft wird Sie auffordern, das ausgefüllte Formular innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Wenn Sie das Formular nicht innerhalb von 14 Tagen zurücksenden können, wenden Sie sich bitte an die Link öffnet neues FensterKontaktstelle der Opferhilfe (Slachtofferloket)‚ um eine Verlängerung zu beantragen.

Hinweise und Ratschläge dazu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Bitte geben Sie auf dem Link öffnet neues FensterEntschädigungsantrag an, welche Schäden Ihnen entstanden sind. Materielle Schäden, d. h. Schäden, für die ein genauer Betrag angegeben werden kann, sind in Frage 4a des Formulars einzutragen. Wenn Sie auch an psychischen und/oder körperlichen Beschwerden leiden, können Sie für die infolge des Vorfalls erlittenen Schmerzen und Leiden Schadensersatz für immaterielle Schäden verlangen. Immaterielle Schäden sind in Frage 4b anzugeben. Seelische Schäden sind in Frage 4c anzugeben. Darunter fallen seelisches Leid, Trauer und Beeinträchtigung der Lebensqualität, die eine Person infolge des Todes oder einer Verletzung eines Angehörigen erleidet. In einigen Fällen können die unmittelbaren Angehörigen eines verstorbenen Opfers oder die Angehörigen eines schwer und dauerhaft verletzten Opfers eine Entschädigung für seelische Schäden erhalten.

Nähere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe. Die Niederländische Opferhilfe kann Ihnen helfen, die Schadenshöhe zu bewerten.

Wenn Sie nicht selbst Opfer der Straftat sind, aber Kosten für das Opfer übernommen haben (z. B. Reisekosten, medizinische Kosten oder eine Rechnung für Reparaturen), können Sie diese Kosten auch mit Hilfe des Formulars geltend machen. In diesem Fall sollte dieser „übertragene Schaden“ nicht auf dem Antragsformular des Opfers, sondern mit Hilfe eines getrennten Formulars angegeben werden, das Sie bei Ihrer örtlichen Link öffnet neues FensterKontaktstelle der Opferhilfe erhalten.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Wenn Sie in einer Strafsache Schadensersatz vom mutmaßlichen Täter verlangen möchten, können Sie das Entschädigungs-Antragsformular Link öffnet neues FensterVerzoek tot schadevergoeding ausfüllen. Nähere Informationen zum Ausfüllen des Antrags finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Hinweise und Ratschläge dazu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Informationen zu Gerichtsgebühren und sonstigen Kosten finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Informationen zu verfügbarem Rechtsbeistand vor bzw. während des Verfahrens finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Hinweise und Ratschläge dazu finden Sie auf der Website der Link öffnet neues FensterNiederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Ja, gegen eine solche Entscheidung können Sie Beschwerde einlegen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Mit der Strafvollstreckung wird begonnen, sobald die Verurteilung des Täters rechtskräftig ist. Ist der Täter verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen, so weist die Staatsanwaltschaft das zentrale Justizinkassobüro Link öffnet neues FensterCJIB (Centraal Justitieel Incassobureau) an, die Entschädigung in Ihrem Namen einzuziehen. Hat der Täter den geschuldeten Betrag 8 Monate nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts noch nicht gezahlt, kann der Staat Ihnen einen Teil der Entschädigung in Form eines Vorschusses auszahlen. Das CJIB wird Sie diesbezüglich anschreiben. Bei Fragen zum Erhalt eines Vorschusses wenden Sie sich bitte an die Link öffnet neues FensterNiederländische Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).

Letzte Aktualisierung: 26/10/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Österreich

Ein eigenes Formular für einen Privatbeteiligtenanschluss besteht nicht, die Erklärung kann formfrei erfolgen. In den bestehenden Protokollformularen für Zeug*innenvernehmungen wird abgefragt, ob die Person sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte*r anschließen möchte. Sofern dies bejaht und kurz begründet wird, ist dies für einen Privatbeteiligtenanschluss ausreichend.

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen eine*n Straftäter*in erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Ein Opfer einer Straftat hat das Recht, Ersatz des durch die Straftat erlittenen Schadens oder eine Entschädigung für die Beeinträchtigung seiner strafrechtlich geschützten Rechtsgüter zu begehren. Zur Geltendmachung seines Anspruchs kann das Opfer erklären, sich dem Strafverfahren anzuschließen. Durch diese Erklärung („Privatbeteiligtenanschluss“) wird das Opfer zur bzw. zum Privatbeteiligten im Strafverfahren. Wenn die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt von der Verfolgung zurücktritt, kann die bzw. der Privatbeteiligte im Wege der Subsidiaranklage das Verfahren weiterführen.

Je nach Verfahrenslage kann der Privatbeteiligtenanschluss entweder bei der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht formlos sowohl mündlich als auch schriftlich eingebracht werden (§ 67 Abs. 3 StPO).

Alternativ können Opfer ihre Ansprüche im Rahmen eines Zivilprozesses geltend machen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Der Privatbeteiligtenanschluss kann bis zum Schluss des Beweisverfahrens in der Hauptverhandlung abgegeben werden. Da damit bestimmte über die Opferrechte hinausgehende Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte im Strafverfahren verbunden sind (z.B. Beweisantragsrecht, Recht auf Ladung zur Hauptverhandlung), kann ein Privatbeteiligtenanschluss bereits in einem frühen Verfahrensstadium sinnvoll sein.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Im Privatbeteiligtenanschluss sind die geltend gemachten Ansprüche zu begründen. Bis zum Schluss des Beweisverfahrens in der Hauptverhandlung ist der Anspruch konkret zu beziffern. Dabei kann auch nur ein Teil des Schadens geltend gemacht werden.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Ein eigenes Formular für einen Privatbeteiligtenanschluss besteht nicht, die Erklärung kann formfrei erfolgen. In den bestehenden Protokollformularen für Zeug*innenvernehmungen wird abgefragt, ob die Person sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte*r anschließen möchte. Sofern dies bejaht und kurz begründet wird, ist dies für einen Privatbeteiligtenanschluss ausreichend.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Spätestens zur Verhandlung, aber am besten schon bei der Anzeige bzw. Vernehmung durch die Kriminalpolizei sollten vorhandene Beweismittel angegeben oder beigebracht werden. Dies sind beispielsweise:

  • Fotos,
  • Krankenbefunde,
  • Rechnungen,
  • Kostenvoranschläge etc.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Grundsätzlich entstehen im Strafverfahren für Privatbeteiligte (mit Ausnahme allfälliger Kosten gewählter Vertreter*innen) keine Kosten. Anderes gilt nur, wenn die bzw. der Privatbeteiligte das Strafverfahren durch eine wissentlich falsche Anzeige veranlasst hat oder bei Subsidiaranklage im Falle des Freispruchs der bzw. des Angeklagten.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Im Strafverfahren gibt es für Privatbeteiligte keine Rechtsanwaltspflicht. Bestimmte Opfer, insbesondere solche, die durch die Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung beeinträchtigt worden sein könnten, können juristische Prozessbegleitung (rechtliche Beratung und Vertretung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt) verlangen, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist (§ 66b Abs. 1 StPO). Diese juristische Prozessbegleitung ist für die Opfer kostenfrei.

Bei finanzieller Bedürftigkeit können auch andere Opfer die Beigebung einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe beantragen, sofern dies im Interesse der Rechtspflege, insbesondere zur Durchsetzung der Ansprüche zur Vermeidung eines nachfolgenden Zivilverfahrens, erforderlich ist (§ 67 Abs. 7 StPO).

Im Zuge eines in Österreich geführten Strafverfahrens gilt dies auch für im Ausland lebende Personen sowie für Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen die bzw. den Täter*in ab- oder zurückweisen?

Der Privatbeteiligtenanschluss ist zurückzuweisen, wenn er offensichtlich unberechtigt ist, verspätet abgegeben wurde oder die Höhe des Schadenersatzes oder der Entschädigung nicht rechtzeitig beziffert wird (§ 67 Abs. 4 StPO). Über die Zurückweisung der Anschlusserklärung entscheidet bis zur Einbringung der Anklage die Staatsanwaltschaft, danach entscheidet das Gericht (§ 67 Abs. 5 StPO).

Endet die Hauptverhandlung mit Urteil, so hat das Gericht auch über geltend gemachte privatrechtliche Ansprüche zu entscheiden. Bei Freispruch der bzw. des Angeklagten muss der Privatbeteiligte mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden, ein Privatbeteiligtenzuspruch kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Bei Schuldspruch der bzw. des Angeklagten kann entweder (i) ein Zuspruch des geltend gemachten Anspruchs (zur Gänze oder teilweise) ergehen oder (ii) eine Verweisung auf den Zivilrechtsweg erfolgen. Eine Verweisung auf den Zivilrechtsweg trotz Schuldspruch der bzw. des Angeklagten erfolgt, wenn (und soweit) sich die privatrechtlichen Ansprüche trotz vollständiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen als nicht berechtigt erweisen oder die Ergebnisse des Strafverfahrens keine ausreichende Grundlage für eine auch nur teilweise Beurteilung des privatrechtlichen Anspruchs bieten, es sei denn, dass die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen durch eine die Entscheidung in der Schuld- und Straffrage nicht erheblich verzögernde Beweisaufnahme ermittelt werden können.

Eine Abweisung der privatrechtlichen Ansprüche ist im Strafverfahren nicht zulässig, das heißt die bzw. der Privatbeteiligte kann ihre bzw. seine Ansprüche noch vor dem Zivilgericht geltend machen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Gegen die Zurückweisung des Privatbeteiligtenanschlusses durch die Staatsanwaltschaft kann Einspruch wegen Rechtsverletzung (§ 106 StPO), gegen die Zurückweisung durch das Gericht kann Beschwerde (§ 87 Abs. 1 StPO) erhoben werden.

Gegen die Verweisung auf den Zivilrechtsweg aufgrund eines Freispruchs des Angeklagten steht der bzw. dem Privatbeteiligten (eingeschränkt) die Nichtigkeitsbeschwerde bzw. Berufung wegen Nichtigkeit zu, bei Verweisung auf den Zivilrechtsweg trotz Verurteilung des Angeklagten kann Berufung wegen der privatrechtlichen Ansprüche erhoben werden.

Außerhalb des Strafverfahrens steht stets die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg offen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen die bzw. den Täter*in vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Gemäß § 1 Z 1 der Exekutionsordnung (EO) sind rechtskräftige Erkenntnisse der Strafgerichte über die privatrechtlichen Ansprüche Exekutionstitel im Sinne der EO. Jedes Exekutionsverfahren setzt einen gültigen Exekutionstitel voraus. Die Exekution ist beim zuständigen Bezirksgericht zu beantragen, woraufhin bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Exekution mit Beschluss bewilligt wird. Auf Antrag der bzw. des Anspruchsberechtigten werden Vollzugshandlungen vorgenommen, z.B. Fahrnisse verwertet, Forderungen der bzw. dem betreibenden Gläubiger*in überwiesen oder Liegenschaften zwangsversteigert.

Die österreichische Justiz stellt unter dem folgenden Link für das Exekutionsverfahren Formulare zur Verfügung:

Link öffnet neues Fensterhttps://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Exekution.aspx

Nach Bewilligung der Exekution wird das Exekutionsverfahren grundsätzlich von Amts wegen von einer bzw. einem Richter*in oder Rechtspfleger*in geführt. Die Vollzugshandlungen werden von Gerichtsvollzieher*innen gesetzt, die in Österreich Justizbedienstete sind. Die bzw. der Gläubiger*in wird nur zu weiteren Anträgen aufgefordert, wenn ohne diese dem Gericht oder der bzw. dem Gerichtsvollzieher*in die Weiterführung des Verfahrens nicht möglich ist oder wenn die Amtshandlung mit Kosten verbunden ist.

Die Exekution wird in der Regel so lange geführt, bis sie erfolgreich abgeschlossen oder eingestellt wurde, weil der Schuldner an die bzw. den Gläubiger*in während des Verfahrens seine Schuld gezahlt hat.

Letzte Aktualisierung: 16/05/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Polen

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Der Antrag kann nur bei einem Zivilgericht eingereicht werden. Eine Klageerhebung im Strafverfahren ist nicht zulässig, es bestehen aber andere Möglichkeiten, um vor einem Strafgericht eine Wiedergutmachung zu erwirken.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Ein Zivilverfahren gegen den Straftäter kann unabhängig von einem anhängigen Strafverfahren eingeleitet werden. Bitte beachten Sie aber, dass das Zivilverfahren unter Umständen bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt wird. Reichen Sie den Antrag nach Abschluss eines Strafverfahrens ein, in dem der Straftäter verurteilt wird, führt das Zivilgericht keine erneute Beweisaufnahme durch, sondern erkennt die Feststellungen des Strafgerichts an.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Sie können vor dem Zivilgericht sowohl für tatsächlich erlittene Verluste als auch für entgangene Gewinne eine Entschädigung beantragen. Sie sollten die vom Straftäter geforderten Beträge angeben und erklären, worauf sich die Beträge beziehen und wie Sie sie berechnet haben.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Für solche Anträge gibt es kein besonderes Formular.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Bei Vorlage einer Verurteilung sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Das Zivilgericht ist an die Feststellungen des Strafgerichts gebunden. Sie können zusätzliche Schadensersatzforderungen stellen, sofern Sie nachweisen können, dass Ihr Anspruch begründet ist. Zur Bekräftigung der Gültigkeit Ihrer Ansprüche können Sie Zeugenerklärungen oder Belege wie Rechnungen und Gutachten vorlegen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Für die Einreichung einer Zivilklage fallen in der Regel entsprechende Gerichtsgebühren an. Sie können aber eine Befreiung von den Gerichtsgebühren beantragen, wenn Sie nachweislich nicht dafür aufkommen können.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Sollten Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben Sie die Möglichkeit, einen gerichtlich bestellten Vertreter zu beantragen. Dazu sollten Sie einen Antrag an das Gericht stellen und Informationen über Ihre finanzielle Situation (auf einem besonderen Formular) beifügen.

Sie können auch dann eine Entschädigung beantragen, wenn Ihr ständiger Wohnsitz nicht in Polen ist.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Der Antrag kann nur bei einem Zivilgericht eingereicht werden. Das Gericht weist Ihren Antrag ab, wenn Sie nicht nachweisen, dass der Straftäter den Schaden verursacht hat, oder wenn Sie die geltend gemachte Schadenssumme nicht belegen. Liegt Ihrem Antrag hingegen eine strafrechtliche Verurteilung bei, in der die Schuld des Straftäters festgestellt wird, kann das Zivilgericht den Antrag nicht abweisen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Sie können gegen das Urteil eines Zivilgerichts erster Instanz (sąd cywilny I instancji) vor einem zweitinstanzlichen Gericht (sąd II instancji) Rechtsmittel einlegen. Falls Sie nicht von einem Rechtsanwalt vertreten werden, informiert Sie das Gericht darüber, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

Im Strafverfahren haben Sie folgende Möglichkeiten, um eine Wiedergutmachung zu erwirken:

  1. Sie können beantragen, dass dem Straftäter eine Ausgleichsmaßnahme (Verpflichtung zur Wiedergutmachung des Schadens oder zur Entschädigung der erlittenen Verletzung) auferlegt wird; ist die Anordnung dieser Maßnahmen gegenüber dem Straftäter mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, kann ihn das Gericht stattdessen zu einer Schadensersatzzahlung (nawiązka) verpflichten; der Antrag kann mündlich in einer Verhandlung oder schriftlich gestellt werden; Ihrem Antrag wird stattgegeben, wenn der Straftäter verurteilt wird, d. h. wenn er der Straftat, die den Ihnen entstandenen Schaden verursacht hat, für schuldig befunden wird;
  2. wird der Straftäter schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, kann ihn das Gericht anweisen, den Ihnen infolge der Straftat entstandenen Schaden ganz oder teilweise wiedergutzumachen, sofern ihm keine Ausgleichsmaßnahme auferlegt wird;
  3. im Falle der bedingten Einstellung des Verfahrens ist das Gericht verpflichtet, den Straftäter zur vollständigen oder teilweisen Wiedergutmachung des Schadens anzuweisen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Wird der Straftäter zur Wiedergutmachung des Schadens angewiesen, erhalten Sie vom Gericht eine Kopie der entsprechenden Entscheidung. Kommt der Straftäter seiner Wiedergutmachungspflicht nicht nach und wurde er zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, können Sie einen Antrag auf Strafvollstreckung stellen.

Wurde das Strafverfahren bedingt eingestellt und kommt der Straftäter seiner Wiedergutmachungspflicht nicht nach, muss er mit der Wiederaufnahme des Verfahrens und einer Verurteilung rechnen. Das Gericht entscheidet hierüber in einer Sitzung, an der Sie teilnehmen können.

Das zivilrechtliche Urteil, in dem Ihnen eine Entschädigung zugesprochen wurde, wird durch eine Vollzugsbehörde – d. h. durch den Gerichtsvollzieher (komornik) – vollstreckt.

Letzte Aktualisierung: 12/12/2023

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Entschädigung durch den Täter - Portugal

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

In Portugal sind Anträge auf Entschädigung grundsätzlich im Rahmen des Strafverfahrens zu stellen. Die dem Strafverfahren zugrunde liegenden Straftatbestände können auch einen zivilrechtlichen Haftungsgrund darstellen, soweit sie Interessen verletzen, die nach dem Zivilrecht einen Anspruch auf Ersatz für Sachschäden begründen.

Die portugiesische Strafprozessordnung sieht den Grundsatz des Verfahrensbeitritts vor, wonach eine auf einer Straftat beruhende zivilrechtliche Schadensersatzklage im Rahmen des zugehörigen Strafverfahrens vorzubringen ist und nur in den gesetzlich und in der Strafprozessordnung vorgesehenen Fällen in einem gesonderten Verfahren vor einem Zivilgericht entschieden werden darf.

Eine Person mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die in einem anderen Staat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat Opfer einer Straftat geworden ist, kann den Entschädigungsantrag bei der Behörde einreichen, die in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat für die Prüfung solcher Anträge und die Entscheidung darüber zuständig ist. Diese Behörde ist verpflichtet, den Antrag an die zuständige Behörde des Staates zu übermitteln, in dem die Straftat begangen wurde.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Möchte das Opfer einen Schadensersatzanspruch geltend machen, so hat es dies unmittelbar nach Vorbringen seiner Beschwerde oder vor Abschluss der Ermittlungen zu erklären. Daraufhin wird dem Opfer die Anklageschrift zugestellt und es hat 20 Tage Zeit, seinen Antrag einzureichen.

Auch wenn kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht wurde, kann der Richter den Beschuldigten von Amts wegen und unter Berücksichtigung der Umstände des Opfers zur Zahlung von Schadensersatz für bestimmte Schäden verurteilen, sofern das Opfer dem nicht widerspricht.

Im Falle eines Gewaltverbrechens können Schadensersatzansprüche noch bis zu einem Jahr nach der endgültigen Entscheidung angemeldet werden.

War das Opfer zum Tatzeitpunkt minderjährig, so kann der Antrag bis zu einem Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. nach der Volljährigkeitserklärung vorgebracht werden.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

In folgenden Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden:

  • Sachbeschädigung: Hierzu zählen aufgrund der Straftat entstandene Schäden (z. B. Krankenhauskosten, ärztliche Beratung, Arzneimittel usw.) und entgangene Einnahmen (z. B. Einkommensausfälle wegen Erwerbsunfähigkeit);
  • psychische Schäden: Obwohl sich diese Schäden nicht finanziell bemessen lassen, können sie finanziell entschädigt werden (etwa bei Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, der Würde oder der Ehre, die mit körperlichen Schmerzen, psychischer Belastung oder seelischem Leid einhergehen).

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein. Es genügt eine kurze Darstellung der dem Antrag zugrunde liegenden Tatsachen mit Angabe des entstandenen Schadens und des entsprechenden Werts.

Anträge mit einem geltend gemachten Betrag von über 5000 EUR unterliegen einer Gerichtsgebühr und sind von einem Rechtsanwalt vorzubringen.

Entschädigung durch den Staat

  1. Im Falle eines Gewaltverbrechens kann der Staat eine Vorauszahlung leisten. Dazu muss ein Link öffnet neues Fenstergesondertes Formular unter Angabe der beantragten Entschädigungssumme ausgefüllt werden; außerdem sind bestimmte Unterlagen beizufügen, unter anderem die Steuererklärung des Opfers und des Antragstellers (wenn es sich dabei nicht um dieselbe Person handelt) für das Jahr vor dem Tatzeitpunkt, sowie Belege für die im Formular genannten Kosten.
  2. In Fällen von häuslicher Gewalt kann der Staat eine Vorauszahlung leisten. Dazu muss ein Link öffnet neues Fenstergesondertes Formular< ausgefüllt werden, dem die unter Punkt a genannten Unterlagen beizufügen sind.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Das Opfer hat sämtliche Unterlagen vorzulegen, die den entstandenen Schaden belegen (siehe Abschnitt 1.1). Ferner sind Zeugen zu benennen, die bestätigen und bekräftigen können, dass das Opfer die angegebenen Schäden erlitten hat.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Bei Anträgen mit einem Wert von weniger als 5000 EUR fallen keine Gebühren an, und das Opfer kann den Antrag selbst einreichen.

Anträge mit einem Wert von über 5000 EUR sind von der anwaltlichen Vertretung des Opfers einzureichen und unterliegen einer Gerichtsgebühr, sofern das Opfer nicht Prozesskostenhilfe erhält.

Bei Gewaltverbrechen und in Fällen von häuslicher Gewalt wird der Antrag auf Vorauszahlung an die Kommission für den Schutz der Opfer von Gewalttaten (Comissão de Proteção às Vítimas de Crimes – CPVC, im Folgenden „Opferschutzkommission“) weitergeleitet; das Opfer ist grundsätzlich von etwaigen Gebühren und Kosten befreit.

Anträge aufgrund von Straftaten, die auf dem Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats begangen wurden, können bei der Opferschutzkommission eingereicht werden, sofern der Antragsteller seinen Wohnsitz in Portugal hat.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Ja, Sie können unter bestimmten Umständen Rechtsbeistand erhalten.

Das Opfer hat Anspruch auf eine rechtliche Begleitung und Beratung über seine Rolle während des Verfahrens.

Möchten Sie dem Verfahren als Zivilpartei beitreten, dann müssen Sie frühzeitig im Verfahren Prozesskostenhilfe beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie als Zeuge den Beistand eines Rechtsanwalts wünschen und nicht über die dazu erforderlichen finanziellen Mittel verfügen.

Sie können ferner Prozesskostenhilfe beantragen für:

  • die vollständige oder teilweise Befreiung von den Gerichtsgebühren;
  • die Bestellung eines Rechtsanwalts und Zahlung seines Honorars; oder
  • eine gestaffelte Zahlung der Gerichtsgebühren oder des Anwaltshonorars.

Hinweis: Über Anträge auf Prozesskostenhilfe entscheiden die Sozialversicherungsbehörden anhand einer Berechnungsformel, in der das Vermögen, das Einkommen und die Ausgaben des Antragstellers berücksichtigt werden. Anträge auf Prozesskostenhilfe sind auf Formularen zu stellen, die Sie bei den Sozialversicherungsämtern kostenlos erhalten. Sie können das Formular persönlich abgeben oder per Fax, per Post oder online einreichen. Bei Online-Antragstellung ist das entsprechende Link öffnet neues Fensterdigitale Formular zu verwenden. Dem Antrag sind verschiedene Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Notlage des Antragstellers beizufügen. Die Entscheidung ergeht binnen 30 Tagen. Die Antragstellung ist für das Opfer kostenfrei.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Der Antrag kann ab- oder zurückgewiesen werden, wenn wegen der Straftat keine Verurteilung erfolgt oder

wenn das Opfer den ihm entstandenen Schaden nicht nachweisen kann.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Ja. Sie können gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, sofern Sie dem Verfahren als Zivilpartei beigetreten sind.

Sie können auch auf konventionelle Maßnahmen (vor den Zivilgerichten) zurückgreifen, wenn der Antrag aus irgendwelchen Gründen nicht berücksichtigt wurde.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Zahlt der Täter die Entschädigung nicht freiwillig, kann das Opfer eine Vollstreckungsklage einreichen, um bei Gericht die Vollstreckung der Entschädigungsentscheidung zu erwirken, zum Beispiel durch Pfändung des Gehalts, von Bankkonten, Immobilien oder beweglichen Gütern bis zur Höhe der zugesprochenen Entschädigungssumme.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2024

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Entschädigung durch den Täter - Slowenien

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Eine geschädigte Partei kann in einem Strafverfahren durch Einreichen eines zivilrechtlichen Antrags (premoženjskopravni zahtevek) gegen den Straftäter eine Entschädigung erwirken.

Der zivilrechtliche Antrag (Antrag, einem Strafverfahren als Zivilpartei beizutreten) wird bei der Behörde eingereicht, bei der die Strafanzeige erstattet wurde (Regionale Staatsanwaltschaft) oder bei dem Gericht, bei dem die Sache anhängig ist.

Bei einem zivilrechtlichen Antrag kann es um eine Entschädigung, die Rückgabe eines Gegenstandes oder die Aufhebung eines bestimmten Rechtsgeschäfts gehen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Wenn ein hierzu berechtigter Antragsteller aufgrund einer Straftat einen zivilrechtlichen Antrag einreicht, wird dieser im Rahmen eines Strafverfahrens bearbeitet, sofern dies das Verfahren nicht übermäßig verzögert.

Ein zivilrechtlicher Antrag im Strafverfahren muss spätestens zum Ende der mündlichen Verhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht gestellt werden.

Wenn der Antragsteller den zivilrechtlichen Antrag nicht vor der Anklageerhebung stellt, wird er darüber informiert, dass er dies bis zum Ende der Hauptverhandlung tun kann.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Der Anspruchsberechtigte muss den Antrag spezifizieren und Begleitunterlagen beifügen (z. B. Berichte, Rechnungen, medizinische Unterlagen). Spezifizieren heißt, dass der Antragsteller die Art und den Umfang des Schadens und die Art der Wiedergutmachung so weit wie möglich angeben muss.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Der Inhalt des Antrags der verletzten Partei muss auf die übliche Weise nachgewiesen werden (d.h. durch Berichte, Rechnungen, medizinische Unterlagen).

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Ja, für jede Verfahrensstufe ist eine Gerichtsgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Streitwert abhängt.

Die Gebühr, die zu entrichten ist, wenn der Antrag auf Beitritt als Zivilpartei zum Strafverfahren (ganz oder teilweise) genehmigt wird, ist von dem Beklagten zu zahlen.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

In Gerichtsverfahren haben Ausländer (die keinen Wohnsitz in der Republik Slowenien haben) unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit oder unter den Bedingungen und in den Fällen, die in den internationalen Verträgen festgelegt sind, die für die Republik Slowenien bindend sind, Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand (Rechtsberatung, Rechtsbeistand und sonstige Rechtsdienstleistungen oder Befreiung von den Verfahrenskosten).

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das Gericht entscheidet nur dann (ganz oder teilweise) im Sinne des zivilrechtlichen Antrags, wenn der Straftäter (in einem Urteil, in dem der Beklagte schuldig gesprochen wird) verurteilt wird. In anderen Fällen (in denen die Informationen aus dem Strafverfahren keine hinreichende Grundlage für ein Urteil oder ein Teilurteil bieten) wird der verletzten Partei empfohlen, in Bezug auf die gesamte Forderung oder einen Teil der Forderung Zivilklage zu erheben, da das Strafgericht die Klage nicht abweisen kann.

Selbst wenn das Gericht ein Urteil erlässt, in dem der Beklagte freigesprochen oder die Klage abgewiesen wird, oder wenn das Gericht eine Entscheidung erlässt, die zur Aussetzung des Verfahrens oder zu seiner Einstellung führt, weist das Gericht die verletzte Partei darauf hin, dass sie den zivilrechtlichen Antrag bei einem Zivilgericht stellen soll.

Wenn das Gericht feststellt, dass es keine Zuständigkeit in Strafverfahren hat, informiert es die verletzte Partei, dass sie das zuständige Gericht über ihre Zivilklage in dem Strafverfahren unterrichten kann. Dieses leitet dann entweder ein Verfahren ein oder führt das Verfahren fort.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Nein, da die verletzte Partei das Urteil lediglich in Bezug auf die Entscheidung des Gerichts über die Kosten des Strafverfahrens anfechten kann.

Die einzigen Ausnahmen sind die Fälle, in denen der Staatsanwalt die Strafverfolgung aus den Händen der verletzten Partei als Ankläger übernommen hat. Dann kann die verletzte Partei das Urteil in allen Aspekten anfechten, auch die Entscheidung in Zivilklagen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald die Entscheidung in Bezug auf den zivilrechtlichen Antrag rechtskräftig ist, kann die verletzte Partei beantragen, dass das erstinstanzliche Gericht eine beglaubigte Kopie der Entscheidung ausstellt, in der angegeben ist, dass die Entscheidung vollstreckbar ist.

Das Urteil ist vollstreckbar, wenn es rechtskräftig wurde und die Frist für eine freiwillige Zahlung verstrichen ist. Das zuständige Gericht vollstreckt das rechtskräftige Urteil, das einen vollstreckbaren Titel darstellt, gemäß den im Vollstreckungsverfahren anzuwendenden Bestimmungen. Basierend auf dem vollstreckbaren Titel (Urteil) wird dem zuständigen Bezirksgericht ein Vollstreckungsvorschlag unterbreitet, in dem die Mittel der Vollstreckung (z. B. Pfändung des Lohns, der Geldmittel auf einem Bankkonto, der beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenstände) angegeben sind.

In einem Gerichtsverfahren haben Ausländer (die keinen Wohnsitz in der Republik Slowenien haben) unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit oder unter den Bedingungen und in den Fällen, die in für die Republik Slowenien bindenden internationalen Verträgen festgelegt sind, Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.

Letzte Aktualisierung: 12/03/2019

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Entschädigung durch den Täter - Slowakei

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Entschädigungsansprüche gegen einen Straftäter können im Strafverfahren entweder durch mündliche Erklärung zu Protokoll der Verhandlung oder durch Einreichung eines besonderen schriftlichen Antrags geltend gemacht werden. Ein Opfer, das gemäß dem Gesetz berechtigt ist, vom Täter eine Entschädigung für Schäden zu fordern, die infolge der gegen das Opfer begangenen Straftat entstanden sind, kann auch beim Gericht beantragen, dass die Zahlung der Entschädigung durch den Beklagten im Rahmen der Verurteilung angeordnet wird; das Opfer muss diesen Antrag spätestens am Ende des Ermittlungsverfahrens oder des Eilverfahrens stellen. In dem Antrag müssen die Gründe für die Forderung und die Höhe der beantragten Entschädigung aufgeführt sein. Das Opfer wird bei der Anhörung über sein Recht auf Entschädigung und über die Vorgehensweise zur Geltendmachung dieses Rechts aufgeklärt.

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Entschädigung der durch die Straftat hervorgerufenen Schäden erschwert oder verhindert werden könnte, kann die Forderung bis zur geschätzten Schadenssumme durch das Vermögen oder durch andere Eigentumsrechte des Beklagten gesichert werden. Über die Beschlagnahme von Vermögensgegenständen entscheidet das Gericht auf Antrag des Staatsanwalts oder des Opfers, außer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, in dem der Staatsanwalt auf Antrag des Opfers entscheidet. Im Ermittlungsverfahren kann der Staatsanwalt die Forderung sogar ohne Antrag des Opfers sichern, wenn der Schutz der Interessen des Opfers dies erfordert, insbesondere wenn Verzögerungsgefahr besteht.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Damit über den Entschädigungsanspruch im Strafverfahren entschieden werden kann, muss das Opfer den entsprechenden Antrag bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens oder des Eilverfahrens stellen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Damit das Gericht den Entschädigungsantrag im Strafverfahren würdigt, muss das Opfer den Antrag rechtzeitig und auf geeignete Weise stellen. Ein Entschädigungsantrag gilt als rechtzeitig eingebracht, wenn er spätestens bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens gestellt wird. Das heißt, dass der Antrag grundsätzlich vor der abschließenden Bewertung der Ermittlungsakte gestellt werden muss. In dem Entschädigungsantrag müssen die Gründe für die Forderung und die Höhe der beantragten Entschädigung aufgeführt sein. In diesem Fall ist das Gericht bei seiner Entscheidung im Strafverfahren an die von dem Opfer geltend gemachte Schadenshöhe gebunden.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Im Lauf des Ermittlungsverfahrens müssen Beweise für die Begründetheit des Entschädigungsantrags vorgelegt werden, auf deren Grundlage die Höhe des erlittenen Schadens zuverlässig festgestellt werden kann. Im Fall einer persönlichen Schädigung ist es möglich, dass im Ermittlungsverfahren ein Sachverständiger mit der Bewertung des Ausmaßes der persönlichen Schädigung beauftragt wird.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Im Strafverfahren werden keine Gebühren für einen Entschädigungsantrag erhoben.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Wenn ein Opfer einen Entschädigungsantrag stellt und nicht über ausreichende Mittel verfügt, um die damit verbundenen Kosten zu tragen, können der Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren oder der vorsitzende Richter im Hauptverfahren einen Rechtsanwalt als Vertreter des Opfers bestellen, ohne dass ein diesbezüglicher Antrag gestellt wurde, wenn sie der Ansicht sind, dass dies zum Schutz der Interessen des Opfers erforderlich ist. Das Opfer muss beweisen, dass es nicht über die ausreichenden Mittel verfügt.

Beim ersten Kontakt muss die Strafverfolgungsbehörde das Opfer in schriftlicher Form über seine Rechte in der Strafverfolgung und über Opferhilfeorganisationen und die von ihnen angebotenen Dienstleistungen aufklären. Teil dieser Dienstleistungen ist auch die Rechtsberatung.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Dies könnte passieren, wenn die erhobenen Beweise keine Anhaltspunkte für eine Feststellung der Schadensersatzpflicht liefern oder wenn für die Entscheidung über die Schadensersatzpflicht zusätzliche Beweise erforderlich sind, die über das für die Strafverfolgung erforderliche Maß hinausgehen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Ja, das Opfer kann gegen eine solche Entscheidung in Bezug auf den Entschädigungsantrag Rechtsmittel einlegen.

Wird der Beschwerde des Opfers nicht stattgegeben, kann es seine Forderung auf Entschädigung im Zivilverfahren direkt gegenüber dem Täter geltend machen.

Wer eine persönliche Schädigung durch eine vorsätzliche Gewalttat oder einen immateriellen Schaden durch bestimmte Straftaten, die die Freiheit und Würde des Menschen verletzen, oder durch eine grausame Straftat gegen eine nahestehende oder schutzbefohlene Person erlitten hat, kann beim Justizministerium einen Antrag auf Entschädigung stellen. Opfer solcher Straftaten haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn das Urteil, der Strafbefehl oder eine andere einschlägige Entscheidung noch nicht ergangen oder rechtskräftig geworden ist, sofern nach den Ergebnissen des bislang durchgeführten Ermittlungsverfahrens oder Eilverfahrens keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass eine Tat begangen wurde, die eine Gewalttat darstellt und zur persönlichen Schädigung des Opfers geführt hat. Nach Antragstellung prüft das Ministerium, ob die Ergebnisse der Ermittlungen Zweifel an den vorgetragenen Tatsachen aufkommen lassen. Bestehen Zweifel, kann kein Schadensersatz zugesprochen werden. Ein Antrag kann aus gerechtfertigten Gründen erneut gestellt werden, z. B. wenn die Ermittlungen zu lange dauern.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Versäumt es der Täter, seinen vom Gericht im Strafverfahren angeordneten Verpflichtungen nachzukommen, erwirbt das Opfer einen Vollstreckungstitel, sobald die gerichtliche Entscheidung vollstreckbar wird. Dieser dient dem Opfer dazu, die Entscheidung gegen den Täter im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens zu vollstrecken. In solchen Fällen kann das Opfer den Rechtsbeistand eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen.

Letzte Aktualisierung: 27/02/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Finnland

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Anträge auf Entschädigung, die auf eine Straftat zurückgehen, werden gewöhnlich im Rahmen desselben Verfahrens wie die Strafsache behandelt, können aber auch zur Verhandlung in einem anderen Verfahren abgetrennt werden.

Sie können den Staatsanwalt bitten, Ihren Antrag auf Entschädigung für die betreffende Straftat vor Gericht vorzutragen. Es empfiehlt sich, bereits während der Vorermittlungen die Polizei hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Staatsanwalt kann den Entschädigungsantrag in Ihrem Namen verfolgen, wenn der Fall klar und einfach gelagert ist. Bringt der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin den Entschädigungsantrag nicht vor, wird er bzw. sie Ihnen dies schriftlich mitteilen.

Sie können Ihren Antrag auf Entschädigung vor Gericht während des Strafverfahrens auch selbst verfolgen oder Sie können einen Rechtsberater damit beauftragen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Wenn Sie vom Straftäter Entschädigung verlangen, müssen Sie dies während der Vorermittlungen der Polizei, spätestens aber während der Gerichtsverhandlung dem Gericht mitteilen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Wenn Sie das Opfer einer Straftat sind, können Sie für Folgendes eine Entschädigung beanspruchen:

  • Sachen, die in Verbindung mit dem Schaden zerstört wurden oder verloren gingen;
  • notwendige Behandlungskosten und andere lebensnotwendige Kosten;
  • Einkommensausfall;
  • Schmerzen, Leiden und andere vorübergehende Probleme;
  • dauerhafte Probleme und
  • seelische Qualen. Für seelische Qualen kann eine Entschädigung gezahlt werden, wenn die betreffende Handlung
    • Ihre Freiheit, Ihren Frieden, Ihre Ehre oder Ihr Privatleben verletzte;
    • für Sie diskriminierend war;
    • Ihre persönliche Unversehrtheit verletzte oder
    • auf andere, schwerwiegende Weise gegen Ihre Menschenwürde verstieß.

Auch Ihre engen Angehörigen können Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für lebensnotwendige Kosten und Einkommensausfälle haben, die ihnen entstehen, wenn sie aufgrund der von Ihnen infolge der Straftat erlittenen Verletzungen Pflegeleistungen für Sie erbringen.

Haben Sie die Bestattung einer Person, die aufgrund einer Straftat zu Tode kam, übernommen, dann sind Sie berechtigt, vom Straftäter die Erstattung der entstandenen Bestattungskosten zu fordern. Auch die Eltern, Kinder und der Ehepartner der verstorbenen Person sowie andere, der verstorbenen Person besonders nahestehende Personen haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die ihnen entstandenen Bestattungskosten.

Das Gericht kann keine andere oder höhere Summe anordnen als das, was Sie als betroffene Partei beantragt haben. Die von Ihnen eingereichten Entschädigungsanträge sind daher die Obergrenze der anzuordnenden Entschädigung. Sie sind darüber hinaus berechtigt, Zinsen auf den von Ihnen beantragten Entschädigungsbetrag geltend zu machen. Wenn Sie zur persönlichen Klarstellung der Angelegenheit vor Gericht geladen worden sind, haben Sie Anspruch auf ein Tagegeld und eine Entschädigung für Ihre Reisekosten und Einkommensausfälle.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Ein besonderes Formular gibt es nicht.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Sie können die Höhe des Schadens nachweisen, indem Sie Quittungen für die durch die Straftat verursachten Aufwendungen vorlegen. Auch für Einkommensausfälle, Versicherungsselbstbehalte sowie Reise- und andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufklärung des Falls entstehen, für den eine Entschädigung beantragt wird, müssen Nachweise eingereicht werden.

Die Entschädigung für Schmerzen, Leiden und andere vorübergehende Probleme sowie für dauerhafte Probleme wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Verletzung, der Art und Dauer der erforderlichen Pflege und der Dauer des Problems festgesetzt. Bei dauerhaften Problemen wird die Entschädigung unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Verletzung und des Alters der Person, die unter dem betreffenden Problem leidet, berechnet. Auch eine besondere Verschlechterung der Lebensqualität der verletzten Person kann als Faktor für eine Erhöhung der zugesprochenen Entschädigung berücksichtigt werden. Um dies nachweisen zu können, benötigen Sie ärztliche Atteste, in denen die Art der Verletzungen und die zu ihrer Behandlung erforderliche Pflege erläutert werden.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Wird der Entschädigungsanspruch in Verbindung mit der vom Staatsanwalt erhobenen Anklage verfolgt, werden für die Verhandlung der Sache vor dem Amtsgericht (käräjäoikeus) keine Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt. Werden Entschädigungsansprüche in einem separaten Zivilverfahren geltend gemacht, wird für die Verhandlung der Sache eine Gerichtsgebühr erhoben.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Gewährung rechtlichen Beistands (Prozesskostenhilfe) erfüllen, können Sie sowohl für die Vorermittlungen als auch das Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe erhalten. Opfern häuslicher Gewalt, sexueller Straftaten oder schwerer Straftaten gegen das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit des Opfers kann aus staatlichen Mitteln ein Rechtsberater bezahlt werden. Auch wenn Sie nicht in Finnland wohnen, können Sie für Rechtssachen, die von finnischen Gerichten verhandelt werden, Prozesskostenhilfe erhalten.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Wenn Sie im Verlauf der Vorermittlungen gemeldet haben, dass Sie Ihren Entschädigungsantrag selbst oder mit Hilfe eines Anwalts verfolgen möchten oder wenn der Staatsanwalt Ihren Antrag nicht aufnimmt, wird das Amtsgericht Sie zu Entschädigungsansprüchen, die Sie eventuell haben, befragen. Das Amtsgericht kann eine Frist setzen, innerhalb der ihm der Entschädigungsantrag zugesandt werden muss. Wird die Einreichung eines schriftlichen Antrags versäumt, kann dies bedeuten, dass das Amtsgericht einen Entschädigungsantrag, den Sie später einreichen, nicht prüft.

Das Gericht wird Ihren Entschädigungsantrag ablehnen, wenn keine ausreichenden Beweise vorgelegt werden, um die Forderung zu belegen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Wenn Sie Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einlegen möchten, sollten Sie das betreffende Gericht innerhalb von sieben Tagen nach dem Tag, an dem das Urteil erging, davon in Kenntnis setzen. Sobald Sie das Gericht davon in Kenntnis gesetzt haben, dass das Urteil Ihre Erwartungen nicht erfüllt, können Sie beim zuständigen Rechtsmittelgericht (hovioikeus) Beschwerde einlegen. Ihr Beschwerdeschreiben muss dem Amtsgericht innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem das Urteil des Amtsgerichts erging, zugesandt werden. Als allgemeine Regel gilt, dass für eine umfassende Bearbeitung der Sache durch das Rechtsmittelgericht eine Zulassung zur Revision erforderlich ist.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Zahlt der Täter die angeordnete Entschädigung nicht freiwillig, können Sie beantragen, dass Ihre Forderung durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt wird. Hierzu müssen Sie dem Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Vollstreckung zusenden und die Gerichtsentscheidung mit der Bestätigung Ihres Anspruchs auf Schadenersatz beifügen. Der Antrag auf Vollstreckung wird bei dem Gerichtsvollzieher gestellt, der für den Ort, an dem der Schuldner lebt oder einen Wohnsitz hat, zuständig ist. Gibt es mehrere Schuldner und leben sie an unterschiedlichen Orten, genügt es, bei einem Gerichtsvollzieher einen Antrag zu stellen. Detailliertere Hinweise zur Beantragung einer Entschädigung können Sie beim Vollstreckungsamt (ulosottovirasto) anfordern. Kontaktdaten der Vollstreckungsämter finden Sie Link öffnet neues Fensterhier (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch).

Letzte Aktualisierung: 13/03/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

Entschädigung durch den Täter - Schweden

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Als Erstes sollten Sie sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Diese Stellen sind auch verpflichtet, Schadenersatzforderungen einer geschädigten Partei zu prüfen. Wenn Sie während des Prozesses nicht durch einen eigenen rechtlichen Vertreter unterstützt werden, muss der Staatsanwalt im Falle von Strafsachen im Allgemeinen auch bei der Verfolgung des Anspruchs des Klägers gegenüber dem Straftäter Hilfe leisten.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Er sollte bereits während der polizeilichen Ermittlungen eingereicht werden, damit der Antrag geprüft und Beweise gesammelt werden können. Es ist jedoch möglich, bis zum Beginn der Hauptverhandlung in der Strafsache einen Antrag zu stellen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Grundlage des schwedischen Deliktrechts ist die Wiedergutmachung: Eine geschädigte Partei muss möglichst weitgehend in die gleiche finanzielle Situation versetzt werden, die ohne das Eintreten des Sachschadens oder der Verletzung bestanden hätte. Dies bedeutet, dass für sämtliche durch den Sachschaden oder die Körperverletzung verursachten finanziellen Verluste Schadenersatz verlangt werden kann. Die geschädigte Partei ist jedoch verpflichtet, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.

Schadenersatz kann für Folgendes zugesprochen werden:

  • Körperverletzung, einschließlich Kosten (für medizinische Versorgung usw.), Entschädigung für Einkommensausfall, körperliches und seelisches Leid vorübergehender Art (Schmerzensgeld), Entschädigung für bleibende Deformitäten (Entstellung) und bleibende Behinderungen (Arbeitsunfähigkeit);
  • Verletzung der persönlichen Integrität, wenn sich die Straftat gegen die Person, die Freiheit, den Frieden oder die Ehre des Opfers richtet und die Verletzung schwerwiegend ist;
  • Sachschaden, z. B. aufgrund gestohlenen oder beschädigten Eigentums;
  • reiner Vermögensschaden, d. h. rein finanzieller Schaden, der beispielsweise bei Betrug oder Veruntreuung entsteht.

Die Forderung ist in den einschlägigen Rubriken im Einzelnen zu nennen und anschließend ist eine Zusammenfassung der gesamten Forderung zu übermitteln. Der Antragsteller hat Anspruch auf Zinsen ab dem Tag der Straftat oder ab einem anderen, späteren Zeitpunkt, an dem der Schaden eintrat. Zinsforderungen müssen ebenfalls eingereicht werden, damit das Gericht darüber befinden kann.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben besondere Formulare für Anträge auf Schadenersatz im Rahmen der Delikthaftung, die Sie benutzen können.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Einige der Beweise, die für den Erhalt von Schadensersatz benötigt werden, sind Bestandteil der polizeilichen Ermittlungen und können vom Staatsanwalt als Beleg für die Anschuldigung genutzt werden. Dies trifft beispielsweise auf die Umstände der Straftat und die durch sie verursachten Schäden zu.

Der Kläger bzw. die Klägerin muss in der Lage sein, Belege für seine/ihre Ansprüche vorzulegen, beispielsweise Belege für die Kosten (Quittungen), den Einkommensausfall (Krankschreibung und Nachweise für entgangenes Einkommen), Sachschäden (Unterlagen, aus denen der Wert des zerstörten Eigentums oder die Reparaturkosten bzw. der Wertverlust des beschädigten Eigentums hervorgeht).

Bei Schadenersatz für Missbrauch muss der Kläger keine besonderen Nachweise vorlegen. Die Entschädigung für Missbrauch wird der Beurteilung der Straftat entsprechen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Nein. Gebühren fallen nicht an, wenn ein Antrag auf Schadenersatz in Verbindung mit einer Strafsache eingereicht wird.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Sie als klagende/geschädigte Partei haben Anspruch auf einen eigenen Rechtsbeistand während des Strafverfahrens. Dies gilt beispielsweise bei schweren Gewaltverbrechen, Sexualstraftaten, häuslicher Gewalt oder anderen Fällen, in denen eindeutig Beistandsbedarf besteht. Wenn Sie einen solchen Rechtsbeistand erhalten möchten, können Sie die Polizei oder die Staatsanwalt davon in Kenntnis setzen; diese werden Ihr Ersuchen dann an das Gericht weiterleiten, das seinerseits entscheiden wird, ob Ihnen ein Klägeranwalt zur Seite gestellt wird oder nicht. Der Klägeranwalt kann während des gesamten Prozesses Hilfe und Unterstützung leisten und wird auch die Schadenersatzklage ausarbeiten und verfolgen. Wenn Ihnen ein Klägeranwalt zugesprochen wird, zahlt der Staat.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Es kommt äußerst selten vor, dass ein Gericht eine in Verbindung mit einer Strafsache verfolgte Delikthaftungssache zurückweist, auch wenn dies formell möglich ist.

Was mitunter geschieht, ist, dass das Gericht die Bearbeitung der Strafsache und der Delikthaftungssache voneinander trennt. Dies kann der Fall sein, wenn der Antrag auf Schadenersatz kompliziert ist oder nicht ordnungsgemäß ausgearbeitet wurde und sich infolgedessen die Bearbeitung der Strafsache verzögert. Die Tatsache, dass diese Dinge getrennt werden, bedeutet, dass die Strafsache zuerst entschieden wird und das Gericht die Delikthaftungssache zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Daraus ergibt sich, dass der Staatsanwalt bei der Verfolgung des Antrags auf Schadenersatz im Rahmen der Delikthaftung nicht mehr helfen kann. Für die geschädigte Partei ist es im Allgemeinen günstiger, wenn die Delikthaftungssache ausreichend vorbereitet wird, so dass sie in Verbindung mit der Strafsache entschieden werden kann.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Das Gericht muss immer Hinweise auf Möglichkeiten der Beschwerde geben. In diesen Hinweisen werden die Voraussetzungen für das Einlegen einer Beschwerde in der jeweils maßgeblichen Situation dargelegt.

Entschädigungen durch Versicherungen setzen im Allgemeinen nicht voraus, dass die Delikthaftungssache bereits gerichtlich verhandelt wurde. Dies bedeutet, dass der Sachschaden oder die Körperverletzung bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden kann.

Folgendes gilt im Hinblick auf Entschädigungen für strafrechtliche Schäden. Ist ein Straftäter in der Lage, den Schadensersatz zu leisten, muss der Antrag in allen Fällen zunächst an den Straftäter gerichtet werden. Kann der Straftäter nicht zahlen und kann die geschädigte Partei nicht auf andere Weise für den Schaden oder die Verletzung entschädigt werden, den/die sie erlitten hat, kann eine Entschädigung für einen strafrechtlichen Schaden auch dann ausgezahlt werden, wenn die geschädigte Partei keinen Antrag auf Schadenersatz im Rahmen der Delikthaftung gegen den Straftäter verfolgt hat.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald das Urteil rechtskräftig geworden ist, wird es vom Gericht an die Schwedische Vollstreckungsbehörde (Kronofogden) geschickt. Anschließend fragt die Schwedische Vollstreckungsbehörde bei Ihnen an, ob Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Forderung wünschen. Wenn Sie dies bejahen, prüft die Schwedische Vollstreckungsbehörde das Vermögen des Straftäters bzw. der Straftäterin. Ist er oder sie zahlungsfähig, wird die Forderung bezahlt. Kann der/die Straftäter/in jedoch nicht zahlen, werden Sie vom Vollstreckungsbeamten davon in Kenntnis gesetzt. Wenn Sie für Ihren Schaden oder Ihre Verletzung auch bei Ihrer Versicherung keine Entschädigung erhalten haben, steht Ihnen eine staatliche Entschädigung für strafrechtliche Schäden zu.

Letzte Aktualisierung: 09/11/2020

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Entschädigung durch den Täter - England und Wales

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Nach dem Gesetz hat eine Person als Ausgleich für einen Verlust oder eine Schädigung Anspruch auf Schadensersatz, der in der Regel in Form eines Geldbetrages geleistet wird. Ein solcher Anspruch wird im Allgemeinen vor einem Zivilgericht geltend gemacht und hat zumeist keine Verbindung mit einer Straftat oder einem Täter. Sie können jedoch Entschädigung beantragen, wenn Sie durch eine Gewalttat verletzt wurden. Es handelt sich dann um eine Entschädigung für Opfer von Straftaten, die von der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs im Rahmen des Deliktrechts zu unterscheiden ist.

Mit einer Verurteilung auf Schadensersatz kann das Gericht den Täter anweisen, dem Opfer einen erlittenen Schaden insbesondere im Falle eines Personenschadens (Verletzung, Verlust oder Schädigung) zu ersetzen.  Nach Ansicht der Regierung sollten Täter für ihre Straftaten Wiedergutmachung leisten. Dieser Grundsatz wurde vor einigen Jahren gestärkt, indem die Gerichte dazu verpflichtet wurden, in einschlägigen Fällen eine Verurteilung auf Schadensersatz in Betracht zu ziehen, und indem die Obergrenze von 5000 GPB für Entschädigungen durch Täter ab 18 Jahren vor dem Magistrates‘ Court aufgehoben wurde. Auf Grundlage ihrer Befugnis zur Anordnung von Schadensersatz für das Opfer können die Gerichte den Täter anweisen, eine seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechende Wiedergutmachung zu leisten.

Haben Sie aufgrund einer Handlung oder Unterlassung eines Dritten einen Schaden erlitten (z. B. Einkommensverluste, Sachbeschädigung oder auch einen Personenschaden), können Sie unter Umständen Klage auf Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens einreichen. Diese Klage wird vor dem Zivilgericht eingereicht und ist vollkommen unabhängig von einem etwaigen Strafverfahren.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Eine Klage aus unerlaubter Handlung wird völlig unabhängig von einem etwaigen Strafverfahren geführt. Allerdings kann eine eventuelle Verurteilung in der Klage aus unerlaubter Handlung als Beweis für das mutmaßliche schädigende Verhalten des Täters vorgebracht werden. In manchen Fällen empfiehlt es sich daher, vor Einleitung einer Klage aus unerlaubter Handlung das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangenen Gewinne und Zinsen)?

Im Rahmen einer Zivilklage gibt es je nach Art des Schadens, des Verlusts bzw. der Verletzung verschiedene Schadenspositionen, aber im Wesentlichen können Sie Ersatz für Geldverlust, Einkommensausfälle, Sachbeschädigung und Ähnliches sowie (bei Körperverletzung) für Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigung der Lebensqualität fordern. Ziel der Schadensersatzleistung sollte sein, dass Sie so gestellt werden, als wäre das Ereignis nicht vorgefallen. Die einzelnen Schadenspositionen sollten aufgeschlüsselt werden.

Wird Ihnen im Rahmen eines Zivilverfahrens Schadensersatz zugesprochen, so wird ein etwaiger nach der Opferentschädigungsregelung (Criminal Injuries Compensation Scheme) bestehender Schadensersatzanspruch in entsprechendem Umfang gekürzt.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Ja, in England und Wales ist der Antrag auf dem Antragsformular N1 zu stellen. Für weitere Informationen siehe Link öffnet neues Fensterhttps://www.gov.uk/make-court-claim-for-money. Bei Anträgen in Europa mit einer Schadenssumme unter 5000 EUR können unter Umständen das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen oder der Europäische Zahlungsbefehl in Anspruch genommen werden. Siehe auch https://www.gov.uk/recover-debt-from-elsewhere-in-european-union.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Da die beanstandeten Sachverhalte in Zivilverfahren unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit („on the balance of probabilities“) zu beweisen sind, müssen, um dem erforderlichen Beweismaß zu genügen, ausreichende Beweise dafür vorgelegt werden, dass der Beklagte den Schaden durch sein Verhalten mutmaßlich verursacht hat und dass der Schaden tatsächlich auf dieses Verhalten zurückzuführen ist. Außerdem ist der Umfang des Schadens nachzuweisen. Die dazu erforderlichen Belege richten sich nach dem geltend gemachten Schaden. In der Regel sind finanzielle Schäden anhand von Quittungen, Rechnungen, Gehaltsabrechnungen u. Ä. und Personenschäden anhand von medizinischen Gutachten nachzuweisen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Ja, es fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert der geltend gemachten Forderung richten. Weitere Informationen finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttps://formfinder.hmctsformfinder.justice.gov.uk/ex50-eng.pdf.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

In Zivilsachen wird nur sehr selten und abhängig von der Art der Forderung ein Rechtsbeistand gewährt. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Person ohne ordentlichen Wohnsitz im Vereinigten Königreich einen Rechtsbeistand bekommt. Weitere Informationen finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.gov.uk/legal-aid/eligibility. In Zivilsachen erfolgt die Vertretung des Antragstellers meist auf Grundlage einer Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung (nach dem sogenannten „no-win, no-fee“-Prinzip). Link öffnet neues Fensterhttps://www.lawsociety.org.uk/support-services/advice/articles/new-model-conditional-fee-agreement/

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Zivilklagen werden grundsätzlich nicht vor dem Strafgericht verhandelt. Die Sachen sind voneinander unabhängig.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Über die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung wird in Zivilverfahren nach Sachlage entschieden. Weitere Informationen finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.justice.gov.uk/courts/procedure-rules/civil/rules/part52.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Im Rechtssystem von England und Wales liegt die Wahl der Vollstreckungsmittel allein beim Vollstreckungsgläubiger. Die Zivilgerichte bieten unterschiedliche Mittel an, mit denen der Gläubiger ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil vollstrecken kann. Dazu gehören unter anderem die Pfändungsanordnung (warrant of control), die Lohn- und Gehaltspfändung (attachment of earnings), die Forderungspfändung (third party debt order), die Zwangsvollstreckung durch Eintragung (charging order) und die Verkaufsanordnung (order for sale). Weitere Informationen unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.gov.uk/make-court-claim-for-money/enforce-a-judgment.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2019

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Entschädigung durch den Täter - Nordirland

Diese Fragen wären Sache des Antragstellers, seines Vertreters und der Gerichte.

 

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

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Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

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Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

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Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

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Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

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Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

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Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

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In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

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Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

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Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

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Letzte Aktualisierung: 02/10/2019

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Entschädigung durch den Täter - Schottland

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Bekennt sich der Angeklagte schuldig oder wird er schuldig gesprochen, so kann ihn das Gericht anweisen, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Im Falle einer solchen Anweisung setzt sich das Gericht mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie keine Entschädigung wünschen, so teilen Sie dies bitte dem Crown Office and Procurator Fiscal Service (der schottischen Staatsanwaltschaft) schnellstmöglich mit.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Nicht zutreffend.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Nicht zutreffend.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nicht zutreffend.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Nicht zutreffend.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Nicht zutreffend.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Nicht zutreffend.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Nicht zutreffend.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Nicht zutreffend.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Nicht zutreffend.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2020

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