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Sie können während des Strafverfahrens einen Entschädigungsanspruch geltend machen.
Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie bei der niederländischen Opferhilfe (Slachtofferhulp Nederland).
Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie bei der niederländischen Opferhilfe.
Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie bei der niederländischen Opferhilfe.
Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie bei der niederländischen Opferhilfe.
Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie bei der niederländischen Opferhilfe.
Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie bei der niederländischen Opferhilfe.
Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie bei der niederländischen Opferhilfe.
Ja.
Seit 2011 können Opfer von Gewalttaten oder Sexualstraftaten und überlebende Angehörige in bestimmten Fällen einen Vorschuss auf die Entschädigung erhalten. Ein solcher Vorschuss wird seit dem 1. Januar 2016 auch Opfern anderer Straftaten gewährt. Wenn Sie Opfer einer Gewalttat oder einer Sexualstraftat geworden sind, kann Ihnen die gesamte Entschädigungssumme als Vorschuss ausgezahlt werden.
Wenn Sie Opfer einer anderen Art von Straftat geworden sind, können Sie maximal 5 000 EUR als Vorschuss erhalten. Mehr dazu erfahren Sie unter https://www.cjib.nl/de.
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