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Sie können vor einem Zivilgericht (Qorti Ċivili) Schadensersatzansprüche geltend machen.
Sie sollten Ihren Antrag in Verbindung mit den Schlussanträgen vorbringen.
Sie können einen Antrag auf Ersatz eines materiellen Schadens stellen und dafür Begleitunterlagen einreichen.
Nein, es gibt kein besonderes Formular.
Einkommensnachweise, Rechnungen, Schätzungen und andere einschlägige Begleitunterlagen.
Ja, es fallen geringfügige Kosten an.
Ja, Sie können einen Rechtsbeistand erhalten.
Im Falle eines Freispruchs.
Dies ist gegebenenfalls durch Einschalten eines Staatsanwalts möglich.
Durch Ausstellung eines gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungstitels (beispielsweise einer Beschlagnahmeanordnung oder eines Pfändungsbescheides usw.) kann Ihnen ein Rechtsbeistand helfen, den Erhalt der Entschädigung sicherzustellen.
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