Entschädigung durch den Täter

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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Um Entschädigung für einen aufgrund einer Straftat entstandenen Schaden zu erwirken, können Sie im Strafverfahren einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen. Die Zivilklage kann entweder im Vorverfahren bei dem mit den Vorermittlungen betrauten Beamten oder Staatsanwalt oder während der Hauptverhandlung bei Gericht eingereicht werden. Wurde kein zivilrechtlicher Anspruch geltend gemacht oder wurde Ihr Antrag im Strafverfahren nicht geprüft, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schadensersatzanspruch in einem zivilrechtlichen Verfahren geltend zu machen.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Eine Zivilklage kann in jeder Phase des Strafverfahrens eingereicht werden, bis das Gericht mit der Beweiswürdigung beginnt.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Mit der Zivilklage können Sie Entschädigung für materielle oder immaterielle Schäden fordern, die Ihnen durch die vom Verdächtigen bzw. Beschuldigten begangene Straftat entstanden sind. In Ihrem Antrag sind die geforderte Entschädigungssumme sowie die Umstände anzugeben, auf die Sie Ihren zivilrechtlichen Anspruch stützen.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Für Zivilklagen gibt es kein besonderes Formular. Es gelten nur die allgemeinen Vorgaben für bei Gericht eingereichte Verfahrensunterlagen.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Sie sollten schriftliche, sachliche oder andere Unterlagen als Beleg für die Höhe des entstandenen Schadens vorlegen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Bei Gericht eingereichte Zivilklagen auf Ersatz des durch eine Straftat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens sind von den Stempelgebühren befreit.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Ja, Staatsangehörige der Republik Litauen, Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere natürliche Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Republik Litauen und in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in mit Straftaten verbundenen Schadensersatzfällen Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe. Die Entscheidung über die Gewährung der Prozesskostenhilfe trifft der Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba).

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Die Zivilklage wird abgewiesen, wenn kein Beweis für die Beteiligung des Beschuldigten an einer Straftat vorliegt.

Die Zivilklage wird nicht geprüft, wenn der Beschuldigte freigesprochen wird, weil keine Handlung begangen wurde, die den wesentlichen Merkmalen einer Straftat oder eines Vergehens entspricht, oder wenn der Zivilkläger bzw. dessen Vertreter nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint. In diesem Fall kann der Zivilkläger seinen Anspruch in einem Zivilverfahren geltend machen.

In Ausnahmefällen, wo der Entschädigungsbetrag aufgrund unzureichender Informationen nicht genau quantifizierbar ist, kann das Gericht dem Zivilkläger bei der Verkündung eines Schuldspruchs das Recht auf Befriedigung seines Anspruchs zuerkennen und die Sache zur Festlegung der Entschädigungssumme an ein Zivilgericht verweisen.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Ja, Sie können nach dem in der Strafprozessordnung (Baudžiamojo proceso kodeksas) vorgesehenen Verfahren gegen eine solche Gerichtsentscheidung vor einem Berufungsgericht Beschwerde einlegen.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald das Urteil, in dem Ihnen die Entschädigung zugesprochen wird, rechtskräftig ist, haben Sie Anspruch auf Ausstellung eines Vollstreckungstitels. Diesen können Sie dem Gerichtsvollzieher vorlegen, der die Entschädigungssumme beitreibt. Unter entsprechenden Voraussetzungen können Sie gegebenenfalls auch während des Vollstreckungsverfahrens staatlich garantierte sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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