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Nach dem Gesetz hat eine Person als Ausgleich für einen Verlust oder eine Schädigung Anspruch auf Schadensersatz, der in der Regel in Form eines Geldbetrages geleistet wird. Ein solcher Anspruch wird im Allgemeinen vor einem Zivilgericht geltend gemacht und hat zumeist keine Verbindung mit einer Straftat oder einem Täter. Sie können jedoch Entschädigung beantragen, wenn Sie durch eine Gewalttat verletzt wurden. Es handelt sich dann um eine Entschädigung für Opfer von Straftaten, die von der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs im Rahmen des Deliktrechts zu unterscheiden ist.
Mit einer Verurteilung auf Schadensersatz kann das Gericht den Täter anweisen, dem Opfer einen erlittenen Schaden insbesondere im Falle eines Personenschadens (Verletzung, Verlust oder Schädigung) zu ersetzen. Nach Ansicht der Regierung sollten Täter für ihre Straftaten Wiedergutmachung leisten. Dieser Grundsatz wurde vor einigen Jahren gestärkt, indem die Gerichte dazu verpflichtet wurden, in einschlägigen Fällen eine Verurteilung auf Schadensersatz in Betracht zu ziehen, und indem die Obergrenze von 5000 GPB für Entschädigungen durch Täter ab 18 Jahren vor dem Magistrates‘ Court aufgehoben wurde. Auf Grundlage ihrer Befugnis zur Anordnung von Schadensersatz für das Opfer können die Gerichte den Täter anweisen, eine seinen finanziellen Möglichkeiten entsprechende Wiedergutmachung zu leisten.
Haben Sie aufgrund einer Handlung oder Unterlassung eines Dritten einen Schaden erlitten (z. B. Einkommensverluste, Sachbeschädigung oder auch einen Personenschaden), können Sie unter Umständen Klage auf Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens einreichen. Diese Klage wird vor dem Zivilgericht eingereicht und ist vollkommen unabhängig von einem etwaigen Strafverfahren.
Eine Klage aus unerlaubter Handlung wird völlig unabhängig von einem etwaigen Strafverfahren geführt. Allerdings kann eine eventuelle Verurteilung in der Klage aus unerlaubter Handlung als Beweis für das mutmaßliche schädigende Verhalten des Täters vorgebracht werden. In manchen Fällen empfiehlt es sich daher, vor Einleitung einer Klage aus unerlaubter Handlung das Ergebnis des Strafverfahrens abzuwarten.
Im Rahmen einer Zivilklage gibt es je nach Art des Schadens, des Verlusts bzw. der Verletzung verschiedene Schadenspositionen, aber im Wesentlichen können Sie Ersatz für Geldverlust, Einkommensausfälle, Sachbeschädigung und Ähnliches sowie (bei Körperverletzung) für Schmerzen, Leiden und Beeinträchtigung der Lebensqualität fordern. Ziel der Schadensersatzleistung sollte sein, dass Sie so gestellt werden, als wäre das Ereignis nicht vorgefallen. Die einzelnen Schadenspositionen sollten aufgeschlüsselt werden.
Wird Ihnen im Rahmen eines Zivilverfahrens Schadensersatz zugesprochen, so wird ein etwaiger nach der Opferentschädigungsregelung (Criminal Injuries Compensation Scheme) bestehender Schadensersatzanspruch in entsprechendem Umfang gekürzt.
Ja, in England und Wales ist der Antrag auf dem Antragsformular N1 zu stellen. Für weitere Informationen siehe https://www.gov.uk/make-court-claim-for-money. Bei Anträgen in Europa mit einer Schadenssumme unter 5000 EUR können unter Umständen das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen oder der Europäische Zahlungsbefehl in Anspruch genommen werden. Siehe auch https://www.gov.uk/recover-debt-from-elsewhere-in-european-union.
Da die beanstandeten Sachverhalte in Zivilverfahren unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit („on the balance of probabilities“) zu beweisen sind, müssen, um dem erforderlichen Beweismaß zu genügen, ausreichende Beweise dafür vorgelegt werden, dass der Beklagte den Schaden durch sein Verhalten mutmaßlich verursacht hat und dass der Schaden tatsächlich auf dieses Verhalten zurückzuführen ist. Außerdem ist der Umfang des Schadens nachzuweisen. Die dazu erforderlichen Belege richten sich nach dem geltend gemachten Schaden. In der Regel sind finanzielle Schäden anhand von Quittungen, Rechnungen, Gehaltsabrechnungen u. Ä. und Personenschäden anhand von medizinischen Gutachten nachzuweisen.
Ja, es fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert der geltend gemachten Forderung richten. Weitere Informationen finden Sie unter https://formfinder.hmctsformfinder.justice.gov.uk/ex50-eng.pdf.
In Zivilsachen wird nur sehr selten und abhängig von der Art der Forderung ein Rechtsbeistand gewährt. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Person ohne ordentlichen Wohnsitz im Vereinigten Königreich einen Rechtsbeistand bekommt. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/legal-aid/eligibility. In Zivilsachen erfolgt die Vertretung des Antragstellers meist auf Grundlage einer Vereinbarung über eine erfolgsabhängige Vergütung (nach dem sogenannten „no-win, no-fee“-Prinzip). https://www.lawsociety.org.uk/support-services/advice/articles/new-model-conditional-fee-agreement/
Zivilklagen werden grundsätzlich nicht vor dem Strafgericht verhandelt. Die Sachen sind voneinander unabhängig.
Über die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung wird in Zivilverfahren nach Sachlage entschieden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.justice.gov.uk/courts/procedure-rules/civil/rules/part52.
Im Rechtssystem von England und Wales liegt die Wahl der Vollstreckungsmittel allein beim Vollstreckungsgläubiger. Die Zivilgerichte bieten unterschiedliche Mittel an, mit denen der Gläubiger ein zu seinen Gunsten ergangenes Urteil vollstrecken kann. Dazu gehören unter anderem die Pfändungsanordnung (warrant of control), die Lohn- und Gehaltspfändung (attachment of earnings), die Forderungspfändung (third party debt order), die Zwangsvollstreckung durch Eintragung (charging order) und die Verkaufsanordnung (order for sale). Weitere Informationen unter https://www.gov.uk/make-court-claim-for-money/enforce-a-judgment.
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