Entschädigung durch den Täter

Kroatien

Inhalt bereitgestellt von
Kroatien

Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Anträge auf Entschädigung wegen einer Straftat werden auf Vorschlag der geschädigten Partei im Rahmen des Strafverfahrens verhandelt, sofern das Verfahren dadurch nicht wesentlich verzögert wird (Artikel 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung (Zakon o kaznenom postupku)).

Die geschädigte Partei kann den Antrag auf Entschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens einreichen (Artikel 154 Absatz 1 der Strafprozessordnung).

Ein Antrag auf Entschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens kann entweder bei der Stelle, die die Strafanzeige bearbeitet hat, oder bei dem Gericht, das mit dem Verfahren befasst ist, eingereicht werden (Artikel 155 Absatz 1 der Strafprozessordnung).

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Ein Antrag auf Entschädigung kann bis zum Ende der Beweisaufnahme vor dem Gericht erster Instanz eingereicht werden (Artikel 155 Absatz 2 der Strafprozessordnung).

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Eine Klage als Zivilpartei kann einen im Verlauf des Gerichtsverfahrens erhobenen Anspruch zum Gegenstand haben (Artikel 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung).

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Für solche Anträge gibt es kein besonderes Formular.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Die zur Einreichung des Antrags berechtigte Person muss den Gegenstand ihres Anspruchs benennen und entsprechende Belege beibringen (Artikel 155 Absatz 3 der Strafprozessordnung). Art und Umfang der Belege sind gesetzlich nicht festgelegt.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Im Zusammenhang mit dem Einreichen eines Antrags auf Entschädigung im Rahmen eines Strafverfahrens fallen keine Gerichtsgebühren oder andere Kosten an.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Opfer einer Straftat haben bei Einreichen eines Antrags auf Entschädigung Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand, wenn die fragliche Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren geahndet wird und das Opfer stark unter den Folgen der Straftat leidet (Artikel 43 Absatz 2 der Strafprozessordnung). Dieses Recht wird durch den Wohnsitz der geschädigten Partei nicht eingeschränkt.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Befindet das Gericht den Angeklagten für schuldig, kann es dem Antrag auf Entschädigung in vollem Umfang oder teilweise stattgeben und der geschädigten Partei anraten, eine Zivilklage einzureichen. Kann dem Antrag auf Entschädigung aufgrund der unzureichenden Informationslage im Strafverfahren nicht stattgegeben werden, rät das Gericht der geschädigten Partei dazu, eine gesonderte Klage einzureichen.

Wenn das Gericht den Angeklagten freispricht, die Klage abweist oder das Verfahren einstellt, rät es der geschädigten Partei dazu, eine gesonderte Schadenersatzklage einzureichen. Erklärt sich das Gericht für nicht zuständig, rät es der geschädigten Partei dazu, das Strafverfahren vor einem zuständigen Gericht einzuleiten oder fortzusetzen und die Schadenersatzklage dort einzureichen. (Artikel 158 Absatz 2 und 3 der Strafprozessordnung).

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Die geschädigte Partei kann gegen das Urteil bezüglich der Kosten des Strafverfahrens oder des Schadenersatzanspruchs Rechtsmittel einlegen. Hat jedoch der Staatsanwalt das Verfahren von dem als Privatkläger auftretenden Geschädigten übernommen, kann der Geschädigte aus jedem der Gründe Rechtsmittel einlegen, die für die Anfechtung des Urteils zulässig sind (Artikel 464 Absatz 4 der Strafprozessordnung).

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Auf Antrag der ermächtigten Person können während des Strafverfahrens (auf der Grundlage der einschlägigen Vollstreckungsbestimmungen) einstweilige Maßnahmen angeordnet werden, um den Anspruch auf Ersatz des durch eine Straftat entstandenen Schadens zu sichern.

Die im vorherigen Absatz genannte Entscheidung erlässt der Untersuchungsrichter. Nach der Anklage ergeht eine Entscheidung der Anklagekammer, oder die Entscheidung wird in der mündlichen Verhandlung durch das angerufene Gericht erlassen. Ein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich ihrer Vollstreckung (Artikel 160 der Strafprozessordnung).

Letzte Aktualisierung: 25/05/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.