Entschädigung durch den Täter

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Wie kann ich eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachung in einem (strafrechtlichen) Verfahren gegen einen Straftäter erwirken und wo muss ich meinen Antrag einreichen?

In der Strafprozessordnung (Nakazatelno-procesualen kodeks) der Republik Bulgarien ist festgelegt, wie Opfer von Straftaten in einem Strafverfahren einen Schadensersatzanspruch geltend machen können. Macht das Opfer im Strafverfahren keinen Schadensersatzanspruch geltend, oder deckt die gewährte Entschädigung seiner Auffassung nach nicht alle Schäden ab, so ist es berechtigt, nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge (Zakon za zadalzheniata i dogovorite) eine Schadensersatzklage bei einem Zivilgericht einzureichen, das den Fall nach der Zivilprozessordnung (Grazhdanski procesionalen kodeks) prüft.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich meinen Antrag im Strafverfahren vorbringen?

Ein zivilrechtlicher Antrag auf Schadensersatz und auf Verbindung der Zivilklage des Opfers mit dem Gerichtsverfahren ist vor Beginn der Voruntersuchung beim erstinstanzlichen Gericht einzureichen. Das Gericht verschickt eine Benachrichtigung über die Voruntersuchung. Das Opfer bzw. seine Nachkommen können innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung die Verbindung ihrer Zivil- oder Privatklage beantragen. Juristische Personen können den Antrag als Zivilpartei stellen.

Was kann ich in meinem Antrag vorbringen und wie sollte ich ihn vorbringen (Angabe eines Gesamtbetrags und/oder Aufschlüsselung der einzelnen Schäden, entgangene Gewinne und Zinsen)?

Die Zivilklage kann vom Opfer oder vom Rechtsbeistand des Opfers erhoben werden. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Er muss folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen des Klägers und des Beklagten; die Strafsache, zu der die Zivilklage eingereicht wird; die Straftat, durch die der Schaden verursacht wurde, sowie Art und Umfang des geltend gemachten Schadens. Zivilrechtliche Ansprüche in Gerichtsverfahren können gegenüber dem Beklagten und jeder anderen Person geltend gemacht werden, die zivilrechtlich für den durch die Straftat verursachten Schaden haftbar ist.

Gibt es ein besonderes Formular für diese Anträge?

Nein, es gibt kein besonderes Formular.

Welche Belege sollte ich mit meinem Antrag vorlegen?

Belege sind im Rahmen des Gerichtsverfahrens vorzulegen. Die Partei, die die Zivilklage einreicht, ist berechtigt, am Gerichtsverfahren teilzunehmen; Schutzmaßnahmen zur Sicherung des zivilrechtlichen Anspruchs zu beantragen; Einsicht in die Fallakten zu nehmen und die benötigten Auszüge zu erhalten; Beweismaterial vorzulegen; Anträge zu stellen, Anmerkungen und Widersprüche einzulegen und Entscheidungen des Gerichts anzufechten, welche die Rechte und berechtigten Interessen der Partei verletzen.

Sind mit meinem Antrag Gerichtsgebühren oder andere Kosten verbunden?

Das Opfer muss keine Gerichtsgebühren oder sonstigen Kosten tragen, die im Zusammenhang mit dem zivilrechtlichen Anspruch des Opfers entstehen.

Kann ich Rechtsbeistand vor und/oder während des Verfahrens erhalten? Kann ich Rechtsbeistand bekommen, wenn ich nicht in dem Land lebe, in dem das Verfahren stattfindet?

Das Opfer bzw. die Partei, die die Zivilklage einreicht, kann einen Rechtsanwalt beauftragen. Kann sich das Opfer bzw. die Zivilpartei nachweislich keinen Rechtsanwalt leisten, würde aber gerne einen Rechtsanwalt beauftragen, so bestellt das erstinstanzliche Gericht einen Anwalt, sofern dies im Interesse der Rechtspflege liegt.

In welchem Fall könnte das Strafgericht meinen Antrag gegen den Täter ab- oder zurückweisen?

Das erstinstanzliche Gericht erlässt eine Entscheidung über die Zivilklage, die in der Vorverhandlung bekanntgegeben wird. Weist das Gericht die Klage ab, so muss es dies begründen. Die Abweisung kann nicht angefochten werden.

Kann ich gegen eine solche Entscheidung Beschwerde einlegen oder anderweitig Wiedergutmachung erhalten?

Die Abweisung einer Zivilklage durch ein Strafgericht kann nicht angefochten werden. Das Opfer ist berechtigt, vor einem Zivilgericht eine Schadensersatzklage einzureichen, wobei der Fall nach der Zivilprozessordnung verhandelt wird. Im Falle eines laufenden Strafverfahrens wird die vor einem Zivilgericht anhängige Zivilsache bis zur Beendigung des Strafverfahrens ausgesetzt.

Wie kann ich dafür sorgen, dass das Urteil gegen den Täter vollstreckt wird, wenn mir eine Entschädigung zugesprochen wurde, und wie kann ich sicherstellen, dass ich sie erhalte?

Sobald der Täter verurteilt wurde, kann das Opfer beim Gericht einen Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid stellen. Der Vollstreckungsbescheid erlaubt es dem Opfer, einen Gerichtsvollzieher mit der Erwirkung der vom Gericht festgesetzten Entschädigung zu beauftragen.

Letzte Aktualisierung: 25/07/2022

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