Trova informazioni a seconda delle regioni
Entscheidungsbehörden sind die Versorgungsbehörden der Bundesländer. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Bundesland die Tat geschah. Um ausländischen Antragstellern/innen die Suche nach der zuständigen Stelle zu ersparen, können sie sich an die Zentrale Kontaktstelle (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) wenden. Diese leitet den Entschädigungsantrag an die richtige Behörde weiter.
Dies ist möglich, Allerdings sollten die jeweils zuständigen Unterstützungsbehörden ebenfalls informiert werden.
- den Antrag?
In jeder europäischen Sprache
- die Begleitunterlagen?
In jeder europäischen Sprache
Übersetzungen sind für die Antragstellenden kostenfrei. Die Kosten werden in der Regel von den Entscheidungsbehörden getragen
Verwaltungskosten oder Gebühren werden in Opferentschädigungsangelegenheiten in Deutschland nicht erhoben.
Reisekosten werden, sofern sie erforderlich sind, von der zuständigen Entscheidungsbehörde übernommen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Dolmetscher. In der Praxis werden jedoch üblicherweise Dolmetscher hinzugezogen, wenn dies erforderlich ist.
Derartige Atteste werden üblicherweise akzeptiert.
Reisekosten werden, sofern sie erforderlich sind, von der zuständigen Entscheidungsbehörde übernommen.
Zur Dauer des Entschädigungsverfahrens lassen sich keine allgemeinen Aussagen machen, da diese sehr stark von den Umständen des Einzelfalles abhängig ist.
Der Bescheid wird in der Regel in die jeweilige Landessprache übersetzt.
Gegen den Bescheid im Entschädigungsverfahren ist ein Widerspruch möglich. Wird diesem nicht abgeholfen, ist Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Jeder Antragsteller kann jederzeit einen Rechtsbeistand zu seiner Angelegenheit hinzuziehen. Eine Erstattung der Kosten ist aber nicht möglich.
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl lokaler, regionaler und bundesweiter Opferhilfeorganisationen, die Betroffenen Unterstützung geben können. Einen guten Überblick - auch in englischer und spanischer Sprache - bietet die Webseite http://www.odabs.org
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