Das Justizministerium der Slowakischen Republik — Abteilung für Rehabilitation und Entschädigung
Telefon: +421288891225
Fax: +4212888 91 579
E-Mail: victims@justice.sk
Website: http://www.justice.gov.sk/
Es ist nicht möglich, direkt mit dem Justizministerium der Slowakischen Republik zu kommunizieren. Für grenzüberschreitende Anträge sollte die Anlaufstelle des Heimatlandes kontaktiert werden.
Das Justizministerium der Slowakischen Republik veranlasst keine Übersetzung der erforderlichen Unterlagen. Das Opfer der Straftat bezahlt die Übersetzung und trägt die damit verbundenen Kosten.
Für das Verfahren werden keine Gebühren erhoben.
Bei der Bewertung des Entschädigungsantrags muss das Opfer einer Gewalttat nicht anwesend sein. Jede Anhörung wird von der ersuchten Anlaufstelle oder von den slowakischen Behörden mithilfe von technischen Einrichtungen zur audiovisuellen Übertragung durchgeführt. Folglich entstehen keine Reisekosten und es besteht keine Notwendigkeit zur Erstattung.
Die persönliche Teilnahme des Antragstellers am Entschädigungsverfahren ist nicht im Gesetz vorgesehen. Bei der Bewertung des Entschädigungsantrags muss das Opfer der Gewalttat nicht anwesend sein.
Für die Festlegung der Entschädigung von Schmerzen und Leid ist ein medizinischer Bericht erforderlich, der die in den slowakischen Rechtsvorschriften niedergelegten Anforderungen erfüllt. Es ist jedoch auch möglich, dass der Gesundheitszustand basierend auf den im Heimatland ausgestellten medizinischen Berichten von einem Arzt in der Slowakischen Republik beurteilt wird.
Reisekosten werden nicht erstattet.
Das Justizministerium der Slowakischen Republik entscheidet innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags.
In Slowakisch.
Sie können klagen.
In den slowakischen Rechtsvorschriften ist kein Rechtsbeistand speziell für das Beantragen einer Entschädigung vorgesehen. Es ist möglich, die allgemeine Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen, die der Staat über das Rechtshilfezentrum anbietet, oder eine der Organisationen um Hilfe zu bitten, die Opfern von Straftaten helfen. Das Justizministerium der Slowakischen Republik bietet selbst grundlegende Anleitungen für das Beantragen einer Entschädigung.
Es gibt Nichtregierungsorganisationen, die Opfern von Gewalttaten in der Slowakischen Republik Hilfe und Unterstützung anbieten. Sie konzentrieren sich auf bestimmte Opfer. Inwieweit die einzelnen Organisationen in der Lage sind, in grenzüberschreitenden Fällen bei Entschädigungsanträgen zu helfen, hängt hauptsächlich von ihren personellen Kapazitäten ab.
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