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Justizministerium
13, rue Erasme
L-2934
LUXEMBURG
Tel.: (352) 2478 45 27, (352) 2478 45 17
Fax: (352) 26 68 48 61, (352) 22 52 96
E-Mail: info@mj.public.lu
Website: http://www.mj.public.lu/
Ja, der Entschädigungsantrag sollte in Form eines Schreibens direkt an den luxemburgischen Justizminister geschickt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf Entschädigung durch einen anderen Mitgliedstaat hat und nachweisen kann, dass er seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Luxemburg hat.
Die Anforderung des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts in Luxemburg kann entfallen, wenn der Antragsteller Opfer einer der in Artikel 382-1 des Strafgesetzbuchs genannten Straftaten (Menschenhandel) geworden ist.
Der Entschädigungsantrag und die Begleitunterlagen werden in folgenden Sprachen akzeptiert:
Das Justizministerium trägt die Übersetzungskosten.
Nein.
Die Anwesenheit des Opfers ist fakultativ. Das Opfer kann durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. Daher ist keine Reise erforderlich.
Ja.
Ärztliche Atteste aus Ihrem Heimatland werden als Nachweis für die verübten Handlungen und erlittenen Verletzungen akzeptiert bzw. anerkannt.
Nicht zutreffend. Ausländische ärztliche Atteste werden als Belege akzeptiert.
Der Justizminister entscheidet binnen sechs Monaten nach Einreichung Ihres Entschädigungsantrags.
Da der Antrag in französischer, deutscher oder luxemburgischer Sprache gestellt werden muss, ergeht auch die entsprechende Entscheidung in einer dieser drei Sprachen.
Falls Sie mit der Entscheidung des Justizministers in der Sache oder im Hinblick auf die zugesprochene Entschädigungssumme nicht einverstanden sind, können Sie gerichtlich gegen den Staat – vertreten durch den Justizminister – vorgehen. Die Beschwerde kann wahlweise beim Bezirksgericht (tribunal d’arrondissement) in Luxemburg oder in Diekirch eingereicht werden.
Jeder, der nachweislich keine ausreichenden Einkünfte hat, hat unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand. In diesem Fall wird ein Rechtsanwalt bestellt, der die Person juristisch berät oder vor Gericht vertritt, und die Kosten hierfür trägt der Staat. Die Stellen für Rechtsauskünfte und Rechtsberatung stehen jedem offen. Sie können sich an die juristische Beratungsstelle (Service d’Accueil et d’Information juridique) wenden, die kostenfrei Rechtsauskünfte erteilt.
Service central d’assistance sociale (SCAS) (zentrales Sozialamt) – Service d’aide aux victimes (SAV) (Hilfestelle für Opfer)
Bâtiment Plaza Liberty,
Entrée A,
12-18, rue Joseph Junck
L-1839 Luxemburg
Tel.: (+352) 47 58 21-627 / 628
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