Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

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Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

Das Justizministerium der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos teisingumo ministerija),
Gedimino pr. 30
Vilnius

Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

Ja, Sie können Ihren Antrag direkt an das Justizministerium der Republik Litauen schicken.

In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:

- den Antrag?

- die Begleitunterlagen?

Der Antrag und die Begleitunterlagen sind in litauischer oder englischer Sprache einzureichen.

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

Die Kosten für die Übersetzung des Antrags und/oder der Begleitunterlagen ins Litauische oder Englische sind vom Antragsteller oder der absendenden Behörde zu tragen.

Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

Nein.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

Das Opfer der Straftat braucht bei der Entscheidung über den Antrag nicht anwesend zu sein. Entsprechende Kosten sind daher nicht erstattungsfähig.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

Das Opfer der Straftat braucht bei der Entscheidung über den Antrag nicht anwesend zu sein.

Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

Die von den zuständigen Behörden/Personen im Heimatland des Opfers ausgestellten Unterlagen werden anerkannt.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

Nein.

Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?

Die Entscheidung ergeht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags und aller erforderlichen Begleitunterlagen beim Justizministerium der Republik Litauen.

In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

Die Entscheidung wird in der Regel in litauischer Sprache ausgestellt.

Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Gegen die Entscheidungen des Justizministeriums der Republik Litauen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung vor der litauischen Hauptkommission für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Lietuvos administracinių ginčų komisija) oder dem Bezirksverwaltungsgericht Vilnius (Vilniaus apygardos administracinis teismas) Beschwerde eingelegt werden.

Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, beim Dienst für staatlich garantierte Prozesskostenhilfe (Valstybės garantuojamos teisinės pagalbos tarnyba) einen Rechtsbeistand zu beantragen. Der Dienst entscheidet, ob Ihnen ein Rechtsbeistand gewährt wird.

Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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