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Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe:
Juridiskās palīdzības administrācija
Pils laukums 4
Riga
Telefon: +371 67514208
Gebührenfreie Telefonnummer: +371 80001801
Fax: +371 67514209
E-Mail: jpa@jpa.gov.lv
Website: https://www.jpa.gov.lv/par-mums-eng
Sie können den Antrag auf staatliche Entschädigung direkt an das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe schicken und müssen sich nicht an die zuständige Behörde des EU-Mitgliedstaats wenden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
In welcher/n Sprache/n akzeptiert/en die Entschädigung leistende/n Behörde/n die Entschädigungsanträge?
Das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe akzeptiert Anträge auf staatliche Entschädigung und die zugehörigen Begleitdokumente in lettischer und englischer Sprache. Beim Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe eingereichte Unterlagen müssen nicht amtlich beglaubigt werden oder sonstige ähnliche Formvorschriften erfüllen.
Sollten der Antrag auf staatliche Entschädigung und die Begleitdokumente übersetzt werden müssen, werden die Übersetzungskosten durch den für das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe vorgesehenen Staatshaushalt gedeckt.
Die Prüfung eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat erhaltenen Antrags auf staatliche Entschädigung ist für Sie kostenfrei.
Für die Prüfung Ihres Antrags auf staatliche Entschädigung und die Entscheidung über ihre Gewährung oder Ablehnung ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich.
Stellt das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe fest, dass für die Entscheidungsfindung weitere Informationen erforderlich sind, werden Sie binnen sieben Tagen nach Eingang des Entschädigungsantrags entsprechend benachrichtigt.
Die Entscheidung wird an die im Antrag auf staatliche Entschädigung angegebene Adresse zugestellt.
Für die Prüfung Ihres Antrags auf staatliche Entschädigung und die Entscheidung über ihre Gewährung oder Ablehnung ist Ihre Anwesenheit nicht erforderlich.
Die verfahrensleitende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) entscheidet über die gutachterliche Untersuchung. Das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe ersucht die verfahrensleitende Stelle um Auskunft über das Ergebnis der gutachterlichen Untersuchung.
Das Sachverständigengutachten wird auf der Grundlage von Patientenakten oder anderen objektiven Daten erstellt.
Entscheidet die verfahrensleitende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht), eine gutachterliche Untersuchung zu beantragen, werden Ihre Reisekosten nach dem Verfahren und in der Höhe (aus dem Staatshaushalt) erstattet, die in den Rechtsvorschriften der Republik Lettland festgelegt sind.
Das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe entscheidet binnen eines Monats nach Eingang des Entschädigungsantrags über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung und stellt die Entscheidung an die im Entschädigungsantrag angegebene Anschrift zu.
Sollte das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe weitere Informationen von Ihnen oder der verfahrensleitenden Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht) benötigen, wird die Entscheidungsfrist ausgesetzt, bis alle angeforderten Informationen vorliegen.
Die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung wird Ihnen auf Lettisch mit einer Übersetzung in die Sprache zugestellt, die der EU-Mitgliedstaat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, erklärtermaßen akzeptiert.
Sie haben die Möglichkeit, die Entscheidung des Amts für Beratung und Prozesskostenhilfe über die Gewährung oder Ablehnung der staatlichen Entschädigung binnen eines Monats nach ihrem Inkrafttreten anzufechten. Dazu ist ein entsprechender Antrag beim Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe zu stellen, der von diesem an das Justizministerium weitergeleitet wird.
Für die Beantragung der staatlichen Entschädigung brauchen Sie keinen Rechtsbeistand. Das Amt für Beratung und Prozesskostenhilfe leistet die für die Beantragung der staatlichen Entschädigung erforderliche Unterstützung.
Der Verein „Skalbes“ betreibt unter der Telefonnummer 116006 eine kostenlose „Hotline für Opfer von Straftaten“ (täglich zwischen 7.00 und 22.00 Uhr erreichbar). Die Hotline bietet emotionale und psychologische Unterstützung für Opfer von Straftaten und erteilt Auskunft über deren Verfahrensrechte (zum Beispiel über deren Rechte in Strafverfahren, über Schadensersatzansprüche, die staatliche Entschädigung usw.) sowie über die verfügbaren Dienste und Opferhilfestellen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.