Das Finanzministerium: State Treasury
P.O Box 50
FI-00054 State Treasury, Finnland
E-Mail: rikosvahingot@valtiokonttori.fi
https://www.valtiokonttori.fi/en/frontpage/
Sie können Ihren Antrag direkt an das Finanzministerium (Valtiokonttori) schicken. Bitte beachten Sie aber die im Folgenden aufgeführten Einschränkungen hinsichtlich der Sprache, in denen die Unterlagen abgefasst sein müssen.
Der Antrag muss auf Finnisch, Schwedisch oder Englisch verfasst sein. Die Belegunterlagen sollten ebenfalls in einer dieser Sprachen abgefasst sein.
Das Finanzministerium nimmt Anträge nicht zur Bearbeitung an, wenn sie nicht in einer der vorstehend genannten Sprachen abgefasst sind. Falls Sie mit der Übersetzung der Unterlagen Hilfe benötigen, können Sie sich an die Anlaufstelle in Ihrem Wohnsitzland wenden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden Ihnen keine Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
Die Sache wird vom Finanzministerium in einem schriftlichen Verfahren bearbeitet. In keinem Stadium dieses Vorgangs werden Sie persönlich vorgeladen werden.
Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.
Ein von einem Arzt in Ihrem Heimatland ausgestelltes Attest wird als Nachweis der erlittenen Verletzung akzeptiert.
Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.
Sie werden etwa 6-8 Monate nach dem Eingang Ihres Antrags beim Finanzministerium eine Entscheidung erhalten
Das Finanzministerium erlässt Entscheidungen nur in finnischer und schwedischer Sprache. Wenn Sie Ihren Antrag in englischer Sprache gestellt haben, werden Sie mit der Entscheidung eine Zusammenfassung des Inhalts der Entscheidung auf Englisch erhalten.
Sie können innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem Ihnen die Entscheidung bekannt gegeben wurde, beim Versicherungsgericht (Vakuutusoikeus) Widerspruch gegen eine Entschädigungsentscheidung einlegen, die Sie erhalten haben. Der Entschädigungsentscheidung des Finanzministeriums liegt ein Leitfaden mit Hinweisen zum Einlegen eines Widerspruchs bei.
Das Finanzministerium kann Sie in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beantragung einer Entschädigung beraten. Wenn Sie bei der Ausarbeitung Ihres Antrags die Hilfe eines externen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, können die daraus entstehenden Kosten nur erstattet werden, wenn Ihnen für die Verhandlung der Sache vor einem Gericht Prozesskostenhilfe gewährt oder ein Rechtsberater beigestellt worden ist. Die Kosten für die Ausarbeitung eines Antrags können auch ersetzt werden, wenn die Sache nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung ist, Sie aber die finanziellen Voraussetzungen für den Erhalt von Prozesskostenhilfe erfüllen.
Hilfe bei der Stellung eines Antrags können Sie bei der Opferhilfe Finnland (Rikosuhripäivystys) (RIKU) bekommen. Die Kontaktdaten dieser Organisation finden Sie auf ihrer Website unter https://www.riku.fi/en/home/.
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