Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Prüfung meines Antrags (aus einem anderen Land) in diesem Land

England und Wales

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England und Wales

Welche Behörde entscheidet in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug über einen Entschädigungsantrag?

Criminal Injuries Compensation Authority (CICA)

Alexander Bain House
Atlantic Quay
15 York Street
G2 8JQ
Glasgow

Tel.: 00 44 203 684 2517

Website: https://www.gov.uk/government/organisations/criminal-injuries-compensation-authority

Kann ich meinen Antrag direkt an die Behörde in diesem Land schicken, die über meinen Antrag entscheiden wird, selbst wenn es sich um einen Fall mit grenzüberschreitendem Bezug handelt (ohne mich an die Anlaufstelle in meinem Heimatland wenden zu müssen)?

Wir nehmen den Antrag direkt von Ihnen entgegen. Sie brauchen sich dazu nicht an die Anlaufstelle in Ihrem Heimatland zu wenden.

In welcher/n Sprache/n akzeptieren die Behörden, die Entschädigung leisten:

  • den Antrag?
  • die Begleitunterlagen?

Die Unterlagen sind vorzugsweise auf Englisch einzureichen.

Wer trägt die Kosten, wenn die Entschädigungsbehörde den Antrag/die Begleitunterlagen aus einem anderen EU-Land übersetzen lässt?

Die Übersetzungskosten werden von uns getragen.

Fallen in diesem Land Verwaltungs- oder andere Gebühren für die Bearbeitung meines Antrags (der aus einem anderen EU-Land übermittelt wurde) an? Falls ja, wer trägt die Kosten dafür?

Für unsere Leistungen fallen keine Kosten an.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich bei dem Verfahren anwesend sein muss und/oder wenn über meinen Antrag entschieden wird? Wie kann ich sie geltend machen? An wen muss ich mich wenden?

Die Bearbeitung der Anträge und die Korrespondenz mit den Antragstellern erfolgen schriftlich. Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich.

Wird ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, wenn ich persönlich anwesend sein muss?

Nicht zutreffend.

Werden meine ärztlichen Atteste aus meinem Heimatland akzeptiert oder anerkannt – oder wird mein Gesundheitszustand/meine Verletzung von medizinischen Sachverständigen dieses Landes untersucht?

Gutachten medizinisch qualifizierter Fachkräfte aus anderen Ländern werden akzeptiert.

Werden mir meine Reisekosten erstattet, wenn ich mich in diesem Land einer ärztlichen Untersuchung unterziehen muss?

Die Reisekosten werden nicht erstattet.

Wie lange dauert es etwa, bis eine Entscheidung über Entschädigung durch die Behörde/Stelle ergeht?

Die für die Prüfung Ihres Antrags erforderliche Zeitdauer hängt von der Komplexität des Sachverhalts ab. So ist zum Beispiel bei Anträgen im Zusammenhang mit Einkommensausfällen mit einem längeren Verfahren zu rechnen als etwa bei Zahlungen nach den Tarifsätzen für Verletzungen („tariff of injuries“). Die CICA schließt Ihren Antrag erst ab, wenn Sie bestätigen, dass Sie sich soweit möglich von Ihren Verletzungen erholt haben. Unkomplizierte Fälle werden nach Möglichkeit innerhalb von 12 Monaten nach Antragseingang abgeschlossen.

In welcher Sprache erhalte ich die Entscheidung über meinen Antrag?

Die Korrespondenz erfolgt auf Englisch.

Wie kann ich gegen die Entscheidung vorgehen, wenn ich nicht damit einverstanden bin?

Sollten Sie mit der ursprünglichen Entscheidung nicht einverstanden sein und eine Überprüfung wünschen, so müssen Sie innerhalb von 56 Tagen ab dem Datum der ursprünglichen Entscheidung einen schriftlichen Überprüfungsantrag einreichen. Dem Antrag sind alle zusätzlichen Belege beizufügen, die bei der Prüfung Ihres Antrags berücksichtigt werden sollen.

Sobald Ihr Überprüfungsantrag mit allen Begleitunterlagen vorliegt, wird er von einem anderen Sachbearbeiter geprüft als demjenigen, der die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat. Die Überprüfungsentscheidung kann mehr oder weniger zu Ihren Gunsten ausfallen als die ursprüngliche Entscheidung; die ursprüngliche Entscheidung kann auch unverändert bleiben.

Sollten Sie mit einer Überprüfungsentscheidung nicht einverstanden sein, können Sie beim First-tier Tribunal (Schiedsstelle für Opferentschädigungssachen) nach den anwendbaren Verfahrensregeln Rechtsmittel einlegen. Die Verfahrensregeln finden Sie auf der Website des First-tier Tribunal.

Kann ich nach den Vorschriften des anderen Landes einen Rechtsbeistand (Unterstützung durch einen Rechtsanwalt) hinzuziehen?

Sie brauchen für die Antragstellung keine kostenpflichtige Vertretung durch einen Rechtsanwalt, eine Schadensregulierungsgesellschaft o. Ä. Falls Sie eine kostenpflichtige Vertretung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie die entsprechenden Kosten selbst tragen.

Gibt es Opferhilfeorganisationen in diesem Land, die mich in einem Fall mit grenzüberschreitendem Bezug bei meinem Antrag auf Entschädigung unterstützen?

Der Victim and Witness Information Service kann Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2019

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