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Ministry of Justice of the Czech Republic, Department of Compensation (Justizministerium der Tschechischen Republik, Abteilung für Entschädigungsleistungen)
Vyšehradská 16
CZ-128 00
Prag 2
Telefon: (420) 221997966
Fax: (420) 221997967
E-Mail: odsk@msp.justice.cz
Ja.
Auf Tschechisch, Slowakisch oder Englisch.
Die Entscheidungsbehörde nimmt keine Unterlagen in anderen Sprachen außer Tschechisch, Slowakisch oder Englisch entgegen (sie erkennt solche Unterlagen nicht an, und der Antragsteller muss den Antrag bzw. die Unterlagen mit einer Übersetzung in einer der zulässigen Sprachen einreichen). Falls die Behörde eine Übersetzung englischsprachiger Unterlagen benötigt, lässt sie die Übersetzung auf eigene Kosten anfertigen.
Nein.
Reisekosten werden nicht erstattet.
Die Entscheidungsbehörde stellt keinen Dolmetscher zur Verfügung.
Ein ärztliches Attest aus Ihrem Heimatland wird höchstwahrscheinlich anerkannt.
Nein.
Über den Antrag sollte innerhalb von drei Monaten entschieden werden.
Auf Tschechisch oder Englisch.
In dem Fall können Sie eine Verwaltungsklage bei Gericht einreichen.
Ja, auf dessen Kosten.
Die größte nichtstaatliche Opferhilfeorganisation ist der Weiße Ring (Bílý kruh bezpečí).
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