JUSTIZMINISTERIUM DER REPUBLIK BULGARIEN
Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten
Anschrift: 1 Slavyanska, Sofia 1040, Republik Bulgarien
Internet: http://www.compensation.bg/en
Bei auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien begangenen Straftaten entscheidet der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten über Entschädigungsanträge mit grenzüberschreitendem Bezug.
Bei außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Bulgarien begangenen Straftaten fungiert der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten als Unterstützungsbehörde und übermittelt den Entschädigungsantrag an die zuständige Behörde des Landes, in dem die Straftat verübt wurde.
Ja, das können Sie.
Der Nationalrat für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten trägt die Übersetzungskosten.
Nein, dafür fallen keine Gebühren an.
Das Opfer ist bei dem Verfahren, in dem über den Antrag auf Entschädigung durch das Land entschieden wird, nicht anwesend.
Siehe die Antwort auf die vorstehende Frage.
Ja, die medizinischen Unterlagen, einschließlich der Belege für im betroffenen Land entstandene medizinische Kosten, können akzeptiert und/oder anerkannt werden, wobei der Nationalrat im Einzelfall über die Sache entscheidet.
Mit ärztlichen Untersuchungen verbundene Reisekosten können erstattet werden, wobei der Nationalrat im Einzelfall über die Sache entscheidet.
Der Entschädigungsantrag wird innerhalb eines Monats nach dem Eingangsdatum geprüft. Diese Frist kann gegebenenfalls um bis zu drei Monate verlängert werden.
In bulgarischer und englischer Sprache.
Die Entscheidungen des Nationalrats für die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten können nicht angefochten werden.
Für das Verfahren, in dem über den Antrag auf Entschädigung durch das Land entschieden wird, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich.
Ja, der bulgarische Verband der Opferhilfeorganisationen bietet Unterstützung.
Tel.: +359 29819300
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