a) Die Kommission für finanzielle Hilfe zugunsten von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten (Commissie voor financiële hulp aan slachtoffers van opzettelijke gewelddaden / Commission pour l'aide financière aux victimes d'actes intentionnels de violence) kann Opfern, die belgische Staatsangehörige oder Einwohner Belgiens sind, dabei unterstützen, Entschädigung in einem anderen EU-Land zu erwirken.
Anschrift:
Commission pour l’aide financière aux victimes d’actes intentionnels de violence
SPF Justice
Boulevard de Waterloo 115
1000 BRUXELLES
b) Opfer von Terrorakten wenden sich bitte an die Abteilung Terrorismus der Kommission.
Postanschrift:
Commission pour l’aide financière aux victimes d’actes intentionnels de violence – Division Terrorisme
SPF Justice
Boulevard de Waterloo 115
1000 BRUXELLES
E-Mail: terrorvictims@just.fgov.be
Ja.
Diese Frage ist noch nicht aufgetreten und wird noch geprüft.
Nein.
Nein.
Nein.
Dies wird aufgrund der Art und des Umfangs der Schädigung des Opfers durch die Kommission geprüft.
Nein.
Im Moment 18 Monate. Das Verfahren ist für inländische und grenzüberschreitende Fälle identisch.
In französischer, niederländischer, deutscher oder englischer Sprache.
Es gibt keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Kommission. Die Entscheidung kann lediglich mit einem Antrag auf Nichtigkeit vor dem Belgischen Staatsrat (Raad van State / Conseil d'Etat) angefochten werden.
Nein, die Kommission ist hierfür nicht zuständig.
Es gibt Opferhilfeorganisationen, die den Opfern helfen können, finanzielle Hilfe von der Kommission zu erhalten.
Opferhilfe wird von den Gemeinschaften und Regionen Belgiens geleistet.
Weitere Informationen (insbesondere über die verschiedenen zur Erbringung von Hilfeleistungen zugelassenen Organisationen) erhalten Sie auf folgenden Websites:
Föderation Wallonie-Brüssel: victimes.be
Flandern: slachtofferzorg.be
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