En el ámbito de la justicia civil, los procesos y procedimientos pendientes iniciados antes del final del período transitorio proseguirán con arreglo a la legislación de la UE. El Portal de e-Justicia mantendrá la información relativa al Reino Unido, sobre la base de un acuerdo mutuo con este país, hasta el final de 2024.

Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Inglaterra y Gales

Contenido facilitado por
Inglaterra y Gales

Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Criminal Injuries Compensation Authority (CICA)

Alexander Bain House
Atlantic Quay
15 York Street
G2 8JQ
Glasgow

Tel.: 0300 003 3601

Website: https://www.gov.uk/government/organisations/criminal-injuries-compensation-authority

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Wir unterstützen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die in einem anderen EU-Land zu Schaden gekommen sind, bei der Beantragung einer Entschädigung im betroffenen Land.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Wir können die Begleitunterlagen auf unsere Kosten übersetzen lassen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Für unsere eigenen Leistungen fallen keine Kosten an. Wir übernehmen jedoch keine Gebühren, die von anderen EU-Ländern für die Antragstellung erhoben werden.

Letzte Aktualisierung: 01/10/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.