Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Schottland

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Schottland

Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Criminal Injuries Compensation Authority (CICA)

Alexander Bain House
Atlantic Quay
15 York Street
G2 8JQ
Glasgow

Tel.: 0044 0300 003 3601

Website: https://www.gov.uk/government/organisations/criminal-injuries-compensation-authority

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Wir unterstützen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, die in einem anderen EU-Land zu Schaden gekommen sind, bei der Beantragung einer Entschädigung im betroffenen Land.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Wir können die Begleitunterlagen auf unsere Kosten übersetzen lassen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Für unsere eigenen Leistungen fallen keine Kosten an. Wir übernehmen jedoch keine Gebühren, die von anderen EU-Ländern für die Antragstellung erhoben werden.

Letzte Aktualisierung: 14/11/2019

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