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Die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2004/80/EG des Rates benannte Unterstützungsbehörde in Rumänien ist
das Justizministerium (Ministerul Justiției)
Direktion für Völkerrecht und justizielle Zusammenarbeit (Direcția Drept International și Cooperare Judiciară)
Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă și comercială)
str. Apolodor nr. 17, Sectorul 5, RO – 050741 București
Tel.: +40 37 204 10 77
Fax: +40 37 204 10 79
E-Mail: dreptinternational@just.ro; ddit@just.ro
Rumänische Staatsbürger, Staatenlose oder ausländische Staatsbürger mit rechtmäßigem Wohnsitz in Rumänien, die Opfer einer vorsätzlichen Straftat geworden sind, die unter Anwendung von Gewalt im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats begangen wurde, können mithilfe der Unterstützungsbehörde in Rumänien eine finanzielle Entschädigung von dem Staat verlangen, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde, und zwar nach den Anforderungen des Rechts dieses Staates.
Rumänische Staatsbürger, Staatenlose oder ausländische Staatsbürger mit rechtmäßigem Wohnsitz in Rumänien, die Opfer einer vorsätzlichen Straftat geworden sind, die unter Anwendung von Gewalt im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats begangen wurde, können den Antrag auf finanzielle Entschädigung von dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde, beim Justizministerium zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Das Justizministerium stellt dem Antragsteller die erforderlichen Informationen über die Möglichkeiten zur Beantragung einer finanziellen Entschädigung von dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde, die erforderlichen Antragsformulare sowie Informationen und Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars und zu den erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Kosten im Zusammenhang mit der Übersetzung von Dokumenten können vom Justizministerium nur dann übernommen werden, wenn das Opfer oder seine Familie dazu nicht in der Lage sind.
Nein.
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