Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Rumänien

Inhalt bereitgestellt von
Rumänien

Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2004/80/EG des Rates benannte Unterstützungsbehörde in Rumänien ist

das Justizministerium (Ministerul Justiției)
Direktion für Völkerrecht und justizielle Zusammenarbeit (Direcția Drept International și Cooperare Judiciară)
Dienst für internationale justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen (Serviciul Cooperare judiciară internațională în materie civilă și comercială)

str. Apolodor nr. 17, Sectorul 5, RO – 050741 București
Tel.: +40 37 204 10 77
Fax: +40 37 204 10 79
E-Mail: dreptinternational@just.roddit@just.ro

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Rumänische Staatsbürger, Staatenlose oder ausländische Staatsbürger mit rechtmäßigem Wohnsitz in Rumänien, die Opfer einer vorsätzlichen Straftat geworden sind, die unter Anwendung von Gewalt im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats begangen wurde, können mithilfe der Unterstützungsbehörde in Rumänien eine finanzielle Entschädigung von dem Staat verlangen, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde, und zwar nach den Anforderungen des Rechts dieses Staates.

Rumänische Staatsbürger, Staatenlose oder ausländische Staatsbürger mit rechtmäßigem Wohnsitz in Rumänien, die Opfer einer vorsätzlichen Straftat geworden sind, die unter Anwendung von Gewalt im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats begangen wurde, können den Antrag auf finanzielle Entschädigung von dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde, beim Justizministerium zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Das Justizministerium stellt dem Antragsteller die erforderlichen Informationen über die Möglichkeiten zur Beantragung einer finanziellen Entschädigung von dem Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Straftat begangen wurde, die erforderlichen Antragsformulare sowie Informationen und Hinweise zum Ausfüllen des Antragsformulars und zu den erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Kosten im Zusammenhang mit der Übersetzung von Dokumenten können vom Justizministerium nur dann übernommen werden, wenn das Opfer oder seine Familie dazu nicht in der Lage sind.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 28/12/2020

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.