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Die Kommission für den Schutz der Opfer von Straftaten (Comissão de Proteção às Vítimas de Crimes – CPVC, im Folgenden „Opferschutzkommission“).
Als „Anlaufstelle“ fungiert in Portugal die Opferschutzkommission (Comissão de Proteção às Vítimas de Crimes). Sie hat folgende Aufgaben:
Die Unterlagen sind auf Portugiesisch oder Englisch einzureichen. Die Kosten für eine gegebenenfalls erforderliche Übersetzung trägt die Opferschutzkommission.
Nein.
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