Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Nordirland

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Nordirland

Die folgenden Fragen gelten nicht für die nordirische Entschädigungsregelung.


Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

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Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

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Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

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Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

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Letzte Aktualisierung: 02/10/2019

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