Weiterleitung meines Antrags von diesem Land an ein anderes EU-Land

Niederlande

Inhalt bereitgestellt von
Niederlande

Welche Behörde kann mich dabei unterstützen, einen Antrag in ein anderes EU-Land zu übermitteln?

Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen:
Schadefonds Geweldsmisdrijven

Straßenanschrift:
Kneuterdijk 1
NL-2514 EM Den Haag

Tel.: 070-4142000
E-Mail: info@schadefonds.nl

Postanschrift:
Postbus 71
NL-2501 CB Den Haag

Welche Rolle spielen die Anlaufstellen?

Der Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen schickt Ihnen auf Wunsch Antragsformulare für die zuständigen ausländischen Entschädigungsbehörden zu. Sobald der Fonds Ihr ausgefülltes Antragsformular mit den zugehörigen Begleitunterlagen erhalten hat, lässt er diese falls erforderlich übersetzen und leitet sie an den ausländischen Fonds weiter.

Werden die beigelegten Unterlagen von dieser Behörde übersetzt, wenn dies erforderlich ist? Wenn ja, wer trägt die Kosten?

Der Fonds lässt die Unterlagen falls erforderlich auf eigene Kosten übersetzen.

Fallen Verwaltungs- oder andere Gebühren an, wenn der Antrag ins Ausland übermittelt wird?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 26/10/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.