Justizministerium
13, rue Erasme
L-2934
LUXEMBURG
Tel.: (352) 2478 45 27, (352) 2478 45 17
Fax: (352) 26 68 48 61, (352) 22 52 96
E-Mail: info@mj.public.lu
Website: http://www.mj.public.lu/services_citoyens/indemnisation/index.html
Das luxemburgische Justizministerium bietet Opfern von Straftaten Unterstützung, indem es ihnen hilft, wichtige Informationen über die Entschädigungsmöglichkeiten in anderen Mitgliedstaaten einzuholen, und indem es die Entschädigungsanträge der Opfer an die dortigen, für die Entscheidung über diese Anträge zuständigen Behörden übermittelt.
Außerdem leistet das Justizministerium Unterstützung, wenn ein Opfer von der Entscheidungsbehörde eines anderen Mitgliedstaats um zusätzliche Informationen gebeten wird.
Gegebenenfalls trifft das Justizministerium die notwendigen Vorkehrungen, damit ein Opfer von der Entscheidungsbehörde gehört werden kann (beispielsweise mittels Telefonkonferenz). Das Justizministerium kann zudem von der Entscheidungsbehörde ersucht werden, eine mündliche Erklärung eines Opfers einzuholen, die es in einem Protokoll festhält und an die Entscheidungsbehörde weiterleitet.
Der zu übermittelnde Antrag kann auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden. Übersetzungen sind daher normalerweise nicht erforderlich.
Nein.
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