Das Justizministerium der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos teisingumo ministerija),
Gedimino pr. 30,
Vilnius
Das Justizministerium der Republik Litauen ist befugt, Anträge litauischer Staatsangehöriger und anderer Personen mit rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt in der Republik Litauen auf Entschädigung für Schäden, die infolge einer auf dem Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats begangenen Gewalttat entstanden sind, an die zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln. Ferner informiert das Justizministerium die Betroffenen über die von den Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgegebenen Bedingungen und Verfahren, nach denen Opfer von Gewalttaten Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Ja, falls erforderlich sorgt das Justizministerium der Republik Litauen für die Übersetzung der einzureichenden Unterlagen. Das Opfer der Straftat muss keine Übersetzungskosten tragen.
Nein, es fallen keine Gebühren an.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.