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Anlaufstelle ist das Büro für Opferhilfe und Verbandsarbeit (Bureau de l’aide aux victimes et de la politique associative – BAVPA) des Justizministeriums, das Ihnen bei der Übermittlung Ihres Antrags in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hilft.
Die Anlaufstelle informiert den Antragsteller über die Entschädigungsmöglichkeiten und die erforderlichen Antragsformulare. Anschließend leitet sie den Antrag mit den Begleitunterlagen an die Anlaufstelle oder auch direkt an die Entscheidungsbehörde des Mitgliedstaats weiter, in dem die Straftat begangen wurde.
Die Unterlagen werden von der Anlaufstelle nicht übersetzt. Gegebenenfalls müssen Sie die Unterlagen selbst übersetzen lassen.
Nein.
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